Moin,
ich poste es hier, weil die Frage aus einem Arbeitsunfall resultiert. Eine Kollegin hat bei einem Gespräch im Büro die Finger zwischen Tür und Nebenschließkante gehabt, als ein anderer Kollege die Tür schließen wollte. Gott sei Dank nichts abgeschert oder gebrochen, aber es hat sich für die Kollegin "gelohnt". (Ich habe schon schönere Hände gesehen). Jetzt kam die Frage auf, warum es eigentlich in den Kinderbetreuungseinrichtungen so wunderschöne Schutzeinrichtungen gegen das Eingreifen in diesem Bereich gibt, aber bei unseren Büros nicht.
Es handelt sich um Metalltüren mit einer Türstärke von 40mm (also schon ordentlich Masse wenn die Tür in Bewegung gerät). Das Spaltmaß zwischen Tür und vertikaler Nebenschließkante beträgt 25mm. Da bekomme sogar ich meine Wurstfinger locker rein. Wenn ich jetzt in die ASR 1.7 schaue, lese ich da:
Zitat von ASR 1.7 Ziffer 6 (5)
Zusätzliche Sicherungen an Quetsch-und Scherstellen an Nebenschließkanten sind nicht erforderlich:
-bei Nebenschließkanten, deren Gegenschließkanten sich am Sturz der Tür-oder Toröffnung befinden,
-wenn der Spalt zwischen Nebenschließkante und Gegenschließkante maximal 8 mm beträgt,
-wenn die Nebenschließkanten z. B. durch hohlwandige Gummi-, Kunststoffleisten oder Haarbürsten so nachgiebig gestaltet sind, dass sie im zusammengedrückten Zustand einen Sicherheitsabstand für die Finger von mindestens 25 mm ermöglichen.
Das trifft alles auf diesen Fall bzw. unsere Türen nicht zu. Die Bürotüren sind alle gleich, d.h. wir reden alleine in dem Gebäude, in dem ich hier sitze, über mehr als 100 Türen. Wer hat denn tatsächlich so etwas umgesetzt? Ich bin die letzten Tage mit offenen Augen durch die Welt gelaufen und habe (egal ob in unserem Besitz oder andere Firmen) kein Gebäude gesehen, bei dem diese Forderung umgesetzt war.
Früher gab es mit der ASR 10.1 "Türen, Tore" sowie der ASR 11.5 "Kraftbetätigte Türen und Tore" ja noch eine Trennung, aber jetzt gilt die ASR 1.7 nach meinem Verständnis für alle Türen, die vom Anwendungsbereich der Ziffer 2 der ASR 1.7 umfasst werden.
Das bedeutet, ich müsste tatsächlich in allen Liegenschaften, die wir haben, diesen Klemmschutz nachrüsten, wenn ich das Schutzziel auf andere Weise nicht erreiche? Wenn ich das Thema aufgreife, werde ich auf dem Marktplatz mit Katzenscheiße beworfen.
Hand aufs Herz: Wie sieht es bei Euch aus? Habt Ihr das umgesetzt? Habt Ihr eine andere sinnvolle Lösung gefunden? Sitzt Ihr die Thematik einfach aus?
Gruß Frank