Wenn das SDB stimmt, die Betriebsanweisung auch stimmt, kann man durchaus die direkten Gefahren m.M. beurteilen
Die Betriebsanweisung sollte allerdings erst nach der Gefährdungsbeurteilung kommen, denn sie ist das kurze Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Ja, ich kenne auch die Praxis, da sieht es ganz anders aus. In der Praxis wird man auch kaum jede einzelne Chemikalie oder Mischung in Kleinmengen einer umfangreichen Gefährdungsbeurteilung unterziehen.
sind meiner Ansicht die Berufsgenossenschaften in der Pflicht hier verstärkt mit EDV Programmen zu unterstützen
Was soll denn die EDV hier leisten? Parameter zu einzelnen Stoffen bekommt man ja recht problemlos z.B. über GESTIS oder die echa Datenbank. Fast nichts ist aber bekannt über Mischungen und deren Wirkung. Da fehlen einfach die Daten.