Strahlenschutzunterweisung nach §36 RöV und §38 StrlSchV

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Moin Leudz,


    bei mir im Krankenhaus stellt sich die Frage, wer die Unterweisungen nach §36 RöV und §38 StrlSchV durchführen darf.


    Nun habe ich mich erstmal Tante Google anvertraut, die mir auch genau zurhörte. Sie fand für mich den Blog eines leitendenden MRTAs.


    http://www.mta-r.de/blog/unter…-36-roev-bzw-38-strlschv/


    Herr Seifert schreibt:


    [...]n der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung ist nicht festgelegt, welche Person die Unterweisungen durchzuführen hat. Der Gesetzgeber hat bewusst auch hier den Unternehmen einen breiten Spielraum eingeräumt. Insbesondere ist hier – im Unterschied zu manchem (konventionellem) Regelwerk - nicht festgelegt, dass Unterweisungen vom (jeweiligen) Vorgesetzten auszuführen sind. Normativ festgelegt ist im Strahlenschutz lediglich, dafür Sorge zu tragen, dass ordnungsgemäße Unterweisungen durchgeführt werden. Es gehört zu den rechtlich festgelegten Pflichten des Unternehmens, dies zu organisieren und die Mittel dafür bereitzustellen. Die Leitung oder Beaufsichtigung der Unterweisungen wird in der Regel den Strahlenschutzbeauftragten übertragen. Sofern die Strahlenschutzbeauftragten in ihren jeweiligen Entscheidungsbereichen die Unterweisungen nicht selbst durchführen, können sie geeignete Personen damit beauftragen. Das können durchaus auch MTA-R sein.[...]



    Nun möchte ich so rechtssicher wie möglich beraten, und da habe ich bei einem Blog leicht kalte Füße, obwohl hier im Rheinland die Temparatur noch über dem Gefrierpunkt liegt...



    Darum nun meine Fragen:



    • Gibt es tatsächlich keine rechtliche Festlegung zur Qualifikation des Unterweisers
    • Ist das im Blog genannte so korrekt
    • Wie wird das in Eurem Tätigkeitsbereich gehandhabt.

    Axo latürnich: Hintergrund der Frage ist, ob ein MRTA unterweisen darf.


    Meine Meinung: Das im Blog genannte kann ich so absolut nachvollziehen. Die genannten Inhalte kann ein MRTA problemlos unterweisen, es ist sein Tagesgeschäft.


    TIA


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE
  • Hi,


    sowohl in der Strahlenschutzverordnung, als auch in der Röntgenverordnung ist die Durchführung der Unterweisung nicht unter den Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten aufgelistet. Somit ist es tatsächlich keine Pflichtaufgabe für ihn. Er muss zusammen mit dem Strahlenschutzverantwortlichen "nur" dafür sorgen bzw. darauf achten, dass die Unterweisungspflichten erfüllt werden.
    Ebenso ist in beiden Verordnungen zu lesen, dass die Unterweisung Bestandteil sonstiger erforderlicher Unterweisungen sein kann.


    In der Praxis kann es je nach Größe und Organisation Sinn machen, die jährliche Strahlenschutzunterweisung z.B. mit der jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisung zu verknüpfen.


    Die Sicherstellung der Durchführung der Unterweisung ist Aufgabe des Strahlenschutzverantwortlichen und damit des Arbeitgebers.
    Personen, denen Arbeitgeberpflichten wie die Durchführung der Unterweisung übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen.


    Die grundsätzlichen Anforderungen an den Durchführenden sind
    - das nötige Fachwissen, um die Inhalte richtig vermitteln und auftretende Fragen beantworten zu können (auf Grundlage der Strahlenschutzanweisung) ,
    - die persönlichen Voraussetzungen, um als Redner vor den Teilnehmern die Unterweisung verständlich halten zu können.


    schöne Grüße

  • PS zu Frage Nummer 3: als externe Sifa sind mir diverse Modelle in der Praxis begegnet. Wie es gehandhabt wird hängt dabei von der Unternehmensgröße, der betriebsinternen Organisation und den Fähigkeiten der Beteiligten ab.


    In einem Betrieb hält der Strahlenschutzbeauftragte alle Unterweisungen selbst, weil er das will und die nötige Zeit zur Verfügung gestellt bekommt. In einem anderen Betrieb hält der Strahlenschutzbeauftrage keine Unterweisung, weil er ungern vor Gruppen steht und redet. Hier hält die Sifa die Unterweisung im Rahmen der Sicherheitsunterweisung mit (was allerdings nur so funktioniert, weil die Sifa im Bereich des Strahlenschutzes zufällig fit ist). Wieder in einem anderen Betrieb würde der Strahlenschutzbeauftragte gerne die Unterweisung selbst halten, bekommt es allerdings zeitlich nicht unter und muss notgedrungen an einen geeigneten Mitarbeiter delegieren.


    Die eine Lösung gibt es somit nicht, sie ist vom Betrieb abhängig.

  • Moin,


    vieleicht hilft ein Blick in die Strahlenschutzanweisung, welche der Betrieb erstellt/ erstellen muss...

    Eher nicht, es geht um die rechtliche Grundlage.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE
  • Aber die Strahlenschutzanweisung ist nach §34 StrSchV zu erstellen.



    Im §34 steht "Es ist eine Strahlenschutzanweisung zu erlassen, in der die in dem Betrieb zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen aufzuführen sind." und dazu gehört nach meiner Ansicht und Ansicht unserer Genehmgungsbehörde auch das Thema Unterweisung... ...

  • Aber die Strahlenschutzanweisung ist nach §34 StrSchV zu erstellen.



    Im §34 steht "Es ist eine Strahlenschutzanweisung zu erlassen, in der die in dem Betrieb zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen aufzuführen sind." und dazu gehört nach meiner Ansicht und Ansicht unserer Genehmgungsbehörde auch das Thema Unterweisung... ...

    Und was sagt Deine und die Ansicht Eurer Genehmigungsbehörde zur Mindestqualifikation des Unterweisers? Und wo finde ich dann den entsprechenden Rechtstext?


    Nein, offensichtlich wurde das eben nicht vom Gesetzgeber festgelegt. Bei der Rechtssprechung hat Google auch nichts gefunden.


    Scheint sich also in der Form noch niemand aus den Bereichen "Legeslative", und "Judikative" dazu Gedanken gemacht zu haben oder es wurde möglicherweise bewusst der unternehmerischen Freiheit überlassen was die Mindestqualifikation ist.


    Wobei ich einen MRTA da durchaus für völlig ausreichend qaulifiziert halte.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Im Rahmen der Strahlenschutzanweisung ist zu regeln, wer über welche Themen zu unterweisen ist und wer für die Unterweisungen verantwortlich ist. Üblicherweise wird nur die Verantwortlichkeit geregelt, es müssen nicht alle Personen namentlich aufgeführt werden, welche die Unterweisung durchführen dürfen (kann man zwar auch im Rahmen der Anweisung machen, muss man aber nicht).