Betriebsanweisungen Allgemein "Folgen bei Nichtbeachtung"

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  • Moin.
    Vorweg. Es kann sein, dass ich das Thema schonmal angefragt hatte, nur bin ich mir nicht mehr sicher ob ich nen Thread aufgemacht oder in der Shoutbox gefragt hatte....


    Egal.
    Ich hab gerade zufällig eine (für mich) Neuerung bei BA "entdeckt". Ich hab die BGI 578 (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi578.pdf) durchgeblättert und dort bei der "MusterBA" für Maschinen und Arbeitsmittel einen Sachverhalt vorgefunden der mich aufmerksam hat werden lassen... Auf Seite 18 im unteren Teil der BA finde ich "plötzlich" die (für mich) neuen Punkte: "Prüfungen" und "Folgen bei Nichtbeachtung".
    Prüfungen... ok. Kann ich nachvollziehen.
    Aber: Was soll die Fodererung nach "Folgen bei Nichtbeachtung"?


    Ist euch das schonmal aufgefallen? Macht das einer? Hat bei einer Begehung irgendeine BG mal gemeckert, dass das fehlt?


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Sieht bei uns so aus:


    Folgen bei Nichtbeachtung
    Gesundheitliche Folgen: Verletzung (je nach Tätigkeit, Gefahrstoff etc.), Krankheit (insbesondere Gefahrstoffe), Tod
    Arbeitsrechtliche Folgen: Abmahnung, Verweis - den Wortlaut habe ich nicht exakt parat


    Soll halt nochmal die Pflichten der Arbeitnehmer nach DGUV Vorschrift 1 mit einbinden.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Hallo Mike 144,


    im Fragenkatalog zum Prämienverfahren der BGN steht zum Beispiel die Frage:


    "Haben Sie die Manipulation von Schutzeinrichtungen verboten und werden Verstöße geandet?".


    Will man da die 6 Punkte zu der Frage haben, sollte man eine Regelung festgelegt und wie es so schön heißt dokumentiert haben.

  • Aber: Was soll die Fodererung nach "Folgen bei Nichtbeachtung"?

    Auf Seite 25 kommt doch die Erklärung: "Soweit auf die Folgen der Nichtbeachtung eingegangen wird, soll es in erster Linie um eine motivierende Darstellung der gesundheitlichen Folgen gehen."


    In den Beispielen findet man dann "Verletzungen, Sachschäden". Was daran allerdings motivierende Darstellung sein soll konnte ich noch nicht heraus finden.


    Für mich ist somit dieser Abschnitt in der Regel verzichtbar, außer es drohen unvorhersehbare Folgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich hab grade mal bei der BG angerufen... Ich wollte die Meinung der Fachleute hören...


    :44:


    Ohmann....
    Zusammenfassung von ca. 10 min. Telefonat....


    1. "Das steht nicht in der BA"
    2. "Moment ich schau mal........oh... das steht tatsächlich drin. Das sehe ich heute zum ersten Mal"
    3. "Aber in unseren Muster BA stehts nicht drin..... Moment ich mach mal ein "Muster" auf... Oh. Da stehts auch drin...."


    Kernaussage: Wenn die Themen "Prüfung und Folgen" in den anderen Punkten erfasst sind kräht kein Hahn danach. Da es keine 100%ige Vorgabe gibt kann man da selbst gestalterisch tätig werden....


    Naja.. .ich werde mal meine "Vorlagen" anpassen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Grunsätzlich ist hier der, wie von Axel bereits erwähnte, negative gesundheitliche Aspekt anzusprechen - wenn man es denn will.


    Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte haben auf der BA in meinen Augen definitiv nichts zu suchen. Hierfür gibt es Arbeitsverträge, Hausordnungen, Codes of conducts etc.pp.


    In diessem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,


    ich halte die Angabe für verzichtbar. Die Folgen bei Nichtbeachtung zu vermitteln und ggf. durchzusetzen ist Aufgabe der zuständigen Führungskraft im Rahmen der Einweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, der regelmäßigen Unterweisung und der Wahrnehmung der Aufsichts- bzw. Kontrollpflicht.


    Je mehr auf einer Betriebsanweisung steht, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie (komplett) durchgelesen wird. Deswegen beschränke ich die Inhalte meiner Betriebsanweisungen nur auf das unbedingt Erforderliche bzw. Notwendige. Und da gehört die Angabe möglicher Folgen bei Nichtbeachtung definitiv nicht mit dazu ;) .


    schöne Grüße

  • Ich halte die Angabe und den Verweis auf Arbeitsrechtliche Folgen bei nicht Beachtung für wichtig.


    Die Arbeiter können manchmal schon sehr erfinderisch sein.


    Vorfälle die mir schon untergekommen sind:
    Schutzhaube von Flex abmontiert (behinderte die Arbeit)
    Lichtschranke mit Hilfe von Schraubenzieher außer Kraft gesetzt. (ständig den Freigabeknopf zu drücken nervt, = 2 Schritte beiseite gehen)
    Absauganlage manipuliert an einer Poliermaschine
    Zäune abgebaut an einer Walzstraße
    Gerüste Manipuliert- Absturzsicherungen ausgebaut
    usw
    Und die Patzigen Antworten die man bekommt lassen schon manchmal vermuten dass der Mitarbeiter uneinsichtig ist bezüglich Arbeitsschutz.


    daher steht in den BA folgender Satz:
    Unabhängig vom Eintritt möglicher Verletzungen oder Sachschäden können Verstöße gegen die Betriebsanweisung arbeitsrechtliche Folgen haben.

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  • Moin,


    das ist der zahnlose Tiger (= Sifa).


    Hier klappt das Miteinander nur mit gegenseitigem Respekt, den man sich verdienen muß oder aber (leider) auch manchmal per Peitsche. Die nennt sich dann "Personalbüro".


    Ein absolutes No-Go sind Bereiche in denen es bei Mitarbeiterignoranz zu Personenschäden an Dritten kommen könnte.
    Wir sind ein amerikanisch angehauchtes Unternehmer. Jeder Unfall wird, da er zuviel ist, sehr genau aufgeschlüsselt. Sollte dann noch Manipulation oder etwas in der Art mit im Spiel sein, dann dürfte die Zukunft des entsprechenden Mitarbeiters ein wenig gefährdet sein. Das ist jedoch kein Thema für eine BA.


    Hier würde ich vielleicht auf bestimmte Prozessreaktionen eingehen. Frei nach dem Motto Lauge in Säure oder besser Säure in Lauge. :/
    In erster Linie ist die BA eine Kurzanleitung auf der stehen sollte, was zu beachten ist.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich halte die Angabe und den Verweis auf Arbeitsrechtliche Folgen bei nicht Beachtung für wichtig.

    Ich auch, aber nicht in der Betriebsanweisung. Dieser Verweis gehört zu den Dokumenten, die bei der allgemeinen Unterweisung geliefert werden. Das kann man sowohl mündlich, als auch schriftlich vermitteln. Für mich gehört zur Unterweisung auch der Hinweis, dass die Mitarbeiter eigenständig sich über die Inhalte von Betriebsanweisungen zu informieren haben und dass die dort gemachten Vorgaben verbindlich sind. Wir erstellen ja Betriebsanweisungen nicht dazu, um unsere Betriebe durch bunte Blättchen mit schönen Piktogrammen zu verschönern, sondern um den Mitarbeitern konkrete Regelungen und Verhaltensweisen vorzugeben. Der Platz auf einer Betriebsanweisung ist viel zu kostbar, dass ich ihn auf jeder BA mit einem allgemein gültigen Satz erneut belegen muss. Dazu gibt es ja allgemein gültige Verhaltensvorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In erster Linie ist die BA eine Kurzanleitung auf der stehen sollte, was zu beachten ist.

    nein, die Betriebsanweisung ist eine Anweisung und keine Anleitung.


    Und Anweisungen sind zu befolgen. Verantwortlich für die möglicherweise aus einer nicht Einhaltung resultierenden Folgen sind auch nicht SiFas sondern die Meister, Vorgesetzten usw. Diese sind auch dazu angehalten alle in die BAs zu unterweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta ()

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  • Danke für eure vielen Antworten.
    Ich hab mittlerweile ein bisschen drüber nachgedacht.


    Da ich mehrere Kunden habe werde ich folgendes machen...
    1. ich habe schon meine Vorlagen geändert.
    2. Meine "MusterBA" sind dann dran, wenn ich mal Zeit hab... ( :Lach: )
    3. Wenn es ein Kunde wünscht, ändere ich auch noch inZusammenarbeit die BA.


    Gruss.
    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike