Risikoanalyse / GBU nach Maschinenrichtlinie

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen,


    ich weiß, ich bekomme gleich wieder verbale Haue von Euch. Wir haben in einer unserer Kliniken eine Holzwerkstatt. Diese habe ich vor 7 Jahren das erste Mal gesehen und dort eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Die Dort installierten Maschinen (Richt- und Hobelbank, Formatkreissäge, Langlochbohrmaschine, Bandsäge, Bandschleifer, Kantenschleifer etc.) sind alle ca. 1980 - 85 gebaut worden. SdT ist also weit weg. Ich möchte jetzt eine Risikoermittlung nach Maschinenrichtlinie erstellen. Ich habe natürlich im world wide web recherchiert. Als erstes taucht dann natürlich der berühmte Verlag auf, diese Gelddruckmaschine. Auf welchem anderen Weg erhalte ich informationen, wie eine Formatkreissäge (als Beispiel) im Jahre des Herrn 2018 ausgestattet sein muss? Bleibt da wirklich nur die DIN?


    Die Maschinen werden nicht von den Rehabilitanden bedient, nur vom ausgebildeten Mitarbeiter der REHA-Klinik. Das ändert jetzt mal nichts an der Arbeitssicherheit. Aber ich wollte diese Diskussion, wer diese Maschinen bedienen darf, gleich im Keim ersticken.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Watt verjessen

  • ANZEIGE
  • Hallo Mick!


    Ich weiß jetzt auch keine Quelle für solche Informationen, aber wie wäre es mit einem Termin mit der BGHM. Die haben Experten die sich damit auskennen, sind eigentlich immer sehr hilfsbereit, es gibt einen schriftlichen Bericht und Du bist auf der sicheren Seite.
    Eure Aufsichtsperson wird da weiterhelfen können. Kläre das kurz mit deinem Chef ab. Er sollte sich nicht dagegen sperren, die BG will eigentlich nicht ihren Kunden ein Stein in den Weg legen sondern helfen und beraten.


    Gruß
    Michael

  • Bleibt da wirklich nur die DIN?

    Wenn man die Infos aus der Norm haben möchte schon, aber dazu muss man die Norm ja nicht unbedingt kaufen. Man kann auch einen Normen-Infopoint aufsuchen und dort die Norm einsehen. Drucken oder kopieren ist da nicht gestattet, aber einzelne Stichpunkte notieren kann man sich durchaus. Diese Infopoints sind oft an Uni Bibliotheken. In Deinem Fall wären die nächsten in Mannheim oder Karlsruhe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Mick 1204, diese Problematik hatte ich auch und bin bei der BG RCI auf auf die T-Reihe der Merkblätter gestoßen http://downloadcenter.bgrci.de/shop/bgi/treihe Und alles kostenlos downloadbar!


    Da steht alles drin. Das T008 ist das Gesamtdokument und das T008-1A ist eine komplette in PDF ausfüllbare Bestandsaufnahme. Außerdem gibt es noch die DGUV Information 209-031 Sicherheit in Schreinereien und Tischlereien. Darin sind GBU-Vorlagen, ausführliche Infos zu Maschinen und vieles andere mehr.


    Viel Spass beim durchackern.

  • Hallo Mick,


    auf der von Falco genannten Seite findest Du eine Menge an Infos. Willst Du eine Risikobeurteilung durchführen MÜSSEN jedoch die einschlägigen Normen bekannt sein. Du kannst zwar bei der Umsetzung der Sicherheitseinrichtungen von den Normen abweichen, musst dann aber nachweisen, dass Du mit Deiner Variante das selbe Sicherheitsniveau erreichst.
    Nicht ohne Grund kostet eine Risikobeurteilung gutes Geld. ;)
    Es gibt die Möglichkeit Normen im Paket zu kaufen, dann ist das nicht ganz so teuer. Ob sich das für euch lohnt, oder man lieber auf einen externen Fachmann zurückgreift?


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE
  • Hallo Mick!


    Ich weiß jetzt auch keine Quelle für solche Informationen, aber wie wäre es mit einem Termin mit der BGHM. Die haben Experten die sich damit auskennen, sind eigentlich immer sehr hilfsbereit, es gibt einen schriftlichen Bericht und Du bist auf der sicheren Seite.

    Gute Idee, wäre dann aber BG-übergreifend. Ist das möglich? Wir sind BGW bzw. VBG. Das sind alles keine Helden der Maschinen. :-I

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo Mick!


    Da sollte deine Aufsicht eurer BG aber vermitteln können. Ihr seit ja nicht das einzige Krankenhaus mit eigener Werkstatt. Ruf doch einfach mal an.


    Gruß
    Michael

  • Wie ist das, wenn man in so einem Fall einfach den einen oder anderen Hersteller so eines Geräts mal anfragt und um Auskunft bittet, was da heutzutage Stand der Technik ist? - Gibt's da Erfahrungen?


    @FalcoCGN danke schön für die Hinweise! :thumbup:

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hallo porcupine,


    die Erfahrungen sind ganz unterschiedlich. Aber die meisten sind Feuer und Flamme bei der Umsetzung einer Anpassung/Erweiterung der vorhandenen Maschinen zu unterstützen :D
    Mit anderen Worten: Ob die Empfehlungen des Maschinenherstellers die Notwendigkeiten, oder das Nonplusultra darstellen muss sehr genau geprüft werden ;)


    LG
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE