Schiebetüren für Labor

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  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal fragen, ob mir jemand beim Thema Labortüren einen Tipp geben kann.


    Wir wollen ein neues Labor bauen und aufgrund der Gegebenheiten möchte die Abteilung den Reinigungsraum (Stinkraum) mit einer Schiebetür versehen.
    Nach TRGS 526 / 6.2.3 Türen von Laboratorien müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig. Labortüren sind geschlossen zu halten.


    Gilt dies auch für Türen innerhalb eines Labors?


    Über Rückmeldungen, Anmerkungen, Erfahrungen würde ich mich freuen.


    Viele Grüße

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  • Hallo Dauerbrenner,
    diese Regelung gilt für alle Türen im Labor. Man flieht ja im Notfall nicht nur durch die Laboraussentüren sondern muss auch die Innentüren benutzen.
    Falls aus dem Stinkeraum eine sich zum Flur hin öffnende Türe befindet, könnte es sein, dass die Schiebetüre in das Labor genehmigungsfähig wäre. Sie wäre ja dann nicht der Fluchtweg. Das müsstest Du mit der Firma besprechen, die die Flucht- und Rettungspläne erstellt.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)