Unfall auf Toilette = Arbeitsunfall?

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  • Guten Morgen. *Kaef*


    Wir haben gestern Abend diskutiert, ob ein Unfall auf der Toilette ein Arbeitsunfall ist. Mein Schwager hat von seiner Sifa bei der letzten Unterweisung gehört, dass sich die Toilette in einer gewissen "Grauzone" befindet.
    D.h. der Gang dorthin ist versichert, ein Unfall auf der Toilette sei nicht versichert.
    Im Internet habe ich erstmal nur etwas zu Beamte gefunden, aber wie siehts auf der Baustelle aus? ?(


    Danke schon mal :)

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  • Guten Morgen,


    grundsätzlich ist die Zone weiß - Dampf ablassen ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit (Gut, nä?! :) ).


    Aber wie so häufig gibt es auch hier Einzelfallentscheidungen. Wie immer in unserer Rechtssprechung sind also eventuelle Vorfälle im Einzelfall zu betrachten. Ich für meinen Teil antworte auf solche Fragestellungen immer mit einem: "Im Prinzip nein, aber..."


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • aber wie siehts auf der Baustelle aus?

    Hallo,


    ich sehe das wie Michael .....

    Dampf ablassen ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit (Gut, nä?! ).


    Allerdings wird das Toilettenhäuschen von einem Bagger platt gemacht während Du drin bist ...... würde ich sagen das es ein Arbeitsunfall ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Aber wie so häufig gibt es auch hier Einzelfallentscheidungen. Wie immer in unserer Rechtssprechung sind also eventuelle Vorfälle im Einzelfall zu betrachten. Ich für meinen Teil antworte auf solche Fragestellungen immer mit einem: "Im Prinzip nein, aber..."


    So handhabe ich das auch.


    Allerdings wurde auch ein Unfall auf dem stillen Örtchen auch schon als Arbeitsunfall gewertet.


    Quelle: https://www.anwalt.org/arbeitsunfall/


    " Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Mai 2016 , dass eine Beamtin, die sich auf der Toilette am Rahmen eines geöffneten Fensters verletzte, einen Arbeitsunfall erlitt (Aktenzeichen: VG 26 K 54.14).
    Hieraus kann aber nicht geschlossen werden, dass Tätigkeiten im Toilettenraum generell unfallversichert sind – es handelt sich schließlich erkennbar nicht um eine dienstliche Tätigkeit. Das Verwaltungsgericht bewertete den vorliegenden Einzelfall nur in Verbindung mit dem Beamtenrecht als Arbeitsunfall. "


    Der Fall endete schließlich beim Bundesverwal­tungsgericht, welches urteilte, dass dabei eine beamtenrechtliche Unfallfürsorge greift. Der Dienstherr könne sich den Zahlungen folglich nicht entziehen (Az. VG 26 K 54.14).


    Beamte haben halt auch auf dem Lokus Vorteile ?(


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo zusammen,


    der Aufenthalt auf der Toilette ist Privatsache und nicht versichert,genau so ist es bei der Kantine.

    Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben und ist auch in keiner gesetzlichen Regelung so zu finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • aber wie siehts auf der Baustelle aus?

    Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ArbStättV ausdrücklich erfasst.



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    es wurde ja bereits erwähnt, dass der Versicherungsschutz auf der Toilette nicht besteht. Das Urteil von @Tanzderhexen zeigt aber auch, dass wenn der Unternehmer seiner Führsorgepflicht nicht nachkommt und die Arbeitsstätte (inkl. Toilette) in einen Ordnungsgemäßen zustand hält auch ein Versicherungsschutz besteht. Mit ist ein Bsp. mit einer gebrochenen Toilettenbrille im Kopf. Aber habe das Urteil nicht gerade zur Hand. Am Ende wird es wohl über ein Gericht entschieden :(


    MfG


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • es wurde ja bereits erwähnt, dass der Versicherungsschutz auf der Toilette nicht besteht.

    Es wurde auch erwähnt, dass dies pauschal so nicht stimmt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es wurde auch erwähnt, dass dies pauschal so nicht stimmt.

    Es ist wie bei Gesetzen, weiterlesen und nicht nach dem 1. Satz aufhören. Sätze aus einem Kontext zu reisen ist konterproduktiv.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Es gibt aber deutlich mehr Fälle, als die erwähnte unterlassene Fürsorgepflicht des AG, welche einen Versicherungsschutz vorsehen.


    Die Reinigungskraft, welche eine Toilette reinigt ist bei dieser Tätigkeit versichert.
    Der Installateur, der die defekte Toilettenbrille repariert ist während dieser Tätigkeit versichert.
    Das Kind in der Kita ist während dem Toilettengang versichert.
    Die Erzieherin, die dem Kind in der Kita beim Toilettengang behilflich ist, ist versichert.
    Der Mitarbeiter, der nach verrichteter Notdurft die Toilette mit der Toilettenbürste von Hinterlassenschaften reinigt und sich dabei die Borsten der Toilettenbürste in das Auge sticht ist möglicherweise versichert.
    Es gibt bestimmt noch viele weitere Beispiele.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hier werden Äpfel und Birnen verglichen. Aus dem Ausgangspost ist zwar nicht die Beschäftigungsart zu erkennen, aber man kann von einem Mitarbeiter ausgehen, der keine Tätigkeit im Toilettenraum ausübt.
    Die ersten 4 Genannten Beispiele haben mit der Fragestellung meiner Meinung nach nichts zu tun, da es sich um eine versicherte Tätigkeit entsprechend §2 SGB VII handelt.
    Streitpunkt war aber hier sicherlich, wenn ich als "normaler" Arbeitnehmer die Toilette nutze, evtl. nur zum Hände waschen?, ist es private Sache und damit nicht versichert.

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin


    [*] Voraussetzungen :
    [*] - zum Unfallzeitpunkt muss die versicherte Person eine versicherte Tätigkeit durchführen und
    [*]- der Unfall muss sich während dieser versicherten Tätigkeit ereignen und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen.



    Der Installateur ist während der Reparatur einer Armatur versichert, wenn er dann einem Bedürfnis nachgeht, über seinen Werkzeugkasten stolpert und sich verletzt wäre es eigentlich keiner :)
    Beseitigt der Monteur einen Schaden an einer Toilette und nutzt diese aufgrund eines Bedürfnisses und diese Toilettenschüssel reißt ab wäre es wohl auch eine versicherte Tätigkeit, da er die richtige Funktionsweise der Toilette kontrollieren musste. Man muss es nur richtig begründen :)


    .... das Leben könnte so einfach sein, wenn es nur Schwarz und Weiß gäbe.

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Heute morgen habe ich wieder überlegt, ob da ein innerer Zusammenhang besteht oder nicht: Das Auto auf der Straße vom Eis befreien. Rundherum war alles gefroren, so dass das ums Auto Tänzeln mehr so eine Art Kathi-Witt-Gedächtnis-Übung war.


    Ich würde sagen, dass bei einem Sturz beim Eiskratzen ein Arbeitsunfall vorliegen müsste. Ebenso beim Einsteigen uns Fahrzeug. Oder seht Ihr das anders?



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,


    ich weiß nicht, warum immer wieder das Thema "Arbeitsunfall oder nicht" aufkommt. Die Beurteilung, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder nicht, obliegt doch nicht den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Entweder wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt oder nicht. Dann entscheidet eine andere Instanz darüber, wessen Sichtweise nun die richtige ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,


    ich weiß nicht, warum immer wieder das Thema "Arbeitsunfall oder nicht" aufkommt. Die Beurteilung, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder nicht, obliegt doch nicht den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Entweder wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt oder nicht. Dann entscheidet eine andere Instanz darüber, wessen Sichtweise nun die richtige ist.


    Gruß Frank

    Sehe ich genauso. Erstmal alles in Unfallbuch eintragen. Bei länger als 3 Tagen Krankschreibung des Mitarbeiters Unfallmeldung schreiben. Alles weitere ob Arbeitsunfall oder nicht, entscheidet eh der Versicherungsträger.

    Gruß


    Christian



    "Jammer nicht, steh auf und kämpf"

  • Moin,


    ich weiß nicht, warum immer wieder das Thema "Arbeitsunfall oder nicht" aufkommt. Die Beurteilung, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder nicht, obliegt doch nicht den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Entweder wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt oder nicht. Dann entscheidet eine andere Instanz darüber, wessen Sichtweise nun die richtige ist.


    Gruß Frank

    So ist es!
    Und auch nicht der Personalabteilung.....

  • Hallo Zusammen,


    ich stimme da Guudsje voll zu. Ich wundere mich immer wieder über solche Fragen und vor allen Antworten von Usern.
    Die BG erkennt einen Unfall an oder ein Gericht. Die FaSi oder Führungskraft kann bei der Unfalluntersuchung die Entscheidung vielleicht beeinflussen mehr aber auch nicht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen