Nebenschließkanten an Türen

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  • Moin,


    ich poste es hier, weil die Frage aus einem Arbeitsunfall resultiert. Eine Kollegin hat bei einem Gespräch im Büro die Finger zwischen Tür und Nebenschließkante gehabt, als ein anderer Kollege die Tür schließen wollte. Gott sei Dank nichts abgeschert oder gebrochen, aber es hat sich für die Kollegin "gelohnt". ;( (Ich habe schon schönere Hände gesehen). Jetzt kam die Frage auf, warum es eigentlich in den Kinderbetreuungseinrichtungen so wunderschöne Schutzeinrichtungen gegen das Eingreifen in diesem Bereich gibt, aber bei unseren Büros nicht.


    Es handelt sich um Metalltüren mit einer Türstärke von 40mm (also schon ordentlich Masse wenn die Tür in Bewegung gerät). Das Spaltmaß zwischen Tür und vertikaler Nebenschließkante beträgt 25mm. Da bekomme sogar ich meine Wurstfinger locker rein. Wenn ich jetzt in die ASR 1.7 schaue, lese ich da:

    Zitat von ASR 1.7 Ziffer 6 (5)


    Zusätzliche Sicherungen an Quetsch-und Scherstellen an Nebenschließkanten sind nicht erforderlich:
    -bei Nebenschließkanten, deren Gegenschließkanten sich am Sturz der Tür-oder Toröffnung befinden,
    -wenn der Spalt zwischen Nebenschließkante und Gegenschließkante maximal 8 mm beträgt,
    -wenn die Nebenschließkanten z. B. durch hohlwandige Gummi-, Kunststoffleisten oder Haarbürsten so nachgiebig gestaltet sind, dass sie im zusammengedrückten Zustand einen Sicherheitsabstand für die Finger von mindestens 25 mm ermöglichen.

    Das trifft alles auf diesen Fall bzw. unsere Türen nicht zu. Die Bürotüren sind alle gleich, d.h. wir reden alleine in dem Gebäude, in dem ich hier sitze, über mehr als 100 Türen. Wer hat denn tatsächlich so etwas umgesetzt? Ich bin die letzten Tage mit offenen Augen durch die Welt gelaufen und habe (egal ob in unserem Besitz oder andere Firmen) kein Gebäude gesehen, bei dem diese Forderung umgesetzt war.
    Früher gab es mit der ASR 10.1 "Türen, Tore" sowie der ASR 11.5 "Kraftbetätigte Türen und Tore" ja noch eine Trennung, aber jetzt gilt die ASR 1.7 nach meinem Verständnis für alle Türen, die vom Anwendungsbereich der Ziffer 2 der ASR 1.7 umfasst werden.


    Das bedeutet, ich müsste tatsächlich in allen Liegenschaften, die wir haben, diesen Klemmschutz nachrüsten, wenn ich das Schutzziel auf andere Weise nicht erreiche? Wenn ich das Thema aufgreife, werde ich auf dem Marktplatz mit Katzenscheiße beworfen. :)


    Hand aufs Herz: Wie sieht es bei Euch aus? Habt Ihr das umgesetzt? Habt Ihr eine andere sinnvolle Lösung gefunden? Sitzt Ihr die Thematik einfach aus?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...eine firmenweite Unterweisung?
    Ich nehme mal an eine GBU würde eine Gefährdung dokumentieren aber die Eintrittswahrscheinlichkeit dürfte sehr gering sein?
    Eine Unterweisung und eine Demonstration eventueller Folgen sollte die vorhandenen Mitarbeiter sensibilisieren. Und Neueinstellungen im Rahmen der Erstunterweisung schulen.


    VG Reinhard

  • ...lies mal ASR -A1-7 Absatz 6.1:


    Bei kraftbetätigten Türen und Toren muss eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden sein. Dies kann durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden Sicherungsmaßnahmen erreicht werden:


    alle folgenden Abschnitte sind da mit einbezogen.


    ...und das hat Komnet gehabt...


    (PS: welche Dimension! Sollte da was kommen baue ich nur noch Klemmschutz!!!)


    Gruß Canislupus

  • Ob ich deswegen eine (extra) Unterweisung veranstalten würde...? Wie haben es mit erwachsenen Personen zu tun. Diese verfügen im Gegensatz zu den Kindern im Kindergarten über eine entsprechende Lebenserfahrung und wissen, dass man sich die Finger an Türen klemmen kann...


    Es gibt eine Norm (DIN 18650) bzgl. Klemmschutz an Türen. Diese gilt aber nur für kraftbetätigte Türen, aber nicht für Brandschutztüren.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    2 Mal editiert, zuletzt von A_B ()

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  • Es gibt aber noch eine Kategorie: Baufehler- und schwerkraftbetätigte Türen. Die Bezeichnung habe ich zwar erfunden, aber es gibt in vielen Gebäuden Türen, die nicht lotrecht eingebaut sind und von alleine zufallen - oft mit höherer Kraft als eine gut eingestellte kraftbetätigte Tür. Bei Begehungen auf solche Türen zu achten und ggf. Maßnahmen einzuleiten ist m. E. durchaus geboten.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.