Hier das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts,
das Urteil stellt klar, dass der Betriebsrat selbst bei bloßer Gesundheitsgefährdung (ohne dem vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr) Mitbestimmungsrechte hat.
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/…1_ABR_25-15.pdf
Gruß Michael