Digitalfunk - elektromagnetische Felder

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  • Moin,

    ich mal wieder. :)

    Eines unserer Teams hat seine Beschäftigten mit handgeführten Digitalfunkgeräten ausgestattet. Lustigerweise sitze ich gerade an der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich der Kollegen, die uns leider schon des öfteren hier im Forum beschäftigt haben. :whistling:

    Die Funkgeräte erzeugen elektromagnetische Felder. Ich habe jetzt folgende Themenfelder auf dem Schirm:

    - Implantatträger (keine Ahnung, ob das auf einen der Kollegen zutrifft, aber berücksichtigen muss ich es trotzdem in der Gefährdungsbeurteilung.
    - Verwendung der Funkgeräte in Fahrzeugen (Benziner, Gas-Hybrid, Elektro)
    - Betreten von speziellen Bereichen (Krankenhäuser, explosionsgefährdete Bereiche o.ä.) Das ist aber die absolute Ausnahme.
    - Schwangere (wir haben zwar derzeit keine schwangere Kollegin dort in diesem Bereich, aber trotzdem muss es betrachtet werden).

    Implantatträger

    Die DGUV-I 203-043 habe ich mir zu Gemüte geführt. Leider wird dort nicht zwischen Analog- und Digitalfunk unterschieden, so dass ich hier nicht wirklich weiterkomme. In der unten genannten Betriebsregelung habe ich aber folgenden Passus gefunden:

    Zitat von Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz

    Nutzung von Endgeräten durch Träger von Herzschrittmachern

    Im normalen Arbeitsumfeld kann die Einhaltung des geforderten Mindestabstands zwischen dem Digitalfunk-gerät und dem Herzschrittmacherimplantat nicht immer gewährleistet werden. BOS-Angehörige, die einen Herzschrittmacher tragen, sollten daher ausschließlich Endgeräte mit abgesetz-ten Antennen (FRT und MRT) nutzen !

    Nutzung von Endgeräten im Umfeld von Trägern von Herzschrittmachern

    Zu den sensiblen elektronischen Geräten zählen auch Herzschrittmacher, die die Funktion des Herzens über-wachen und durch gezielte Stromimpulse korrigieren. Bei Einhaltung eines Sicherheitsabstand ist die Vermei-dung von Fehlfunktionen mit möglicherweise lebensbedrohlichen Folgen gewährleistet. Beim Umgang mit Personen, die einen Herzschrittmacher tragen, sollte ein Sicherheitsabstand von mindes-tens 30 cm zwischen dem Oberkörper des Betroffenen und dem HRT eingehalten werden.


    Verwendung der Funkgeräte in Fahrzeugen


    Hier bin ich auch auf die Betriebsregelung der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz gestossen.


    Zitat von Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz

    Nutzung von HRT in Fahrzeugen Die von den Funkgeräten erzeugten elektromagnetischen Felder werden bei einer Nutzung in Fahrzeugen durch die metallene Karosserie reflektiert. Hierdurch kann es wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kom-men. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge gemäß den Herstellerangaben wegen einer möglichen Beeinflussung der elektrischen Systeme nicht für den Betrieb eines HRT zugelassen. Die Nutzung von HRT in Fahrzeugen ist daher grundsätzlich nicht zulässig!

    Betreten von speziellen Bereichen

    Auch hier die Polizei, Dein Freund und Helfer:

    Zitat von Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz

    Nutzung von HRT an besonderen Orten Elektromagnetische Wellen von Funkgeräten können andere elektronische Geräte in ihrer Funktion stören. Insbesondere feinsensorische medizinische Instrumente, wie sie in Krankenhäusern Verwendung finden, kön-nen hiervon betroffen sein. Die Nutzung von HRT in Krankenhäusern oder vergleichbaren Orten ist daher grundsätzlich nicht zulässig! Gegen einen Betrieb im „Krankenhaus-Modus“ bestehen keine Bedenken!

    Schwangere

    Hier habe ich nicht wirklich viel gefunden.

    Zitat von §19 (2) Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV

    Im Rahmen der Unterweisung nach Absatz 1 ist auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung durchzuführen mit Hinweisen zu besonderen Gefährdungen insbesondere für besonders schutzbedürftige Beschäftigte. Die Beschäftigten sind dabei auch über den Anspruch und den Zweck der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge zu unterrichten. Falls erforderlich, hat der Arbeitgeber die Ärztin oder den Arzt nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beteiligen.


    Klar ist, dass ich auch den Betriebsarzt mit ins Boot hole, aber da sich hier im Forum viele Menschen tummeln, die sicherlich nicht nur einmal im Jahr ein handgeführtes Digitalfunkgerät benutzen, gibt es bestimmt den einen oder anderen Foristen, der nmir noch nützliche Hinweise geben kann, auf was ich achten sollte. Die DGUV 15 ist mir bekannt. Die DGUV-R 103-014 habe ich auch vorliegen. Ich bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Ich glaube die erste Frage die noch beantwortet werden muss, ist die Technikfrage.
    Handelt es sich tatsächlich um BOS-ähnlichen Digitalfunk basierend auf dem TETRA-Netz, um PMR-Funk (Baumarkt-Funkgeräte) oder GSM-basierten Funk, o.ä.?

    Basierend auf den Wellenlängen und Sendeleistungen, kann dann eine Bewertung der EMF passieren.

    Aus dem "normalen" BOS-Behördenfunkausbildungen sind mir keine Einschränkungen zum Thema EMF bekannt.
    Für ex-Bereiche gibt es entsprechende ex-geschützte Varianten der HRTs

    Für den Fahrzeugbetrieb gibt es Fahrzeugfunkgeräte (MRT), hast du ja bereits beschrieben.
    Das bedienen eines MRT während der Fahrt fällt übrigens momentan -noch- nicht unter das Handyverbot.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Moin,

    folgende Infos kann ich als Laie noch geben:

    Gerätetyp: Hytera PD 785

    Wir haben keine MRTs im Einsatz, sondern lediglich die HRTs. Aber nach der Betriebsregelung der Autorisierten Stelle Digitalfunk Rheinland Pfalz ist der Betrieb von HRTs in Fahrzeugen generell nicht zulässig. Die Geräte erzeugen ja auch im Passiv-Modus elektromagnetische Felder, ohne dass ich aktiv werden muss, Handyverbot hin oder her.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    Zitat von Hytera

    Frequenzbereich: 400-470 MHz, 136-174 MHz (je nach Variante)
    RF-Leistung: 4W/1W

    Der Frequenzbereich stellt damit exakt die Wellenlängen der alten A-, B- und C- Handynetze dar (die wurden dann nach und nach durch D-Netz (D1) bis heutzutage LTE+ ersetzt).
    UKW-Radiosender sind auch in dem Bereich unterwegs.
    Die Sendeleistung ist höher als die von Smartphones.

    Handys müssen in Deutschland und Europa den SAR-Grenzwert gemäß der Norm EN 50360 einhalten, der mit den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) übereinstimmt. SAR ist die Abkürzung für Spezifische Absorptionsrate. Diese ist ein Maß für die Aufnahme von Feldenergie durch den Körper pro Zeiteinheit und wird in Watt pro Kilogramm Körpergewebe gemessen.
    Der SAR-Grenzwert beträgt 2 Watt pro Kilogramm Körpergewebe für die Teilkörperabsorption im Kopfbereich – also für die Benutzung eines Handys, wenn es am Kopf gehalten wird. Da jedes Handy unterschiedlich aufgebaut ist, muss der SAR-Wert mit einem speziellen Messverfahren für jedes Handy gesondert ermittelt werden. Das Messverfahren ist standardisiert und in der Europäischen Norm EN 50361 festgelegt. Sämtliche heute auf dem Markt erhältlichen Handys halten diesen Grenzwert sicher ein.

    Ob und wie es dafür Grenzwerte gibt, weiß ich nicht. Bei Induktionsöfen, bei denen ein tatsächlicher Sicherheitsabstand einzuhalten ist, haben ein viel höhere Leistung (bei uns 24 kW).

    Ich weiß, die Antwort ist nichts Halbes und nichts Ganzes, aber ich hätte bei der Verwendung von Funk-Geräten NIE an Gefährdungen durch EMF gedacht. Müssten dann nicht Handys auch betrachtet werden, und die Maßnahme ist dann, dass der SAR eingehalten wird? ?(

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • in einer englischen Bedienungsanleitung habe ich keine Warnung gefunden für Herzschrittmacher Träger.

    Sollte aber eigentlich vorhanden sein, wenn es problematisch wäre.

    Ansonsten, Herzschrittmacher ist nicht gleich Herzschrittmacher.

    Vorgehen bei uns: Wird bekannt dass ein Mitarbeiter einen Herzschrittmacher bekommen hat, wird gemeinsam mit der BG(HM) und dem Betriebsrat und der Personalabteilung der Arbeitsplatz begutachtet.
    Arzt schaut sich die Daten des Herzschrittmachers an
    BG führt Messungen durch mit den Informationen die er vom Arzt erhalten hat.
    Je nach Resultat (kann weiterarbeiten wo er ist oder darf nicht mehr damit arbeiten oder nur unter bestimmten Bedingungen) wird mit der Personalabteilung ein Ersatzarbeitsplatz gefunden oder mit der HSE Abteilung und dem Vorgesetzten eine Betriebsanweisung speziell für den Mitarbeiter verfasst und unterwiesen.

    In der Gefährdungsbeurteilung wird nur auf die entsprechende Vorgehensweise hingewiesen.

  • Moin,

    jetzt kann man sich raussuchen, wem man glauben möchte. ;(

    Alles ganz harmlos

    Wir werden alle sterben


    Nur Panikmache


    Wenn sich selbst die einzelnen Institutionen nicht einig sind :/


    Irgendwie unbefriedigend. Dazu kommt dann noch witzigerweise der Umstand, dass bei vielen Autoherstellern der Betrieb von Sendegeräten mit einer gewissen Sendeleistung nur mit einer entsprechend abgesetzten Antenne/Außenantenne zulässig ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Als altgedienter Fernmelder und Richtfunker, ausgebildeter Elektroniker, kenne ich ebenfalls keine Beschränkungen hinsichtlicher der Nutzung von digitalem Funk und Herzschrittmachern.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    ?( Niemand da, der was zur Nutzung der Handfunkgeräte (HRTs) in Fahrzeugen sagen kann?

    Nicht zuverlässig, da es ein Chaos ist. Wie Du selbst festgestellt hast,
    findet man dazu eine Vielzahl an unterschiedlichen Aussagen.

    Thema ist es schon seit Jahren, u.a. auch im Fw-Forum:

    http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=797345

    https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/ne…der-nicht-41117

    Hier sieht z.B. die ASDN keine Problematik in Fahrzeugen.
    RLP sieht es wieder anders, diese untersagte es... usw..jetzt
    darf man es sich aussuchen...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • So langsam komme ich mir vor wie bei der unsäglichen Geschichte mit der Radarstrahlung der Bundeswehr. Alles in Ordnung - vielleicht doch nicht - na ja so ein bißchen schädlich - gesundheitsschädlich.

    Hhhhmmm,

    jetzt gibt es x-Studien zu TETRA-Standard. Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Standard nicht automatisch BOS bedeutet? Oder anders herum gefragt (weil unsere Kollegen sicherlich nicht im BOS hängen - obwohl sie es wahrscheinlich gerne würden): Es kann sein, dass unsere Kollegen im TETRA-Bereich oder DMR-Bereich unterwegs sind? Die wissen es nämlich selbst nicht. ?(

    Gruß Frank

    P.S. Ich komme mir gerade vor, wie früher mit meinen Kids. "Papa, Lego-Technik. Das wünsche ich mir zum Geburtstag. Wer hat es dann zusammengebaut? ICH :Lach:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (1. Februar 2018 um 15:59)

  • Also der TETRA Standard und BOS, sind
    (1) der Technikstandard TETRA: Wellenlängen, Netzaufbau, Verschlüsselung
    (2) Behördenfunk BOS sind THW, Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, sonstiger Katastrophenschutz.

    Es gibt auch andere Funksysteme, die auf TETRA Standard aufbauen.
    Wenn die Kollegen nicht zu den BOS gehören, sind sie sicher nicht im BOS-Funk unterwegs.

    Zitat von Hytera

    Die Handfunkgeräte PD785 und PD785G (Variante mit GPS) sind nach dem DMR-Standard konzipiert.

    Ist also DMR und nicht TETRA, damit sind die BOS Vorschriften schon mal hinfällig und alle Feuerwehrmänner und THW'ler auch. :/
    Vielleicht sind ja ein paar Amateurfunker unter uns, die sich auch mit Medizin auskennen. (DL1XXX hilf :D )

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • Moin Mick,

    dann empfehle ich Dir als Nachtlektüre die DGUV-I 203-043. :rolleyes:

    Gruß Frank

    Also Frank, das habe ich getan. War ja mal mein Beruf.
    Wie Du am Anhange zur DGUV-I erkennen kannst, sind im wesentlichen Anlagen und Maschinen mit einer großen bis sehr großen Sendeleistung gemeint. Wir hatten mal den Verdacht, dass die Feldstärke (Magnetische) eines im Gebäude installierten 20 KV Trafos (DGUV 15) Mitarbeiter mit Implantaten beeinflussen könnte. Die Feldstärke war viel zu gering. Früher durfte man in Arztpraxen die Mobilfunktelefone nicht benutzen. Mittlerweile alles hinfällig.
    Dies gilt auch für den digitalen Funk, selbst wenn Du im Fahrzeug neben den Geräten sitzt. Die Sendeleistung ist viel zu gering, dadurch sind auch die Stromdichten im Körper zu gering. Du müsstest praktisch neben der Dachantenne oder Mastantenne stehen um hier eine Beeinflussung zu spüren (event.). Wir bewegen uns hier im gleichen Bereich, wie bei der Diskussion über Elektrosmog und kann das Telefonieren mit dem Mobilfunktelefon Krebs erzeugen.
    Ich war jahrelang im Tiefflieger Melde Leitdienst (RADAR), Richt- und Digitalfunk unterwegs. Ich kenne keinen Fall in die eine oder andere Richtung.

    Es ist etwas anderes wenn du über magnetische und elektrostatische Abscheider diskutierst. Hier kommst du sehr wohl in Leistungsbereiche, die dich oder die Implantate beeinflussen.

    Habt alle ein schönes Wochenende.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (2. Februar 2018 um 07:28)

  • Ja, was steht denn dort? Bei GSM 900. Das ist das normale Mobilfunknetz, angefangen bei 2 G und neuer / moderner.
    Dann solltest Du an den Arbeitsplätzen das Mobilfunktelefon nicht mehr zulassen. Auch für dein Festnetztelefon, welches am Gürtel mitgenommen werden kann.
    Die Sendeleistung nimmt mit jedem cm Abstand sehr stark ab.

    2018-02-02 08_47_01-Global System for Mobile Communications – Wikipedia.pdf

    Man vermutet, dass beim Verbindungsaufbau zwischen Telefon und Sendemast, also indem Moment in dem das Gespräch übermittelt wird, das Telefon mit max. Leistung (max bis 2 Watt) sendet. Das kennt man aus dem Radio, dann taucht ein Knistern im Lautsprecher auf. Das ist aber ein sehr kurzer Augenblick. Und wenn man das Telefon nicht gerade am Herzen trägt, m. M. n. nicht gefährlich. Das liest man auch im www.


    2018-02-02 09_00_57-Elektrosmog und Mobilfunk (Handy Handystrahlung).jpg
    https://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/0904071.htm

    Vielleichtn hilft Dir dieser Link noch ein wenig mehr.
    Ich möchte Dich hier auch nicht belehren. Hier wird meiner Meinung nach auch ein wenig "Panik" verbreitet. Das erinnert mich an ein Beispiel aus den 90er Jahren, als es hieß Elektro-Nachspeicherheizgeräte sind asbsthaltig, verursachen Krebs und müssen dringend entsorgt werden. Messergebnisse über die ausgeblasene Luft in den Warmluftkanälen aus dem Gerät heraus, enthielten weniger Asbstfasern als normale Atemluft.
    Ich sehe das wie im Strahlenschutz --> vergrößer einfach den Abstand. Kauf größere Autos. ^^

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    Gruß Mick

  • Moin Mick,

    Außerdem gibt es auch noch hübsches Kleingedrucktes in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller:


    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:

    • RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW

    ?(

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Guudjse,

    es ist leider nicht ganz so einfacht mit den EMF Feldern.
    Wir haben unsere Berufsgenossenschaft mit in das Boot geholt. Es waren einige Bereiche der Anlagen die wir betrachtet haben.

    EMF wird klar beeinflusst von den Sendeleistungen irgendwelcher Anlagen.
    Aber .....

    Elektroanlagen können strahlen, müssen aber nicht gefährliche Strahlung haben.
    Funkgeräte können gefährlich sein, für einen Kollegen der wirkliche ein aktives Implantat besitzt (einen Herzschrittmacher, Insulinpumppe).
    Antennen von Anlagen können gefährlich sein und garantiert für einen Kollegen der wieder lebensunterstützende Bauteile besitzt.
    Ein Elektriker der in einem Zwischenboden muss oder an die Anschlussstellen der Trafos, und wieder für die Personen die einen Herzschrittmacher haben können diese Strahlungen nicht gesund sein.

    Das alles hängt von dem aktiven Implantat (Insulinpumpe, Herzschrittmacher) ab. Je nach Modell, Alter des Modells usw.

    Das Fazit meiner Aussage, es kann dir keiner sagen ob es gefährlich ist oder nicht.
    Du musst alle deine Anlagen aufmessen oder aufmessen lassen, dann ein Kataster erstellen. Es ist für jeden Träger eines aktiven Implantates zu prüfen ob die Werte passen mit den Arbeitsmedizinern, den Ärzten die es verbaut haben und mit den Fachleuten die die Messwerte interpretieren können.
    Bei den Funkgeräten war bei uns aber eindeutig die Aussage nicht über den Herzschrittmacher tragen sondern immer an der Seite.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hi,

    wir selbst haben einige der Hytera-Funkgeräte in der Firma, unter anderem auch die Geräte, die du genannt hast. Die genannten Geräte sind zulassungspflichtig, das bedeutet, dass man dafür eine Lizenz bei der BNetzA beantragen muss. Anhand der Lizenz kann man dann die Geräte programmieren lassen. Ich kann dir aber jetzt schon sagen, dass bei uns in Deutschland die Geräte mit 1W Sendeleistung laufen werden.

    Nun muss man etwas unterscheiden. Das Gerät hat zwei Funk-Arten. Einmal das digitale DMR und den analogen Funk. Beim analogen Funk sendet das Funkgerät nur dann, wenn man auf den Senden-Knopf drückt. Im DMR-Modus kann es auch so senden, insbesondere dann, wenn ein Repeater eingesetzt wird.

    1 Watt Sendeleistung halte ich aber für Harmlos. Selbst einem "China" Herzschrittmacher sollten die 1W Sendeleistung nichts ausmachen.

    ALLERDINGS: Bitte nur die zugelassenen Funkgeräte verwenden! Mein Unternehmen hat vor einiger Weile zusammen bei einer Veranstaltung mit einem Sicherheitsdienst gearbeitet, die in Deutschland nicht zugelassene Amateurfunkgeräte verwendet haben. Die haben auch mehr Sendeleistung, lassen sich beliebig programmieren, etc. Ende vom Lied war, dass ich nicht einmal mein Auto mit dem Funkschlüssel aufschließen konnte. Und da wird es für manches medizinische Gadget tatsächlich gefährlich.

    Im Sicherheitsdienst neigen Mitarbeiter auch dazu, eigene Funkgeräte zu verwenden, weil die ausgegebenen zu schwer sind oder bei Verlust oder Beschädigungen in Rechnung gestellt werden. Das ist ein absolutes No-Go!

    Bei Krankenhäusern ist es kein Problem die Funkgeräte zu verwenden, aber man braucht eine Lizenz. Entweder für einen Standort oder eine Wanderfrequenz. In Ex-Bereichen gibt es Ex-Funkgeräte.

    In Fahrzeugen sollte man Fahrzeugfunkgeräte verwenden, da das Auto die Strahlung abschirmt. Bei Hytera gibt es die MD-Modellreihe. Sonnst halte ich die 1W in Fahrzeug auch für Harmlos.

    Und bei Schwangeren...
    Ich möchte es mal so sagen: Funk ist nichts anderes, als eine Energie. Wie oft funkt man pro Schicht? 10 Minuten Maximum. Nun rechne es mal gegen die 100mW eines WLAN Routers, das 8 Stunden in der Nacht strahlt. Okay, der Vergleich hinkt etwas, aber wenn man weder auf das WLAN zu Hause noch auf das Handy verzichtet, dann ist das Funkgerät auch keine große Gefährdung.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Moin Mick,

    Außerdem gibt es auch noch hübsches Kleingedrucktes in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller:


    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:

    • RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW

    ?(

    Ja, das soll einer verstehen. Grundsätzlich sollten die Bauteile gegen von außen auf die Bauteile einwirkenden Strahlen / Energien geschützt sein.
    Das war früher in der Röhrentechnik alles kein Problem.

    Aber nochmal, mein Vorschreiber hat dies ja auch erwähnt. Die Leistung macht's. Erhöhe den Abstand zum Sender. Also hinten sitzen.....
    So langsam verstehe ich das alles nicht mehr. Du wirst 24h/365T/ und dein ganzes Leben lang von Strahlen regelrecht durchbohrt. Dein Nachbar hat eine Funkantenne auf dem Dach, Mobilfunkwellen, Digitales TV, Starkstromleitungen, TV-Sendeanlagen und und und. Da kräht kein Hahn nach.
    Da fragt auch keiner mehr. Da hilft nur eins. Den Mitarbeiter in Silberfolie wickeln und erden. ^^

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick