Büro - WIe muss es beschaffen sein?

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  • Hallo zusammen.


    Ich habe da mal eine Frage.


    Es soll ein Raum zu einem Büro umgebaut/genutzt werden.
    Dieser Raum hat keine Fenster, aber eine KLimaanlage. Ebenfalls steht hier noch ein Server.
    Die Fläche des Raumes ist großzügig.
    Nun kam die Frage auf, ob dieser Raum als genutzt werden soll.


    Wie sieht ihr es? Wo kann ich Informationen dazu finden (kein Fenster, Server).


    In der Arbeitsstättverord. habe ich keine passenden Information dazu gefunden.


    Vielen Dank. :thumbup:


    Hilko

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  • Moin Hilko,


    siehe hier DGUV-I 215-410
    Insbesondere ab 7.4 gehts um die Einrichtung des Raums selbst.


    Gruß
    Dan

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert in § 3 und in § 3a die Beurteilung der Gefahren im Arbeitsumfeld. Dort wird festgelegt, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz auf eine Weise einrichten muss, dass Gefährdungen von vornerein vermieden werden. Der Stand der Technik und die aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse müssen dabei beachtet werden.

  • Moin

    In der Arbeitsstättverord. habe ich keine passenden Information dazu gefunden.

    Dann nochmal im Anhang nachsehen :D :
    ArbStättV Anhang
    3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
    (1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betrei­ben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eineSichtverbindung nach außen haben.


    Des weiteren sagt die ASR A 3.4
    4 Beleuchtung mit Tageslicht
    4.1 Ausreichendes Tageslicht
    (1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Be­leuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzu­ziehen. Helle Wände und Decken unterstützen die Nutzung des Tageslichts. Tageslichtweist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts)auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tages­licht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfin­den des Menschen.
    (2) Tageslicht kann durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile inGebäude gelangen, wobei Fenster zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen ermög­lichen. Eine gleichmäßige Lichtverteilung kann mit Dachoberlichtern erreicht werden,wenn der Abstand der Dachoberlichter voneinander nicht größer ist als die lichteRaumhöhe.
    (3) Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeits­räumen

    • - am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichterngrößer als 4 % erreicht wird oder

    Fazit:
    Es gibt zwar weitere Ausnahmen bei den Regeln, die ich hier aber nicht sehe. Bei uns würde so ein Raum normaler Weise nicht als Büroraum durchgehen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Servus beieinand
    war mal in einem Betrieb, in welchem wir auch Büroräume im Keller hatten. Mit Tageslichtlampen ausgestattet hatten wir auch die erforderliche Lux. Nachzulesen in den Asr. Waren auch Drucker und Fax im Raum (Feinstaub). Klimaanlage auch. Wie groß ist der Server? Wieviel Lärm macht das Teil? Kann man eventuell in einem anderen Raum verbannen? Kann der Server verkleidet werden? Wieviel Mitarbeiter sollen in dem Raum arbeiten?
    Hab mal eine Schnippelküche eingerichtet. War ähnlich gelagert. Musste den Raum auch komplett neu einrichten. Also GeBu et cetera. Hast ne große Aufgabe vor dir. Empfehle dir den Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung der Baua.
    Viel Erfolg


    Gruß Joachim |?


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • wenn eine Sifa sich nicht für die Beschäftigten einsetzt und eine Kellerbüroplanung nicht mit allen Mitteln „bekämpft“ ist sie schwach und müsste den Rest seiner Arbeitszeit in einem ebensolchen Büro verbringen.
    Ausnahmen insbesondere bei Teilzeitnutzung und wirtschaftlicher Härte wird es wohl (leider) immer geben, sollten aber eine Ausnahme bleiben.



    Schönes Wochenende mit Blick in den Garten

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • Moin


    Kann AL_MTSA nur zustimmen.

    .. und eine Kellerbüroplanung nicht mit allen Mitteln „bekämpft“...müsste den Rest seiner Abzeit in einem ebensolchen Büro verbringen.


    Ich habe mal ein FSJ in einem komplett fensterlosen OP Trakt gemacht (nur im Aufenthaltsraum war Tageslicht, aber da kam ich nicht täglich rein.)
    Also kam ich dann abends raus und sah erst dann, welches Wetter an dem Tag ist. Im Winter hatte ich eigentlich gar kein Kontakt zu Tageslicht!
    Auch die wurzelloseste Großstadtpflanze brauch aber Licht zum Wohlfühlen. (Nennt sich Biophilie, Einkaufszentren setzen sowas ein; z.B. mit Pflanzen, Brunnen, etc. die die Kunden länger verweilen lassen)


    Selbst an einem trüben Wintertag sind draussen mindst. 2000 Lux, im Büro reichen 500 Lux !
    Wenn in Folge von einem so düsteren Büro die Krankenquote ansteigt, würde es wohl keinen wundern.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hi,


    zur Arbeitssicherheit haben AL_MTSA und de Uil bereits alles geschrieben.


    Neben der Arbeitssicherheit verweise ich noch auf die IT-Sicherheit. Welche Funktion hat der Server? Was passiert bei einem Ausfall? Je nachdem wie wichtig der Server für den Betrieb ist kann hier ein weiteres No-Go neben den Aspekten der Arbeitssicherheit für den Büroraum (oder eine generelle Doppelnutzung des Raumes) liegen.


    schöne Grüße

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  • Hallo zusammen,
    was ist daran so abwegig ein Büro im Keller zu installieren? Wenn die Abteilung, für die das Büro errichtet werden soll eben im Basement liegt. Liegen nicht auch die Büros in Lagerhallen immer mit Fenster nach außen? Natürlich ist es schön, wenn man ein Büro mit Blick nach außen hat. Unbestritten. Aber bauliche Vorgaben lassen halt nicht immer das schönste zu. Man kann ein Kellerbüro auch wohnlich gestalten. Das Arbeitsleben ist nicht immer ein Wunschkonzert.
    Und dass deswegen die Krankmeldungen nach oben gehen, ist nicht belegbar. Habe selbst 12 Jahre im Basement eines Kaufhauses gearbeitet. Waren dort 70 Mitarbeiter, die Krankheitsrate war sogar geringer, wie im Rest des Hauses.


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • Nur mal so ein Artikel hinsichtlich Raumgestaltung, Lichtverhältnisse und deren Auswirkungen. Ist zwar kein Büroraum aber es passt zum Thema wie ich finde.
    http://www.fr.de/wissen/gesund…erm-blaetterdach-a-365182

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael.Baehr ()

  • was ist daran so abwegig ein Büro im Keller zu installieren?

    Nun, mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird eine Sichtverbindung nach außen gefordert bzw. Einwirkung von Tageslicht in einen Raum. Es kann davon abgewichen werden, wenn u.a. auf Grund Verfahrensgründen nicht zuträglich ist (z. B. Fotolabor).
    Mit einer Neueinrichtung ist man an die neue Verordnung gebunden.

  • Nur mal so ein Artikel hinsichtlich Raumgestaltung, Lichtverhältnisse und deren Auswirkungen. Ist zwar kein Büroraum aber es passt zum Thema wie ich finde


    Wer keine Lust zu lesen hat kann sich das auch auf Arte ansehen :
    Künstliches Licht: Auf die richtige Dosis kommt es an



    Am Ende des Beitrages geht es auch um die Beuleutung der Intensivstaion in der Charité Berlin.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Nun, mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird eine Sichtverbindung nach außen gefordert bzw. Einwirkung von Tageslicht in einen Raum. Es kann davon abgewichen werden, wenn u.a. auf Grund Verfahrensgründen nicht zuträglich ist (z. B. Fotolabor).

    Die Verordnung lässt da aber noch einige weitere Ausnahmen zu. Man kann da lesen "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben." => wenn nicht möglich, dann auch nicht notwendig.
    Weiter kann ich da lesen "Dies gilt nicht für 1. Räume, bei denen ...bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen,"
    Je nach Konstruktion und Umgebung ist eben im Keller keine Möglichkeit Tageslicht einzubringen. Daraus ergibt sich aber nicht automatisch, dass dort keine Arbeitsräume sein dürfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.