Schmalganglager und Fluchtwege

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    wer kann mir bei einer Frage zum Schmalganglager und Fluchtwege helfen.


    Situation:

    Schmalganglager mit nur FFZ (Hochregalstapler) ohne Fußgänger. Der Bereich ist für Fußgänger gesperrt.

    Wir haben Betriebsteile mit Schmalgänge ohne Quergänge welche als Fluchtweg dienen könnten und mit Quergänge.


    Wie sieht es aus wenn ein Schmalgang Quergänge hat, braucht man am Ende des Ganges (kleines Sackgassenstück ca. 5 Meter) dann noch eine weitere Fluchtmöglichkeit?

    Ich sehe das so dass im letzten Stück auch der Stapler mal liegenbleiben kann und somit nicht aus den Gang herausgefahren werden kann. Dann kann derFahrer nicht am Stapler seitlich vorbei oder über diesen drüber steigen und steckt in der kurzen Sackgasse fest. Wenn es im Brandfall zeitlich eng und dunkel wird, sehe ich da ein Problem.


    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße

    Andreas

  • ANZEIGE
  • Hallo

    hast Du schon in die DGUV I 208-030 geschaut?

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/208-030.pdf


    Ich sehe das so dass im letzten Stück auch der Stapler mal liegenbleiben kann und somit nicht aus den Gang herausgefahren werden kann. Dann kann derFahrer nicht am Stapler seitlich vorbei oder über diesen drüber steigen und steckt in der kurzen Sackgasse fest. Wenn es im Brandfall zeitlich eng und dunkel wird, sehe ich da ein Problem.

    noch eine Frage:
    Was macht Ihr falls ein Stapler da liegen bleibt ....und es brennt nicht, verdurstet der Mitarbeiter dann in der Sackgasse?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Kelte,

    genau das Problem sehe ich auch. Stapler bleibt im letzten Stück liegen und kann nicht meh herausfahren.

    Die DGUV I 208-030 hatte ich angesehen.

    Zitat unter 4.8 Notausgänge
    "Das bedeutet, dass an Sackgassen Notausgänge vorhanden sein müssen."

    Irgendwie habe ich mir gezieltere Gesetze, Vorschriften etc. erhofft, daher hatte ich euch gefragt.

    Vielen Dank.

    Viele Grüße

    Andreas

  • Zitat unter 4.8 Notausgänge
    "Das bedeutet, dass an Sackgassen Notausgänge vorhanden sein müssen."

    Irgendwie habe ich mir gezieltere Gesetze, Vorschriften etc. erhofft, daher hatte ich euch gefragt.

    Verstehe ich jetzt nicht .... in der DGUV I 208-030 steht doch alles .... Du zitierst es sogar noch.
    Also ab damit in die Gefährdungsbeurteilung........

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Irgendwie habe ich mir gezieltere Gesetze, Vorschriften etc. erhofft, daher hatte ich euch gefragt.

    Moin Andreas,

    wie gezielter hättest Du es denn gerne? Deine Frage wird in der DGUV-I 208-030 eindeutig beantwortet.

    Sackgasse? - JA
    Notausgang? - Nicht vorhanden

    DGUV-I 209-030 - MUSS ABER DA SEIN!

    Noch konkreter geht es doch gar nicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke mal soweit. Ich habe mich bei der Gefährdungsbeurteilung auf die

    DGUV Vorschrift 68 §28; §29
    sowie auf die
    DGUV Information 208-030 bezogen.

    Viele Grüße

    Andreas