Gerichtsbeschluss des Arbeitsgerichts im Hinblick auf die Mitbestimmung des Betriebsrats

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  • Hier das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts,


    das Urteil stellt klar, dass der Betriebsrat selbst bei bloßer Gesundheitsgefährdung (ohne dem vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr) Mitbestimmungsrechte hat.


    https://juris.bundesarbeitsger…017-08-03/1_ABR_25-15.pdf


    Gruß Michael

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • Klarstellung ist ein Wort, dass ich hier nur schwer wiederfinde.
    Die gesamte Betriebsvereinbarung wird aus einer ganzen Reihe von Gründen als unwirksam erklärt.
    Was der Betriebsrat nun genau darf, bzw. wie seine Mitbestimmung aussieht bleibt für mich im Nebel.
    Sehr gerne lasse ich mir das erklären.


    Gruß
    Flügelschraube