Nichts zu machen?

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  • Hallo Leute,


    ich habe aktuell ein Problem bei einem Unternehmen. Die Firma gibt es seit 3 Jahren, momentan arbeitet der Chef + 1MA (ab Februar/März 2-3MA). Vor 6 Monaten sind die in ein neues Lager gezogen und zum Thema Arbeitssicherheit ist noch absolut nichts vorhanden. Keine Feuerlöscher oder Rauchmelder. E-Geräte nicht geprüft, keine Gefährdungsbeurteilung, keinen Verbandkasten (obwohl täglich mit Kartons und Cuttern gearbeitet wird), Regale nicht geprüft. Ok, das alles kann man nach und nach noch mit Geld regeln. Momentan gibt es aber für mich zwei Probleme:


    Das Lager ist im 5 Stock, wobei die Stockwerke 1-3 Doppelstockwerke sind. Der einzige Zugangsweg ist eine Tür mit Maßen von ca. 1m x 1,60m. Eine zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Umbaumaßnahmen sind nicht möglich, da an der Stelle ein Gebäudeteil aufhört. Es gibt einen Weg zu dem Gebäude und der führt über eine kleine schmale Brücke, bei der ich mit meinem PKW schon schauen muss, dass ich da nirgendwo hängen bleibe. Ob ein Leiterwagen der Feuerwehr drauf passt, habe ich Zweifel.


    Ein Umzug ist auch nicht möglich, da der Mietvertrag auf die nächsten 3 Jahre abgeschlossen wurde und bereits viel Geld in dem Lager steckt.


    Tja... Was macht man da?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Eine Gefährdungsbeurteilung!


    Da hast Du doch eine breite Spielwiese. Aufnehmen, IST-Zustand erfassen, beurteilen und bewerten, beraten und dann gemeinsam mit dem Chef nach geeigneten Maßnahmen suchen. Wenn in einem Gebäude baulich nichts zu machen ist, Du aber eine Gefährdung erkennst, dann ist Kreativität gefragt. Bezüglich der Feuerwehr: Mit den Kollegen würde ich Kontakt aufnehmen, damit sie sich die Situation vor Ort anschauen. Das ist nicht das einzige Gebäude in Deutschland, bei dem die Zuwegung schwierig und die Gebäudestruktur suboptimal ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Die Miete muss verdammt billig sein, wenn man so planlos an ein Projekt ran geht. Einige Regelungen des Bau- und Arbeitsstättenrechts scheinen da ja nicht eingehalten zu werden. Da würde ich mich mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit man zumindest auf eine vernünftige Ausgangsgrundlage kommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    als Sifa würde ich dokumentieren:


    Begehung mit Protokoll und Bilder, Protokoll dem Geschäftsführer geben und durchsprechen, Maßnahmen vorschlagen, daraus Zuständigkeiten und Fristen abklären (könnte man schon GB nennen), ...........
    Bei Dingen, wo jetzt eigene Kenntnisse fehlen (z.B. besondere bauliche Dinge, Brandschutz, ...) Dritte hinzuziehen, ....................


    Die Mißstände, die du schon erkannt hast, werden so dokumentiert. Das dient auch deinem Eigenschutz!


    Wenn es dann partout keine Einsicht gibt, dann würde es noch an eine Arbeitsschutzbehörde geben. Diese agiert auch auf anonymen Zuruf und läßt dich draussen.


    So, jetzt aus der Ferne betrachtet und ohne Wertung:
    Ich würde den Laden abschließen und den Schlüssel wegwerfen. Da ziehen sich ja Dinge durch das Geschehen, wie ein roter Faden. Wenn der Chef allein wäre, naja. Doch der hat zumindest einen MA, damit ist der in der Verantwortung. Es gibt keinerlei basics.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das Problem ist, wenn ich die Arbeitsschutzbehörden informiere, dann wird es ganz sicher auf mich zurückfallen. Und der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.


    Auf der einen Seite will der GF schon für die Arbeitssicherheit sorgen, auf der anderen Seite kann er auch nicht so viel Geld ausgeben. Und das, was er in den letzten 5 Jahren aufgebaut hat, möchte er auch nicht zerstören - hätte er nur mich eingeschaltet, bevor er in dieses Loch eingezogen wäre......


    Am Freitag hatte ich jedoch einen absoluten WTF-Moment. Ich war in der Nähe und wollte mir noch kurz etwas ansehen. Wie gesagt, das Lager ist im 5. Stock. Bei meiner letzten Begehung ist mir aufgefallen, dass neben der einzigen Tür ins Treppenhaus ein Gitter ist, das sich abschließen lässt. Ich dachte mir: Hey, zusätzliche Maßnahme gegen Einbruch.


    Ich war am Freitag vor Ort, ich laufe die Treppe hoch und sehe, dass das Gitter zu ist, verschlossen mit einem Vorhängeschloss. Dahinter die Tür, die nach außen aufgeht. Also wenn das Gitter zu ist, bekommt man die Tür nicht auf und kann von Innen das Gitter auch nicht öffnen.


    In das Lager kommen die Mitarbeiter über den Aufzug, der direkt dort hin fährt. Bei der ersten Begehung war der Aufzug nämlich defekt, deshalb war wohl das Gitter offen. Am Freitag war zufälligerweise noch ein Mitarbeiter der Aufzug-Firma da und er bestätigte mir meine Bedenken: Im Brandfall fährt der Aufzug ins Erdgeschoss und macht die Türen auf, damit die Feuerwehr sehen kann, dass niemand im Fahrstuhl ist. Und in dem Zustand lässt er sich auch nicht mehr rufen.


    Ich muss mal schauen, wie ich insgesamt mit dem Kunden umgehe. Ich will ihm auf der einen Seite helfen, auf der anderen Seite ist es schon seeeeeeehr "abenteuerlich", was er da macht.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Hallo,


    "abenteuerlich" ist das nicht. Mir fällt da eigentlich nur ein "unverantwortlich" und mindest. grob fahrlässig.


    Aber egal.
    Mal andersherum gefragt. Genau an den erkannten Stellen passiert etwas und der eine Mitarbeiter existiert plötzlich nicht mehr. Du hast es gewusst.
    Der arme Chef, der jetzt schon viel aufgebaut hat, hat es auch gewusst, aber egal. (Ironie aus.)


    Ist das ok?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





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    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen,


    dieses Lager muss doch eine Genehmigung haben?!?! Aus dieser Genehmigung heraus. müsste doch aus den Nebenbestimmungen zum Brandschutz hervorgehen, ob die Zufahrt zum Gebäude geregelt wurde?
    Diesbezüglich müsste dann natürlich auch ein zweiter F + R aufgeführt worden sein. Das könnte man doch jetzt bis ins unendliche weiterführen. Was wird denn dort gelagert? Wie groß ist das Lager?
    Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für das Lager? Mietvertrag gilt für 3 weitere Jahre, und dann? Umzug?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Guten Morgen,


    dieses Lager muss doch eine Genehmigung haben?!?! Aus dieser Genehmigung heraus. müsste doch aus den Nebenbestimmungen zum Brandschutz hervorgehen, ob die Zufahrt zum Gebäude geregelt wurde?
    Diesbezüglich müsste dann natürlich auch ein zweiter F + R aufgeführt worden sein. Das könnte man doch jetzt bis ins unendliche weiterführen. Was wird denn dort gelagert? Wie groß ist das Lager?
    Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für das Lager? Mietvertrag gilt für 3 weitere Jahre, und dann? Umzug?


    Wonach braucht denn das Lager eine Genehmigung? Nach BImSchG braucht es zumindest keine.
    Das Lager selbst ist ca. 150qm groß, wobei auf ca. 50qm eine Regalanlage steht. Die Regalanlage wurde vom Vermieter übernommen. Das Gebäude wurde früher von zwei Firmen genutzt. Die einen waren ein Versandhandel für Spezialkleidung für Auto-Rennen, die andere Firma war ein Unternehmen für Brandsanierung.


    Aktuell werden in dem Lager hauptsächlich Lüftungs-Teile gelagert. Schläuche, Filter, Lüfter und ähnliches gelagert. Das Lager wird nur per Hand bedient. In dem Lager befindet sich auch ein Pack-Platz und ein Kartonlager für den Versand.


    Welche gesetzlichen Anforderungen dort gelten? Also mir ist da momentan außer der Arbeitssicherheit und Brandschutz nichts bekannt.


    Was nach den 3 Jahren passiert, kann ich dir nicht sagen. Wenn es die Firma selbst erst 3 Jahre gibt, dann sind 3 weitere Jahre wenig planbar.


    Mein Haupt-Problem ist, dass ich jetzt natürlich die ganzen Mängel auflisten kann, wie z.B die fehlenden Feuerlöscher, fehlendes Brandschutzkonzept, fehlende Regalprüfung und so weiter und so fort. Aber auch wenn der Unternehmer jetzt ein paar Tausender in die Hand nimmt und die da rein buttert, dann wird es trotzdem nichts an dem Standort ändern. Die einzige Tür mit einem Notausgang wird er einfach nicht höher machen können. Und der zweite F + R.....


    Eigentlich muss er da ganz einfach wieder ausziehen.......

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • ja.


    Die Räumlichkeiten scheinen einfach unzureichend.


    Letztlich kennen wir auch nicht das, was jetzt vor Ort exakt abgeht.
    Du bist da in einer Zwickmühle: Auf der einen Seite der Menschenschützer, der sich bemüht und auf der anderen Seite der Nörgler/Meckerer, der der auch noch den Finger in der Wunde hat.


    Wenn dein Auftraggeber überhaupt nichts ändern kann oder will, musst du die die Frage stellen, was du da überhaupt sollst?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
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  • Welche gesetzlichen Anforderungen dort gelten? Also mir ist da momentan außer der Arbeitssicherheit und Brandschutz nichts bekannt.

    Wie wäre es mit dem weiten Feld des Baurechts? Welche baurechtliche Genehmigung besteht für das Gebäude? Wurde die anscheinend vollzogene Teilung des Gebäudes auch baurechtlich überprüft?

    Die einzige Tür mit einem Notausgang wird er einfach nicht höher machen können.

    Je nach Mietvertrag sehe ich hier in erster Linie den Vermieter in der Pflicht. Er hat eine entsprechend des Mietvertrages geeignete Immobilie zu stellen. Allerdings kommen wir da in einen Bereich, der Richtung Rechtsberatung läuft und somit empfehle ich dem Mieter hier, einen Anwalt zu konsultieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wonach braucht denn das Lager eine Genehmigung? Nach BImSchG braucht es zumindest keine.
    Das Lager selbst ist ca. 150qm groß, wobei auf ca. 50qm eine Regalanlage steht. Die Regalanlage wurde vom Vermieter übernommen. Das Gebäude wurde früher von zwei Firmen genutzt. Die einen waren ein Versandhandel für Spezialkleidung für Auto-Rennen, die andere Firma war ein Unternehmen für Brandsanierung.

    Wie wäre es mit dem weiten Feld des Baurechts? Welche baurechtliche Genehmigung besteht für das Gebäude? Wurde die anscheinend vollzogene Teilung des Gebäudes auch baurechtlich überprüft?

    Danke AxelS! Vielleicht hätte ich meine Frage präzieser stellen müssen. Eine Abnahme des Gebäudes (mit Protokoll) müsste es ja auch geben. Sofern dies bei der Abnahme diskutiert wurde. Ich vermute, dass das Gebäude früher anders genutzt wurde und das Lager erst später eingerichtet wurde. Wahrscheinlich ohne eine Anziege der Nutzungsänderung. Aber das ist Glaskugel lesen.......
    Ich würde die Abweichungen notieren und dem Betreiber melden. Du bist für deine Beratung haftbar. Was der Betreiber damit letztendlich macht.....who knows? Wenn Dir das zu heiß ist..... abgeben den Kunden.

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()


  • Wie wäre es mit dem weiten Feld des Baurechts? Welche baurechtliche Genehmigung besteht für das Gebäude? Wurde die anscheinend vollzogene Teilung des Gebäudes auch baurechtlich überprüft?

    Ganz ehrlich? Ich weiß es nicht. Das wird wahrscheinlich der Unternehmer auch nicht wissen. Und meine Vermutung ist leider, dass der aktuelle Besitzer der Immobilie das auch nicht weiß. Und sein direkter Vorgänger wahrscheinlich auch nicht.



    Je nach Mietvertrag sehe ich hier in erster Linie den Vermieter in der Pflicht. Er hat eine entsprechend des Mietvertrages geeignete Immobilie zu stellen. Allerdings kommen wir da in einen Bereich, der Richtung Rechtsberatung läuft und somit empfehle ich dem Mieter hier, einen Anwalt zu konsultieren.


    Ehrlich gesagt glaube ich, dass der Mietvertrag momentan das kleinste Problem ist, das der Unternehmer momentan hat. Das sind so Sachen, über die kann man sich irgendwann mal vor Gericht streiten. Aber die gehen mich dann nichts mehr an.


    Ich habe dem Unternehmer jetzt alle Mängel beschrieben und ihm auch eine Empfehlung gegeben: Neues Lager suchen (und bis dahin alles Mögliche dafür tun, dass es nicht zu Unfällen kommt.)


    Mal schauen, in ein paar Wochen fahre ich da mal vorbei und schaue mal rein....

    Gott seit Dank bin ich Atheist