Leuchtmitteltausch Parkhaus

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  • Moin,


    es geht um diese Tätigkeiten. Ein Kollege tauscht Leuchtmittel (Neonröhren) in einem Parkhaus. Leuchtmitteltausch = arbeiten an einem elektrischen Betriebsmittel, so weit klar.

    Zitat von §6 (2) DGUV 3


    (2) Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.

    Auch noch klar. Schaltet der Kollege jetzt den Leuchtkörper stromlos, gehen in großen Teilen des Parkhauses die Lichter aus. Keine gute Idee. :thumbdown:

    Da in einem Parkhaus mit einem durchgehenden Betrieb ohne betriebsfreie Zeiten die Verkehrssicherungspflicht dazu zwingt, das Parkhaus ausreichend zu beleuchten, wäre das für mich ein zwingender Grund, dass der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden kann. Besondere Hilfsmittel und Werkzeuge hat der Kollege für den Tausch der Röhren nicht. Der Kollege ist EuP. Darf er "im laufenden" Betrieb die Röhren tauschen? Hier habe ich bereits gelesen.


    Zitat von DGUV-R 103-011 3.1.3 Auswahl der Ausführenden


    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nur Personen übertragen werden, die für diese Arbeiten nach Abschnitt 3.2 befähigt worden sind. Diesen Personen ist schriftlich eine Berechtigung für die Arbeiten unter Spannung zu erteilen, die sie durchführen dürfen. Es wird empfohlen, dies in einem so genannten Pass festzuhalten (siehe Anhang 3).


    Der Ausführende muss grundsätzlich die Qualifi kation einer Elektrofachkraft besitzen.

    Demnach dürfte er es nicht, wenn ich das richtig interpretiere. Da der Kollege mindestens einmal die Woche in diesem Parkhaus ist und es unwirtschaftlich wäre, den Leuchtmitteltausch an einen Dienstleister zu vergeben (der Kollege erledigt dort andere Arbeiten gleich mit, d.h. er ist sowieso vor Ort), bleibt eigentlich nur der Weg, den Kollegen gemäß Ziffer 3.2 der DGUV-R 103-011 fortzubilden. Oder habe ich etwas übersehen, nach dem Motto "Da es NUR Neonröhren sind, haben sie im Arbeitsschutz gar nix zu beachten und können munter drauf lostauschen". :D


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,


    deine "Neonröhren" sind Leuchtstoffröhren, aber egal.


    Klar, es tauschen mit Sicherheit 99% der Anwender die Dinger ohne ein abschalten der elektrischen Spannung.
    Was sicher nicht richtig ist, da es immer noch möglich ist an diesen Dingern einen elektrischen Schlag zu bekommen.


    https://www.vis.bayern.de/prod…en/lampen/led-roehren.htm


    Dabei ist es auch egal, ob eine Leuchtstoffröhre (mit Quecksilber als Inhalt) gegen eine andere getauscht wird oder gegen eine LED-Röhre getauscht wird.
    Die Gefahr bleibt also.


    Ihr habt dann in eurem Parkhaus noch ein Manko. Scheinbar ist die Beleuchtung nur in großen Gruppen abgesichert. Eine Gruppe dann spannungsfrei machen ist gleich mit dem Abschalten einer ganzen Ebene. Vielleicht auch hier etwas ändern?


    Ok, das geht dann ja auch nicht. Auch nicht nachts? Oder temporär an einem Tag mit wenig Verkehr?


    Dann bleibt wirklich nur das Arbeiten mit besonders ausgebildeten Leuten, die auch eine entsprechende Ausrüstung haben. Dürfen die dann alleine arbeiten? Wieder ein Problem.


    Was macht ihr denn, wenn irgendwo einmal eine Sicherung fällt, weil ein Defekt da ist? Das wäre doch dann der Moment des Tauschens?


    Dein Beispiel mit der EUP hakt auch ein wenig. Diese darf nur unter den Augen der Fachkraft tätig sein und garantiert nur spannungsfrei.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Frank,


    .....Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.


    Leuchtstoffröhren sind keine aktiven Teile elektrischer Anlagen, da sie nicht leitfähig sind.


    Ein aktives Teil ist ein elektrisch leitfähiges Teil, das dazu vorgesehen ist, im üblichen Betrieb unter Spannung zu stehen.


    Leuchtstofflampen arbeiten – je nach Typ und Länge – mit etwa 40 bis 110 V Brennspannung.


    Die Gefahr sich durch Glasbruch bei dem Tausch zu verletzen ist weitaus größer als die Gefahr einer Körperduchströmung oder eines Lichtbogens.


    Gruß


    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Moin Siggi,


    EuP war kein Beispiel sondern nur die Information, dass der Kollege EuP ist.

    Diese darf nur unter den Augen der Fachkraft tätig sein und garantiert nur spannungsfrei.

    Das bedeutet aber nicht, dass die Fachkraft ständig anwesend sein muss, wenn die EuP arbeitet.


    Unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss; sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, dass die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird.


    Quelle: https://www.elektrofachkraft.d…n-einer-eup#ixzz55g3I6GQi

    Auch nicht nachts?

    Keine gute idee. Bahnhofsumfeld mit schwierigem Klientel.

    Oder temporär an einem Tag mit wenig Verkehr?

    Parkhaus liegt am Bahnhof und direkt an der Innenstadt, da ist immer Verkehr.

    Ihr habt dann in eurem Parkhaus noch ein Manko. Scheinbar ist die Beleuchtung nur in großen Gruppen abgesichert.

    Es ist leider nicht "unser" Parkhaus. Wir machen den Unterhalt.


    Ich habe die DGUV-R 103-011 jetzt nochmals rauf und runter gelesen und bin mir gar nicht mehr sicher, ob der Anwendungsbereich dieser Regel überhaupt diese Tätigkeiten des Leuchtstoffröhrenwechsels umfasst. Egal, wir werden jetzt schauen, ob wir dem Kollegen die entsprechende Ausbildung angedeihen lassen, denn wir haben nicht nur das eine Parkhaus, in dem Leuchtmittel getauscht werden, sondern schon noch einige Dutzend Liegenschaften mehr. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Dirk,


    Danke für die Erhellung. :)


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass NICHT spannungsfrei geschaltet werden muss? ?(


    Gruß Frank


    P.S. Glasbruch, Splitter usw. habe ich auf dem Schirm.
    P.P.S. Sorry wenn ich jetzt so doof frage, aber unsere Elektrofachkraft fällt länger aus und ich bin momentan "SiFalos" ;(

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Hi Frank,


    habt ihr evtl. die Stadtwerke unter eurer Fuchtel?


    Dort gibt es doch garantiert Zählermonteure, die für das Arbeiten UNTER Spannung ausgebildet sind.
    Vielleicht können die dann einmal Amtshilfe leisten?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das bedeutet im Umkehrschluss, dass NICHT spannungsfrei geschaltet werden muss

    Gude Frank


    Ja!


    Hausmeister (EUP) dürfen


    nur Arbeiten selbst durchführen, bei denen keine Spannung führenden Teile berührt werden können, wie zum Beispiel:
    –– Auswechseln von Glühlampen und
    Leuchtstoffröhren
    –– Reinigen von Geräten (Leuchten
    und Maschinen)
    –– Auswechseln von Schraubsicherungen



    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


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  • Moin Dirk,


    bei einer Leuchtstoffröhre, und die wird ja gewechselt, ist es ganz leicht möglich die Kontakte zu berühren. Ich lege die Röhre auf einer Seite in die eine Fassung schräg ein. Die zweite Anschlussseite ist somit offen und berührbar.
    Herausgedrehte Glühbirnen bergen mit einer E14 oder E27 dann eine gute elektrische Fingerfalle.


    Also auch hier gibt es in dem Falle keinen Berührungsschutz.


    Deshalb der Hinweis auf das "Spannungsfreimachen"!!!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich lege die Röhre auf einer Seite in die eine Fassung schräg ein. Die zweite Anschlussseite ist somit offen und berührbar.

    Dazu wird man die Röhre aber in die Entnahmeposition der Fassung drehen und dabei sind die Kontakte offen. Führt in so einem Fall die zweite Anschlussseite überhaupt Spannung?

    Herausgedrehte Glühbirnen bergen mit einer E14 oder E27 dann eine gute elektrische Fingerfalle.

    Deswegen ist die Person ja unterwiesen und dabei wird darauf aufmerksam gemacht, dass man bei teilweise eingedrehter Glühbirne nicht an das Gewinde fasst und bei freier Fassung nicht mit dem Finger, Schraubendreher oder sonstigem Gegenstand darin herumpopelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin Axel,
    der Teufel ist ja manchmal ein Eichhörnchen.


    Dazu kommt vielleicht noch: Normale Leuchtstoffröhre ist an zwischen der linken und rechten Seite gasgefüllt. Damit keine direkte Berührung. Leuchtstoffröhren mit "LED-Füllung" haben an den Kontakten durchgängig eine Berührungsstelle.


    Aber das geht mir schon zu weit. Letztlich muss in der Elektrotechnik alles doppelt und dreifach abgeschottet werden. Trotzdem schaffen es immer noch Leute einen Schlag zu bekommen.


    Ergo, meine Meinung: Es schadet nichts, wenn die Leute wissen was sie tun und dabei überlegen und vorsichtig sind. Letztere sind oft nicht die Fachleute, was ich aus eigener Erfahrung kenne.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,
    mein Beitrag Nr. 9 ist bei der VBG entnommen :


    http://www.vbg.de/SharedDocs/M…blob=publicationFile&v=12


    @Waldmann : So wie von Dir beschrieben wechselt ein Laie zu Hause eine Leuchtmittel.


    Wir sprechen aber über EUP die Leuchtmittel professionell wechseln und die sollten es besser können.


    Wenn ich z.B. eine Leuchtstofflampe 58 W Länge 1500 mm wechsel befinde ich mich mittig unter der Lampe auf der Leiter und drücke die Röhre auf beiden Seiten gleichzeitig in die Fassung. Wie soll ich dabei ein Leitfähiges Bauteil berühren?


    Deutschlands Betriebe ständen still, wenn bei jeden Leuchtmittelwechsel erst spannungsfrei geschaltet wird.


    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
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    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)


  • P.P.S. Sorry wenn ich jetzt so doof frage, aber unsere Elektrofachkraft fällt länger aus und ich bin momentan "SiFalos" ;(

    Wenn die Elektrofachkraft länger ausfällt, wie betreut sie dann die EUP?


    Zusätzlich hast due noch während den arbeiten den Verkehr um den Mitarbeiter herrum.
    Hierdurch entstehen zusätzliche Gefährdungen und der Mitarbeiter könnte bei seiner arbeit abgelenkt werden und so doch unglücklich an dei falschen Teile kommen.

    Gruß
    Wolfgang

  • Leuchtstoffröhren mit "LED-Füllung" haben an den Kontakten durchgängig eine Berührungsstelle.

    Allerdings ist auch hier die "freie" Seite nicht unter Spannung, wenn man nur die eine Seite in der Fassung hat. So zumindest mein Verständnis sowohl von der Retrofit- als auch Konversionsschaltung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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