Gefahrstoff-Merkmale für Erstellung eines neuen Gefahrstoffkatasters

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Sifa-Community.

    wir (also die Firma in der ich angestellt bin) führen grade ein neues ERP - System ein (nein nicht SAP ^^ )

    So in dem ERP System kann ich an den Artikel-Stammdaten Datenfelder hinzufügen (lassen).

    Durch eine Datenabfrage kann man mit ein paar Klicks , dann wenn alles klappt ein Excel-GEfahrstoffkataster erstellen lassen was sogar die aktuelle Mengensituation beinhaltet.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage(n):

    1.) Wie viele Signalworte (Achtung / Gefahr / nichts......) kann ein Einzelner Gefahrstoff haben? (ok, die korrekte Antwort wäre wohl 1 :) )

    2.) Wie viele verschiedene Gefahren-Piktogramme (GHS01 bis GHS 09) darf ein Gefahrstoff haben?

    3.) Wie viele verschiedene H-Sätze kann ein Gefahrstoff haben?

    4.) Wie viele Verschiedene P-Sätze kann ein Gefahrstoff haben? (ich habe im Netz was von 6 Stück gelesen - also würde ich 6 "freie" Datenfelder je Datenbankeintrag erstellen lassen)

    5.) Wie viele Verschiedene EUH-Sätze kann ein Gefahrstoff haben?


    Bin für jede Hilfe dankbar.

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":

    "Willst du, dass wir sterben?"

  • ANZEIGE
  • zu 1: max. 1
    zu 2: theoretisch 9, in der Praxis ist mir eine Höchstzahl von 5 bekannt.
    zu 3: unbegrenzt, allerdings gehören zu den Gefahrenklassen immer die H-Sätze, somit 30
    zu 4: unbegrenzt, empfohlen wird aber eine Auswahl von 6. Es können durchaus mehr sein.
    zu 5: unbegrenzt, in Zukunft sind hier 0 anzustreben, da die EUH-Sätze entweder ins GHS integriert werden oder wegfallen.

    Was mir an Deiner Aufzählung fehlt ist die Gefahrenklasse und Kategorie.
    Die H, EUH und P Sätze würde ich als Textfeld anlegen und dort die Kürzel eintragen. Wobei ich persönlich die P-Sätze für verzichtbar halte.
    Im Gefahrstoffkataster würde ich noch die Wassergefährdungsklasse und die Lagerklasse mit aufnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen
    Schau einfach auf das betreffende Sicherheitsdatenblatt. Dort steht doch alles zu dem jeweilegen Gefahrstoff drin. Es gibt keine festgelegten Grenzen zur Anzahl.
    Komische Fragen von dir.
    Hast wohl vorher noch nie ein Sicherheitsdatenblatt mal genau durchgelesen.
    Gruß Martin

  • Über mir sehen Sie die perfekten Beispiele für
    (1) einen konstruktiven und
    (2) einen unkonstruktiven Forumsbeitrag.

    Als Einstieg ist die Aufzählung von @AxelS super!

    Die Mindestanforderungen sollten auch erfüllt sein, wie du es beschreibst.

    Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Bezeichnung des Gefahrstoffes,
    • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
    • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,
    • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.

    Was noch durchaus sinnvoll wäre, ist die Möglichkeit aktuelle Sicherheitsdatenblätter abzulegen.
    In der Excelauswertung dann Anzeige von Stand des SDB und vielleicht, ob es einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wurde.

    Wenn man weiterdenkt, wird es ja sicherlich eindeutige Zuordnungen der Stoffe geben... nennen wir sie mal SAP-Nummern. Damit könnten auch Substitutionsprüfungen bzw. Substitutionen abgebildet werden.
    Also Stoff A erhält in Spalte "ersetzt durch" den Wert "Stoff B".

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Moin,

    es geht doch um die Programmierung. Einfach mal die ITler fragen, ob die Felder dynamisch sichtbar gemacht werden können, d.h. die Datenbank hält im Hintergrund 40 Felder für H-Sätze vor. Wird in der Eingabemaske ein H-Satz erfasst, erscheint die nächste Eingabemaske für einen H-Satz. Wird kein weiterer H-Satz eingegeben, erschein auf der "Auskunftsmake" des Gefahrstoffs nur ein gefülltest Feld, und die anderen 39 leeren Felder sind nicht sichtbar. Schlank halten, aber trotzdem im Hintergrund Luft für Erweiterungen lassen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Hi...

    ergänzend zu den bereits guten Vorschlägen der Kollegen eine Frage von mir:
    Was möchtest Du mit dem Kataster erreichen / abbilden?
    Eine reine Rechtssicherheit im Sinne der Gefahrstoffverordnung? Dann bist Du mit den Angaben schon da, wo die hin willst...

    Je nach Anwendung und Verwendung und auch je nach Rechtsgebiet können weitere angaben sinnvoll sein.
    Was ich gerne mit hinein nehme sind AGWs (soweit vorhanden) und bei Gemischen Angaben zur Zusammensetzung.
    Bei der Handhabung verschiedener brennbarer Flüssigkeiten finde ich es auch nicht verkehrt, den Flammpunkt da schon mal mit zu nennen.
    Die Möglichkeit, dass SDB oder auch weiterführende Dokumente damit zu verlinken kannst Du, je nach System, ja auch einpflegen lassen.

    Letztendlich gilt es für dich den Kompromiss zu finden, zwischen:
    - welche Angaben sind verpflichtend notwendig?
    - welche Angaben sind für den Verwender hilfreich?
    - wie groß darf die Datenbank werden, ohne dass die Übersichtlichkeit leidet

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Und immer daran denken, dass jemand die Daten pflegen muss. Je mehr Eintragungen vorhanden sind, um so größer wird der Pflegeaufwand und die Fehlerwahrscheinlichkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also H und P Sätze nutze ich für die Gefährdungsbeurteilung / Freigabe des Produktes und auf den Betriebsanweisungen. Aber nicht im Kataster selbst.

    Im Kataster sind alle Informationen enthalten wie Verbrauchsmengen, Verarbeitungsort, Art der Verwendung, PSA, Technische Schutzmaßnahmen, Arbeitsplatzgrenzwerte, Arbeitsmedizinische Vorsorge Untersuchungen, Wassergefährdungsklasse, ob Störfallrelevant und noch weitere Informationen bezüglich Gesundheitsschäden die durch das Produkt erfolgen können. Wie Krebserzeugend, Mutagen, Hautsensibilisierend.... und und und...

  • Hi,


    zu 1: Signalworte maximal eines.


    zu 2: Alle 9 Gefahren-Piktogramme sind nicht möglich! In der Praxis sind mir bisher bis zu 6 Piktogramme auf einem Behälter begegnet. Es gibt folgende Einschränkungen und mögliche Erleichterungen bei der Kennzeichnung:

    • Muss mit "GHS01" gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung von "GHS02" und "GHS03" fakultativ.
    • Muss mit "GHS06" gekennzeichnet werden, so erscheint "GHS07" nicht.
    • Muss mit "GHS05" gekennzeichnet werden, so erscheint "GHS07" für Haut- und Augenreizung nicht.
    • Muss mit "GHS02" oder "GHS05" gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung von "GHS04" fakultativ.


    zu 3: Hier gibt es keine Beschränkungen, nur Vorgaben wann welcher H-Satz erforderlich ist. Ich habe hier am liebsten ein freies Textfeld, in das ich alle H-Sätze eintragen kann (im Verzeichnis genügt die Abkürzung). Ansonsten wäre meine Empfehlung die Anzahl der Datenfelder anhand eurer Sicherheitsdatenblätter festzulegen (als Maß der Stoff mit den meisten H-Sätzen).


    zu 5: Die EUH-Sätze sollen zum Teil in H-Sätze übernommen und zum Teil abgeschafft werden. Ich würde deshalb heute bereits die EUH-Sätze weglassen.


    zu 4: Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass in der Regel nicht mehr als 6 Sätze vergeben werden. Allerdings gilt keine Regel ohne Ausnahme. Die 6 Felder können reichen, müssen aber nicht. Hängt von euren Gefahrstoffen ab. Die Frage ist, ob die P-Sätze im Gefahrstoffverzeichnis erforderlich sind. Aus meiner Sicht sind die P-Sätze hilfreich für die Erstellung der Betriebsanweisung, aber "nutzlos" im Gefahrstoffverzeichnis und ich führe sie deshalb nicht mit auf.


    Das Gefahrstoffverzeichnis muss auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verweisen (hier sehe ich den größten Aufwand in der Praxis, die SDB bzw. die Verweise immer aktuell zu halten) und mindestens folgende Angaben enthalten:
    1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,
    2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
    3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
    4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

    Zur Einstufung gehören für mich die Gefahrenpiktogramme und die H-Sätze (auch weil in den TRGSen die Anforderungen von den H-Sätzen abhängig sind). Für die Organisation der Gefahrstofflagerung liste ich die Lagerklasse mit auf. Für etwaige Anforderungen aus dem Gewässerschutz bzw. Umweltrecht nehme ich noch die Wassergefährdungsklasse ins Verzeichnis mit auf.


    schöne Grüße

  • ANZEIGE