DGUV V3 - §5 Prüfungen - nicht ortsveränderlicher Anlagen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    ich bin momentan noch mittendrin in meiner Sifa Ausbildung und arbeite in einem Metall- und Fertigungssbetrieb.
    Ich habe da speziell eine Frage zur DGUV V3 §5 Prüfungen gemäß der Tabelle A1 für "ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Es geht um die Wiederholungsprüfungen der o.g. ortsfesten Anlagen (E-Check) durch die EFK.
    Laut Tabelle A1 gelten die Prüffristen 4 Jahre und 1 Jahr für Anlagen besonderer Art gemäß "DIN VDE 0100 Gruppe 7"


    Wir haben eine externe Elektrofirma die für uns die Prüfungen für die ortsfesten Anlagen macht und laut der Elektrofirma wäre die Prüffrist für unser Betrieb die 1 Jahresfrist (Anlagen besonderer Art).


    Ich allerdings bin da skeptisch, da ich die DIN VDE 0100 Gruppe 700 so verstehe, dass Anlagen besonderer Art nur diese sind, welche z.B. unter besonderen Umgebungseinflüssen stehen (feuchtigkeit, abgeschlossene elektr. Räume etc.)


    Wie seht ihr das?


    Vielen Dank im Voraus!


    MfG


    Matze

  • ANZEIGE
  • Guten Abend,


    Du liegst völlig richtig, sofern ihr keine besonderen Anlagen nach der Tabelle betreibt ist die Prüffrist 4 Jahre !


    Hat er das eventuell mit den ortsveränderlichen Betriebsmitteln verwechselt? Da liegt die Prüffrist im „Normalfall“ bei 1Jahr.


    Gruß Achim

  • Ohne sich nun den Kopf darüber zu zerbrechen einfach eine klare Aufstellung fordern welche Bereiche nach welcher Norm in welche Prüffrist fallen sollen.
    Das bei euch Teilbereiche bei 1Jahr liegen ist nicht abwegig je nach Prüfauftrag..


    In die 700er Gruppe fällt noch einiges mehr
    https://www.vde-verlag.de/buec…783800742875_PROBE_01.pdf


    U.a. auch die 0100-718, ich denke mal das man sich u.a. darauf beziehen wird

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Matze,


    "Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen für seine elektrische Anlage und ortsfesten Betriebsmittel festzulegen.
    Sowohl nach den DGUV Vorschriften 3 und 4 (bisher BGV A3 und GUV-V A3) als auch nach der Betriebssicherheitsverordnung muss nach jeder Prüfung der nächste Prüftermin so festgelegt werden, dass die elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den betrieblichen Erfahrungen sicher betrieben und benutzt werden können.
    Als Entscheidungshilfen bei der Festlegung der Prüffristen dienen die in den Durchführungsanweisungen zum § 5 der DGUV Vorschriften 3 und 4 enthaltenen Richtwerte in Tabelle 1 A sowie die in der TRBS 1201 im Anhang enthaltene Tabelle 2. Weitere Empfehlungen können den VDE-Bestimmungen entnommen werden, z. B. VDE 0100-710, VDE 0105-100."



    schau mal hier rein unter 4 Seite 79


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/203-072.pdf


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE