Lagerung von Feuerzeugen

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  • Guten Tag,


    ich habe die Tage eine andere Frage von unserem Marketing zu ihrem Lager erhalten. Als ich vor Ort war, ist mir aufgefallen, dass in den Regalen einige Feuerzeuge liegen. Das Lager befindet sich bei uns im Verwaltungsgebäude in einem Raum der durch eine BMA überwacht wird.
    Jetzt war meine Frage wieviele Feuerzeuge dürfen denn hier gelagert werden. Ich bin zunächst über die TRGS 510 gegangen, wären dann die 10 kg richtig?
    Desweiteren müssen die Feuerzeuge in einem separaten Gefahrgutschrank gelagert werden?
    Vielen Dank schon einmal und ein schönes Wochenende.


    Grüße
    Chris

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  • Hallo,


    was sind bei dir "einige" ? 20 Stück? Wie werden sie gelagert? In OVP?
    Ansonsten beim Hersteller mal Fragen zur sicheren Lagerung.
    Was wird noch gelagert? Wie ist die BMA auf geschalten?
    Wie ist das Lager und die Tür dazu aufgebaut?


    Wenn du über die TRGS 510 auf 10kg kommst, dann ist doch deine Frage beantwortet oder?
    Weil die Frage wäre dann, wie bist du mit welchen Information ran gegangen.


    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,


    also die Feuerzeuge stehen in Kartons im Regal, sind nicht noch einmal separat Verpackt. Brandschutztür ist eine T30.
    Die BMA wird noch aufgeschaltet, sind gerade in den letzten Zügen.


    Bei der TRGS 510 mit 10 kg war die Frage ob ich das richtig raus gesucht habe.


    Habe leider nirgendwo eine genaue Einteilung gefunden. Bin hier auf Extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten gegangen.


    Grüße
    Christian


  • Bei der TRGS 510 mit 10 kg war die Frage ob ich das richtig raus gesucht habe.


    Habe leider nirgendwo eine genaue Einteilung gefunden. Bin hier auf Extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten gegangen.

    Hallo,


    ja , aber wie hast du es ermittelt?
    Feuerzeuge beinhalten ca. 2,5ml Butan oder Propan je Feuerzeug.
    Das sind auch keine Flüssigkeiten, sondern Gas die verflüssigt wurden. Somit ist bis einer Menge von 2,5l (ca. 1000 Stück) keine weitere Maßnahmen erforderlich, wenn man nach der Tabelle 1 geht. Maßnahmen nach Nr. 4 müssen entsprechend veranlasst werden.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Für mich sind solche Feuerzeuge gleich zu setzen mit Aerosoldosen und Druckgaskartuschen => 20 kg gilt als Grenzmenge außerhalb eines spezifischen Lagers.
    Die TRGS 800 ist in Sachen Brandgefahren auch immer sinnvoll. Ich würde die Feuerzeuge z.B. nicht gerne in einem Papierlager sehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Viel Dank für die Hinweise.


    Ja da ich mir mit der Einstufung nicht sicher war wollte ich hier nachfragen. Mir ist klar das in den Feuerzeugen ein verflüssigtes Gas ist, Druckgaskartusche hatte ich auch überlegt, dachte aber das würde nicht passen.


    Zu den sonstigen Materialien im Lager, ja es ist da noch so einiges an Papier (Kalender, Kataloge, etc zu finden).


    Mein nächster Schritt ist jetzt erst einmal aufnahme aller Feuerzeuge, denn ich habe am Freitag erfahren, dass es wohl noch mehr von denen geben sollte.... Ich bin mal von 3-4 Kartons a 500 Feuerzeugen ausgegangen, aber scheinbar soll es eine ganze Palette sein, schauen wir mal was heute noch zu Tage kommt....


    Vielen Dank schon einmal für den Austausch.

  • Für mich sind solche Feuerzeuge gleich zu setzen mit Aerosoldosen und Druckgaskartuschen => 20 kg gilt als Grenzmenge außerhalb eines spezifischen Lagers.
    Die TRGS 800 ist in Sachen Brandgefahren auch immer sinnvoll. Ich würde die Feuerzeuge z.B. nicht gerne in einem Papierlager sehen.

    Im Sicherheitsdatenblatt für "Feuerzeuggas 100 ml" werden sie mit H280 angegeben, nach der Tabelle 1 der TRGS 510 würde sich damit die Einstufung als "Gase in Druckgasbehältern" ergeben oder nicht?


    @VAGSIFA
    Hast du beim Hersteller mal angerufen? Evtl. hat er Hinweise zur Einstufung und Lagerung, weil er müsste ja vor den "gleichen" Problem stehen.


    Gruß


    Stephan

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  • Im Sicherheitsdatenblatt für "Feuerzeuggas 100 ml" werden sie mit H280 angegeben

    Diese Einstufung ist meiner Meinung nach fachlich falsch, denn hier trifft klar die Definition für Aerosole zu. Siehe CLP Verordnung Kapitel 2.3.1. Der Hinweis 2 in Kapitel 2.3.2.1 schließt eine Einstufung und Klassifizierung als Gas unter Druck aus.
    Vermutlich hat der Hersteller des Feuerzeuggases einfach die Einstufung des Ausgangsgases übernommen, ohne den Anwendungszweck zu berücksichtigen. Das ist eine Besonderheit im CLP System bei den Aerosolen und Druckgaspackungen. Interessant wäre auch die Lagerklasse. Korrekt ist hier 2B, nicht die 2A.
    Gerade bei Feuerzeuggas ist man an einem Grenzfall, denn das Gas besitzt unter Raumtemperatur einen Druck von ca. 200kPa und das ist die untere Druckgrenze für Gase unter Druck (siehe CLP Verordnung Kapitel 2.5.1.1.
    Feuerzeuge wiederum fallen als Erzeugnisse raus aus der Kennzeichnungspflicht nach CLP, was allerdings nicht gleichbedeutend damit ist, dass man bei deren Lagerung nichts beachten muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Tag,


    also ich habe jetzt mal wieder einen Schritt weiter machen können.
    Ein Teil der euerzeuge ist zumindest von einer Namhaften Firma die mir ein SDB zugeschickt hat.
    Hieraus geht die Lagerklasse 2A hervor!
    Weiterhin ist zu beachten:


    7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten


    7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:


    Fugenloser, glatter Fusboden Fur gute Luftung sorgen.
    7.2.2 Zusammenlagerungshinweise:


    Unvertraglich mit Oxidationsmitteln.
    7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:


    Vor direkter Sonneneinstrahlung schutzen.
    7.3 Spezifische Endanwendungen


    n.v.


    Wenn ich es jetzt richtig sehe fallen die Feuerzeuge mit dem H Satz H220 und H280 in Gase in Druckgasbehältern also 2,5l Lagerung.


    Grüße und ein schönes Wochenende
    Christian

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