Abfallwirtschaft

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  • Guten Tag,


    keine Ahnung ob das hier das richtige Unterforum für meine Frage ist. Wenn nicht, bitte verschieben.


    Nach 17 Jahren angestellter externer FaSi werde ich nun zum 1.4.18 eine Stelle als interne FaSi antreten.
    Es ist ein regionaler Entsorger, welchen ich schon 10 Jahre als Externer betreue.
    Da sie mich "behalten" wollen, haben sie mir einen Vertrag angeboten.
    Bissel weniger Netto, aber ich komm klar :saint:


    Nun muss ich für die Stelle "Fachkraft für Arbeitssicherheit" eine Funktionsbeschreibung erstellen, weil es diese wohl noch nicht gibt.
    Wie würdet Ihr vorgehen?
    Lediglich die Auszüge aus dem ASiG nehmen oder eine Mischung aus dem ASiG und den bisher durchgeführten Tätigkeiten.
    Ich kann dann ja quasi meine Aufgaben "selbst" definieren..... :P:thumbup:


    Und....gibt es hier noch mehr FaSi`s welche in der Abfallwirtschaft tätig sind?


    Schönes WE :138:


    sifafettie

    Einmal editiert, zuletzt von sifafettie ()

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  • eine Mischung aus dem ASiG und den bisher durchgeführten Tätigkeiten

    Hallo,


    ich würde die das empfehlen, so kannst du an den Punkten anknüpfen, die du vorher schon "geregelt" oder organisierst hast.
    Als interne Sifa bist du ja nicht zwingend an das ASiG gebunden.


    Dann hoffen wir noch das es keine Scherz ist und viel Spaß mit der neuen Anstellung.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin,


    klar bist du an Gesetze und Verordnungen gebunden.


    Das ist deine "Bibel" mit der DGUV V2 on topp. Deine Funktion ist im Organigramm direkt neben dem Cheffe, Stabsstelle, ohne Weisungsbefugnis nach unten. Aber das kennst du ja.


    Das wird schon.


    .......und: :513:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)