Für alle von Euch vielleicht auch von Interesse, die mehrere deutschlandweit verteilte Betriebsstätten eines Unternehmens betreuen, deren Telefonie über eine einzige zentrale Telefonanlage zusammengefasst sind (nach aussen erscheint eine einzige Städtevorwahl und eine einzige Firmenrufnummer mit dann zahlreichen Nebenstellen).
Das führt dazu, dass bisher die Notrufe bei der lokal zuständigen Leitstelle der Telefonzentrale auflaufen. Dies führt natürlich zu - ungünstigen - Verzögerungen, wenn der Notfall in einer Betriebsstätte weitab sonstwo in der Republik auftritt. Andererseits stehen an allen Betriebsstätten BMAs mit manuellen Meldern als auch genügend Mobiltelefone (und Empfang) für eine direkte Alarmierung der jeweils nächstgelegenen Leitstelle zur Verfügung. Und alle Mitarbeiter sind über die Wichtigkeit des "Wo" in der Notfallmeldung unterwiesen als auch über den Hintergrund.
Die Haustechnik einer Betriebsstätte behauptet nun, dass der Notruf 110/112 laut Gesetz an eine lokale Leitstelle gehen MUSS.
Meines Wissens nach gilt dies nur für öffentliche Netze, für private Unternehmens-Netze jedoch nicht (siehe auch angehängte Information der TK-Firma Avaya von 2016).
Mit der TR Notruf Ausgabe 2.0 ist ein entsprechende Gesetzesneuerung in Arbeit, aber noch nicht verabschiedet, oder?!
Vorausgesetzt, die verzögerte Alarmierung der nächstgelegenen Leitstelle wird mit in die Gefährdungsbeurteilung aufgenomme und mit den oben genannten Maßnahmen als ausreichend beurteilt - Ist dieser mein Kenntnisstand noch aktuell und rechtskonform?
Hat jemand schon Erfahrungen über die technischen Möglichkeiten, trotz der zentralen Telefonanlage (VoIP) die ausgehenden Notrufe zur nächstgelegenen Leitstelle zu lenken?
Merci schon mal für Euer feedback!
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