JUW für Mitgängergeführte FFZ

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  • Hallo Foristen,


    eine kurze Frage. Ein Kunde von mir möchte seine MA selbst unterweisen zu dem Thema mitgängergeführte Flurförzeuge und FFZ mit Mitfahrmöglichkeit im stehen.


    Dazu möchte er 3 oder 4 MA schulen lassen. Einen solchen Kurs kenne ich persönlich ja nicht. Ich würde eine kleine Schulung für ihn zusammenstellen.


    Hat von euch jemand schon mal so eine ähnliche Sache zusammengestrickt?


    Ich freue mich über Rückmeldungen.


    Viele Grüße
    Willy E.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Hallo Caribe,


    wir hatten das so ähnlich aufgezogen. Ein Mitarbeiter mit entsprechender Fachkunde wurde von mir mit Informationen und Schulungsmaterial versorgt und hatte die Unterweisungen durchgeführt. Dann kam eines Tages eine Begehung und nebenbei stellte sich heraus, dass er diese Unterweisungen NICHT durchführen durfte. Zum einen mangelte es ihm an Fachkunde, d.h. er hätte einen Lehrgang besuchen sollen (FFz-Ausbilder) und ein Weisungsbefugter hätte anwesend sein müssen.
    Ich habe das Ganze nicht verstanden, da es sich ja "lediglich" um Mitgänger-Flurförderzeuge handelt, aber meine Vorgesetzten wollten keine weiteren schlafenden Hunde wecken und somit ist der Kollege entsprechend ausgebildet worden.
    Damit konnte ich Dir nicht wirklich helfen, aber nun weißt Du , wie es unter Umständen falsch ist.


    Gruß Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • Hi,


    bei Flurförderzeugen ist nur für Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 durch einen entsprechend qualifizierten Ausbilder erforderlich (denn diese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand).


    Für Mitgänger-Flurförderzeuge genügt eine Unterweisung durch eine befähigte Person. Diese muss die Grundsätze der Unfallverhütung, die Technik und Physik hinter dem Gerät kennen und das Gerät selbst sicher bedienen können. Hatte mit dieser Vorgehensweise bisher keine Probleme mit aufsichtführenden Stellen. Schließlich steht auch in der DGUV Vorschrift 68 unter § 7:
    (2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.


    Während für Flurförderzeuge eine Ausbildung gefordert wird.


    schöne Grüße

  • Hallo,


    für Flurförderzeuge mit Fahrerstand braucht der Fahrer eine Staplerfahrerausbildung.
    Bei Mitgängergeräten reicht eine Unterweisung.
    Man kann, als Staplerfahrerausbilder, auch eine "abgespeckte" Ausbildung zusammenstellen (nach Absprache mir der BG)


    Aus meiner Erfahrung bringt dieses Vorgehen aber zusätzliche Gefahren mit sich wenn z.B.:
    Im Betrieb auch Frontstapler oder andere Geräte im Einsatz sind.
    Wer weiss denn nach 2-3 Jahren noch welcher MA welchen Staplerschein hat?
    Selbst die MA wissen das teilweise nicht.


    Deswegen sind wir dazu übergegangen nur noch den "großen" Staplerschein anzubieten.


    Zu der Unterweisung für die Mitgängergeräte,
    Der VG ist verpflichtet sich die Fachkunde, für alle Unterweisungen die er in seinem Bereich durchführen muss, anzueignen.


    Grüße!

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  • jaaaa, solche Pauschalisierungen liebe ich.


    Du willst mir also erzählen bei euch im Betrieb weiss jeder Vorgesetzte alles über seine Mitarbieter? Oder zumindest die Qualifikationen.
    Was ich wenn Staplerfahrer in einer anderen Abteilung aushelfen muss??? Bringt er dann ein Arbeitszeugnis mit?
    Was ist wenn der Teamleiter in einer anderen Abteilung aushelfen muss??? Muss er dann Tage zuvor die Personalakten der Abteilung studieren wo er spontan für ein paar Tage aushelhen muss?
    Was ist wenn ein Vorgesetzter ausscheidet??? Muss der neue Vorgesetzte bis zur seiner Einstellung alles über seine Mitarbeiter wissen?


    Oder schiebst du die Verantwortung vielleicht dem Mitarbeiter zu?
    Er müsste ja wissen welche Stapler er fahren darf und welchen nicht...


    Die Wahrheit sieht meistend so aus dass der mitarbeiter nach 2-3 Jahren entweder es gar nicht mehr weiß, nicht für Wichtig erachtet (Stapler ist Stapler) oder evtl. sogar angst um seinen Job hat und deswegen blind den Anweisungen seiner Vorgesetzten folgt.


    Ich könnte jetzt stundenlang Einzellfälle aufschreiben warum es möglich ist dass ein nicht dafür qualifizierter Mitarbeiter, Gerät XY bedient.
    Was ich aber im vorherigen Post damit sagen wollte, dass genau aus diesen vielen Gründen (und da kann sich keiner von freisprechen dass das ein oder andere nicht auf seinen Betrieb zutrifft) jeder Mitarbeiter die Gleiche Qualifikation beim Eintritt ins Unternehmen durchlaufen muss.


    In diesem Sinne!

  • Hallo Zusammen,


    Bei uns gibt es eine Qualifizierungs-Matrix auf dem Netz da sind alle Qualifizierungen der Mitarbeiter eingetragen, da kann jede Führungskraft sehen welche Qualifizierungen die Mitarbeiter haben und welche arbeiten sie ausführen können u. dürfen. Die Mitarbeiter haben dazu ihr Einverständnis gegeben.


    Das Problem mit den Mitgängergeräten (Unterweisung o.Schulung) wurde bei uns so gelöst indem alle Mitarbeiter die solche Geräte bedienen einen Staplerschein haben müssen der regelmäßig erneuert werden muss. ( Lehrgang ) Das ist bei uns im Konzern (Amerikaner) so geregelt.


    Ist gar nicht so aufwendig wie einige jetzt glauben.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Es gibt sogar Betriebe, in denen die Qualifizierungsmatrix (Name, Foto des Beschäftigten, Qualifikationen und Befugnisse) öffentlich in den Gebäuden aushängt. Dass eine neue Führungskraft erst eingearbeitet werden muss ist klar und was gibt es da als Hilfsmittel schöneres als eine Qualifizierungsmatrix, der ich auf den ersten Blick entnehmen kann, wer was machen kann bzw. darf?
    Im Vergleich zum Nutzen ist der Aufwand, diese Matrix zu erstellen, lächerlich gering und deshalb meiner Meinung nach für alle Betriebe zumutbar.


    Aus eigener Erfahrung sind mir bisher drei Gründe begegnet, warum Mitarbeiter ohne die erforderliche Qualifikation Arbeitsmittel bedienen:
    - schlechte Organisation (fehlender Überblick über die Qualifikationen der Beschäftigten, dadurch fällt keinem auf, wenn ein Unqualifizierter das Arbeitsmittel benutzt)
    - schlechte Führung (Mitarbeiter wird von der zuständigen Führungskraft zur Arbeit mit dem Gerät verdonnert, wohlwissend, dass dieser das aufgrund fehlender Qualifikation gar nicht dürfte; Mitarbeiter nutzt das Gerät ohne die dafür erforderliche Qualifikation und der zuständigen Führungskraft ist das einfach egal)
    - schlechte Organisation und Führung (Mitarbeiter nutzt ein Gerät ohne die dafür erforderliche Qualifikation zu besitzen, weil es seinen Arbeitsalltag erleichtert, und die zuständige Führungskraft toleriert das Verhalten seines Mitarbeiters, weil der Arbeitgeber diesen Mitarbeiter nicht auf die nötige Fortbildung schicken bzw. entsprechend qualifizieren will)

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  • Ich könnte jetzt stundenlang Einzellfälle aufschreiben warum es möglich ist dass ein nicht dafür qualifizierter Mitarbeiter, Gerät XY bedient.

    Das kommt in der Praxis leider immer noch sehr häufig vor, da gebe ich dir recht. Darum ist es wichtig dass das so geregelt wird dass es klare Anweisungen gibt. Für mich gehört das schon in die Erstunterweisung .


    Hier ein Beispiel zu den rechtlichen Konsequenzen unabhängig vom menschlichen Leid wenn ein Unfall passiert.


    https://www.augsburger-allgeme…-bezahlen-id21430321.html


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

  • Hallo in die Runde,
    Bei uns läuft es ähnlich wie beim Kollegen Hans-Jürgen. Wir haben eine Qualimatrix (eine Excel Liste) auf dem Server hinterlegt, jeder Gruppenleiter hält die Angaben zu seinen Stammmitarbeitern auf dem Laufenden.
    Die Unterweisung für die Mitgängerflurförderfahrzeuge mach ich (Hab den Staplerschein).
    Mit diesem Weg hatten wir bisher noch keine Probleme mit prüfenden Stellen (ISO 9001; BG,...)
    Grüße aus dem Süden

  • Moin & frohe Ostern,

    Du willst mir also erzählen bei euch im Betrieb weiss jeder Vorgesetzte alles über seine Mitarbieter? Oder zumindest die Qualifikationen.
    Was ich wenn Staplerfahrer in einer anderen Abteilung aushelfen muss??? Bringt er dann ein Arbeitszeugnis mit?
    Was ist wenn der Teamleiter in einer anderen Abteilung aushelfen muss??? Muss er dann Tage zuvor die Personalakten der Abteilung studieren wo er spontan für ein paar Tage aushelhen muss?

    der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist mir klar, aber eine Führungskraft mit Weisungsbefugnis hat nun mal die Pflicht gemäß
    DGUV V1, § 7 "Befähigung für Tätigkeiten", nur geeignete Mitarbeiter einzusetzen, ansonsten begeht der Vorgesetzte ein Auswahlverschulden.
    Ich schule dahingehend Führungskräfte - allerdings mit sehr überschaubarem Erfolg, solange nichts passiert.
    Die Qualifikationsmatrix ist ein wertvolles Werkzeug, aber nur, wenn es gepflegt wird.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)