Notruf aus Telefonnetzen von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten - direkte Schaltung/Lenkung zu der jeweils nächstgelegenen Leitstelle erforderlich?

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  • Für alle von Euch vielleicht auch von Interesse, die mehrere deutschlandweit verteilte Betriebsstätten eines Unternehmens betreuen, deren Telefonie über eine einzige zentrale Telefonanlage zusammengefasst sind (nach aussen erscheint eine einzige Städtevorwahl und eine einzige Firmenrufnummer mit dann zahlreichen Nebenstellen).

    Das führt dazu, dass bisher die Notrufe bei der lokal zuständigen Leitstelle der Telefonzentrale auflaufen. Dies führt natürlich zu - ungünstigen - Verzögerungen, wenn der Notfall in einer Betriebsstätte weitab sonstwo in der Republik auftritt. Andererseits stehen an allen Betriebsstätten BMAs mit manuellen Meldern als auch genügend Mobiltelefone (und Empfang) für eine direkte Alarmierung der jeweils nächstgelegenen Leitstelle zur Verfügung. Und alle Mitarbeiter sind über die Wichtigkeit des "Wo" in der Notfallmeldung unterwiesen als auch über den Hintergrund.

    Die Haustechnik einer Betriebsstätte behauptet nun, dass der Notruf 110/112 laut Gesetz an eine lokale Leitstelle gehen MUSS. ?(

    Meines Wissens nach gilt dies nur für öffentliche Netze, für private Unternehmens-Netze jedoch nicht (siehe auch angehängte Information der TK-Firma Avaya von 2016).
    Mit der TR Notruf Ausgabe 2.0 ist ein entsprechende Gesetzesneuerung in Arbeit, aber noch nicht verabschiedet, oder?!

    Vorausgesetzt, die verzögerte Alarmierung der nächstgelegenen Leitstelle wird mit in die Gefährdungsbeurteilung aufgenomme und mit den oben genannten Maßnahmen als ausreichend beurteilt - Ist dieser mein Kenntnisstand noch aktuell und rechtskonform?
    Hat jemand schon Erfahrungen über die technischen Möglichkeiten, trotz der zentralen Telefonanlage (VoIP) die ausgehenden Notrufe zur nächstgelegenen Leitstelle zu lenken?

    Merci schon mal für Euer feedback!

    Anfrage bei komNet ist gestellt - über deren Antwort informiere ich, sobald diese vorliegt.

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  • im §108 TKG steht es.

    Eher nicht

    Mit der TR Notruf Ausgabe 2.0 ist ein entsprechende Gesetzesneuerung in Arbeit, aber noch nicht verabschiedet, oder?!

    Meines Wissens noch nicht verabschiedet, aber man kann sich ja schon einmal darauf vorbereiten. Dort ist zu entnehmen

    "5.2.3.1.4.3 Notrufe aus privaten Telekommunikationsnetzen
    Die Struktur eines privaten Telekommunikationsnetzes ist bei der Bestimmung des vom Telekommunikationsnetzes festgestellten Standortes des Endgerätes nicht zu berücksichtigen. Als Standortangabe ist der Installationsort des Netzabschlusspunkts zu verwenden, an dem das private Telekommunikationsnetz mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz verbunden ist. Im Falle, dass ein privates Telekommunikationsnetz über mehrere Netzabschlusspunkte mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz verbunden ist, ist der Standort des für die Notrufverbindung genutzten Netzabschlusspunkts anzugeben.
    Standortinformationen aus privaten Telekommunikationsnetzen können zusätzlich zu den vom Netz festgestellten Standortinformationen als vom Endnutzer festgestellter Standort gemäß Abschnitt 5.2.3.3 übertragen werden. "

    Somit müsste man nur bei mehreren Netzabschlusspunkten, den jeweils verwendeten übergeben. Ich würde allerdings die Variante mit den zusätzlichen Standortinformationen wählen.

    Dies führt natürlich zu - ungünstigen - Verzögerungen, wenn der Notfall in einer Betriebsstätte weitab sonstwo in der Republik auftritt.

    Klar kann man über eine Gefährdungsbeurteilung da möglicherweise raus kommen, allerdings halte ich eine solche Verzögerung für kritisch. Die Vorgabe, Notrufe nur über Handy oder Melder abzusetzen ist nicht unbedingt als besser anzusehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In dem Dialog 4277 der KomNet Datenbank finden Sie die Anforderungen aus dem arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften für die Notrufe aus dem Unternehmen. Weitere Anforderungen sind uns nicht bekannt.

    Hinweis:
    Ob sich gegebenfalls Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

    Die Jungs und Mädels von KomNet machen es sich einfach, indem sie nur die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben betrachten (§ 10 ArbSchG, § 25 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001).
    In den letzteren beiden ist das folgendermaßen formuliert:

    Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

    Zitat von DGUV Regel 100-001

    Der Unternehmer hat Meldeeinrichtungen vorzuhalten, damit ein Notruf unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann.

    Hm... die konkretisierende Regel ist deutlich schwächer als die UVV. Für mich schreit das nach GB.

    Und eine technische Maßnahme, die direkt zur lokal nächsten Leitstelle lenkt, würde ich bevorzugt empfehlen:

    Somit müsste man nur bei mehreren Netzabschlusspunkten, den jeweils verwendeten übergeben. Ich würde allerdings die Variante mit den zusätzlichen Standortinformationen wählen

  • Moin,

    Für alle von Euch vielleicht auch von Interesse, die mehrere deutschlandweit verteilte Betriebsstätten eines Unternehmens betreuen, deren Telefonie über eine einzige zentrale Telefonanlage zusammengefasst sind (nach aussen erscheint eine einzige Städtevorwahl und eine einzige Firmenrufnummer mit dann zahlreichen Nebenstellen).

    Das führt dazu, dass bisher die Notrufe bei der lokal zuständigen Leitstelle der Telefonzentrale auflaufen.

    die BG RCI gehört zu solchen Unternehmen (z.T. auch zum Ärger der Technischen Aufsichtspersonen);
    warum fragst Du nicht einfach dort nach (Tel. 06221 / 51 08-64 30 0)?
    :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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