Hallo zusammen,
ich bin momentan noch mittendrin in meiner Sifa Ausbildung und arbeite in einem Metall- und Fertigungssbetrieb.
Ich habe da speziell eine Frage zur DGUV V3 §5 Prüfungen gemäß der Tabelle A1 für "ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Es geht um die Wiederholungsprüfungen der o.g. ortsfesten Anlagen (E-Check) durch die EFK.
Laut Tabelle A1 gelten die Prüffristen 4 Jahre und 1 Jahr für Anlagen besonderer Art gemäß "DIN VDE 0100 Gruppe 7"
Wir haben eine externe Elektrofirma die für uns die Prüfungen für die ortsfesten Anlagen macht und laut der Elektrofirma wäre die Prüffrist für unser Betrieb die 1 Jahresfrist (Anlagen besonderer Art).
Ich allerdings bin da skeptisch, da ich die DIN VDE 0100 Gruppe 700 so verstehe, dass Anlagen besonderer Art nur diese sind, welche z.B. unter besonderen Umgebungseinflüssen stehen (feuchtigkeit, abgeschlossene elektr. Räume etc.)
Wie seht ihr das?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Matze