Vertrag oder AGB..... Einsatzzeit

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  • Hallo zusammen,
    ich bin auf der Suche nach einen passenden Vertrag für die Tätigkeit als SIFA.
    Dies sollte ein Vertrag oder AGB´s sein, in der der betreuende Betrieb für die Umsetzung und Überwachung der Einsatzzeit zuständig ist.
    Also im Prinzip Kunde ruft an, bekommt Termin und im Anschluss nach erfolgter Abarbeitung kommt die Rechnung.
    Wenn der Kunde keine weitere Betreuung wünscht, ist dies für mich erstmal erledigt und ich muss nicht ständig hinterherlaufen und auf meine Einsatzzeit bestehen.
    Wobei natürlich schon die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung erstmal die Grundlage ist. Aber nicht durch mich ständig angesprochen werden muss.


    Wie macht Ihr das? Gibt es irgendwo so einen Mustervertrag oder AGB´s.
    Oder kennt jemand einen Anwalt der im Thema Verträge für die Arbeitssicherheit fit ist?
    Vielen Dank für jede Info.

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  • Wenn der Kunde keine weitere Betreuung wünscht, ist dies für mich erstmal erledigt und ich muss nicht ständig hinterherlaufen und auf meine Einsatzzeit bestehen.

    Moin Hans Georg,


    Du bist als SiFa derjenige, der den Auftraggeber genau darüber beraten soll, dass die erforderlichen Betreuungszeiten auch erbracht werden. Du musst ihm zwar nicht andauernd hinterherlaufen, aber ich würde es dokumentieren, dass Du den Kunden darauf hingewiesen hast. Der betreute Betrieb ist sowieso für die Ermittlung und Überwachung der Einsatzzeiten zuständig, schließlich steht er ja in der Pflicht. Du musst ihn nur gut beraten, damit er das nicht irgendwann zufällig vergisst. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,
    vielen Dank für deine Antwort. Die häufige Erinnerung mache ich natürlich schon. Habe ja auch ein Eigeninteresse ;)
    Aber wie du schreibst, vergessen das die Betriebe häufig und dann wäre ich der Dumme.
    Dies würde ich gerne mit einem passenden Vertrag vorbeugen.

  • Hallo Hans Georg,


    kurz zur Einschätzung des Nachfolgenden: Ich bin keine SiFa, sondern selbst Kunde, sozusagen Dein fiktiver Vertragspartner. Wenn Du das regeln willst, dann musst Du in Deinen Vertrag eine Annahmeverpflichtung reinschreiben, d.h. der Kunde muss mindestens die Stunden abrufen, die vertraglich vereinbart sind, egal ob Du diese tatsächlich erbracht hast oder nicht.


    Solche Verträge kenne ich hier aus grauer Vorzeit. Das würde ich niemals unterschreiben, denn das würde ja bedeuten, dass ich dann in der Annahmeverpflichtung bin, wenn ein Teil der Grundlage der Betreuung wegfällt.


    Beispiel: Ich bin eine Kfz-Werkstatt mit einer eigenen Lackierhalle. Der Nachbarbetrieb möchte sich erweitern und will ein Teil meines Betriebsgeländes kaufen. Da ich den Millionen nicht widerstehen kann, verkaufe ich und lackiere nicht mehr. Alle Gefährdungen, die aus diesen Lackiertätigkeiten entstehen, sind damit entfallen. Damit entfällt dann auch die notwendige Betreuung für diesen Bereich. Mir ist leider kein blöderes Beispiel eingefallen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,
    vielen Dank für deine ausführliche Antwort und dem Beispiel.
    Wenn ich mich jetzt nicht täusche, machen solche Verträge alle großen Anbieter für die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin.
    Ich muss mir da nochmal in Ruhe Gedanken machen.

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  • Moin Hans Georg,


    solche Verträge machen nicht alle überbetrieblichen Dienste, aber manche. Natürlich müssen beide Seiten Planungssicherheit für Termine und Kosten haben. Aber wenn ich aus meinem Arbeitsbereich Abwasserentsorgung, Bauhof und Grünflächenpflege in einen Zweckverband überführe, fällt einfach ein sehr großer Teil der Gefährdungen weg. Darauf muss man reagieren. Natürlich würde ich als Auftraggeber versuchen (wenn das Geschäftsverhältnis passt), alle Betreuungsstunden abzurufen, aber wenn dann eben nur noch 85 Schreibtischtäter übrig bleiben, sind die Stunden, die für die weggefallenen Bereiche vorgesehen waren, nicht mehr gerechtfertigt. Da muss man miteinander reden, wie man damit umgeht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,


    such dir einen Anwalt für Vertragsrecht und lass dich aufklären welche rechtssicheren Vertragsmodelle es für Betreuungsverträge gibt und welche Vor- und Nachteile mit den jeweiligen Verträgen verbunden sind.


    Eine Beratung hier im Forum kann keine Rechtsberatung ersetzen!


    Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, muss keiner dem anderen hinterherlaufen. Dann kommen die Stunden automatisch zusammen, weil es immer was zu tun gibt. Wichtig ist, dass das Vorgehen bei Überschreitung des Stundenkontingents im Vorfeld abgeklärt ist, damit es im Fall des Falles keine Probleme gibt.


    schöne Grüße

  • Hallo MrH,
    danke für deine Info.
    Damit das Forum keine Rechtsberatung ersetzt ist mir schon bewusst, wollte mich nur vorab informieren. Dafür ist das Forum aber schon, denke ich.
    Kann jemand einen Anwalt für Vertragsrecht der auch im Bereich Arbeitssicherheit /DGUV Vorschrift 2 empfehlen?

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