Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorge

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  • Mich würde mal interessiere, wie Ihr eine Gefährdungsbeurteilung abbildet, die alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen aufführt bzw. ermittelt.
    Gibt es da irgendwo aktuelle Musterbeispiele?
    Bin über jeden Tipp dankbar.

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  • Moin Hans Georg,

    Muster ist schon der falsche Ansatz. In der ArbMedVV gibt es definierte Auslösekriterien für eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Aber auch die ArbMedVV kann nicht alle Eventualitäten abdecken. Ich mache Dir mal ein Beispiel aus der Praxis:

    Feuchtarbeit > 2h täglich = Angebotsvorsorge
    Feuchtarbeit > 4h täglich = Pflichtvorsorge

    Jetzt habe ich Erzieherinnen, die keine der Kriterien erfüllen, aber sich aufgrund von Spucke, Rotz und Windelwechseln x-mal am Tag die Hände waschen und desinfizieren. Ich habe Beschäftigte in der Kfz-Werkstatt der Feuerwehr, die sich auch x-mal am Tag die Hände waschen.

    Ich schicke allen Betroffenen einen Erhebungsbogen, um die Hautbelastung nach der TRGS 401 in ein Punktesystem zu überführen (findest Du im Downloadbereich). Abhängig davon, lege ich zusammen mit dem Betriebsarzt fest, ob und wenn ja, welche Art der Vorsorge notwendig ist.

    Ich habe Beschäftigte, die Lasten bewegen. Der Eine ist 25 Jahre alt, männlich und bewegt die Lasten auf einem topfglatten Boden mittels eines Rollwagens mit zwei Bockrollen und zwei Lenkrollen. Die Fahrwege sind überschaubar, und er hat ausreichend Platz zum Manövrieren. Ob er den Wagen genau in der Ecke des Raumes positioniert oder mitten drin, ist vollkommen egal.

    Ich habe Erzieherinnen, die einen "Krippenbus" bewegen. Eigengewicht des Busses 36kg. 6 Kinder passen in den Bus. Gewicht der Kinder + Gewicht des Krippenbusses = Gesamtgewicht.

    Die fahren auf dem Gehweg, müssen den Bordstein rauf und runter, bewegen sich teilweise auf Kopfsteinpflaster und teilweise auf unbefestigten Wegen-

    Bei beiden wende ich die Leitmerkmalmethode an. Die Ergebnisse können sehr unterschiedlich sein. Muskel-Skelett-Belastungen kennt die ArbMedVV. Aber was auf wen zutrifft, muss im Einzelfall beurteilt werden.

    Prinzipiell solltest Du auf alle Fälle den Betriebsarzt mit ins Boot nehmen. Wenn Du versiert genug bist, hast Du irgendwann den Draht raus, wann eine Vorsorge angezeigt ist und wann die Belastungen in "grünen" Bereich sind. Mittlerweile lege ich die Vorsorgen selbst fest und greife auf die Beratung des Betriebsarztes zurück, wenn es nicht klar ersichtlich ist, ob eine Vorsorge angezeigt ist oder nicht. Wenn ich mir komplett unsicher bin, greife ich auf die Beratung der BG zurück.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (31. Januar 2018 um 19:48)

  • wie Ihr eine Gefährdungsbeurteilung abbildet, die alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen aufführt bzw. ermittelt.

    Ich habe keine Gefährdungsbeurteilung für die arbeitsmedizinische Vorsorge, das wird auch niemand sonst haben, denke ich.

    Wie Frank schon geschrieben hat ergibt sich der Bedarf für Vorsorgen aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Danke für Eure Antworten.
    Habe mit einem Betriebsarzt Kontakt aufgenommen und wir treffen uns die nächste Zeit einmal. Er möchte mir dann seine Vorgehensweise erläutern und seine Gefährdungsbeurteilungen zeigen.

  • Moin Hans Georg,

    guter Weg. |?

    Im Idealfall gibt es irgendwann nicht Deine Gefährdungsbeurteilung und eine Gefährdungsbeurteilung des Betriebsarztes, sondern eine Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers, an der die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt und (sofern vorhanden) der Betriebsrat mitgewirkt hat.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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