Hallo,
es existieren zwei Büroräume mit 14 bzw. 28 qm Grundfläche. Die vorhandenen Arbeitsplätze ( 1 bzw. 2 ) sollen jeweils verdoppelt werden, so dass weitere 3 Mitarbeiter temporär dort arbeiten können. Die Möblierung könnte so geplant werden, dass die in der ASR geforderten Einzelflächen (Bewegungsfläche, Stell-, Funktionsfläche etc.) evtl. für alle, für die Dauerarbeitsplätze aber auf jeden Fall eingehalten werden. Die Mitarbeiter selbst befürworten die Umplanung! Leider habe ich aber weder in den ASR A 1.2 noch in der Arbeitsstättenverordnung noch sonst irgendwo Formulierungen gefunden, die für diesen Fall eine Abweichung von den in der ASR vorgegebenen Größen erlauben. Bei der Planung und Einrichtung von Büroräumen soll sich der Arbeitgeber ja von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen, nur - wie soll ich als externe FaSi das in diesem Falle am besten machen, ohne mich aufs Glatteis zu begeben?
Danke schon einmal für eure Hilfe und LG
Klaus