Kind in Schule bringen - Wegeunfall?

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  • Zwei Kinder sind in der Kita mit den Köpfen zusammengestoßen. Die Mutter ist in die Notaufnahme gegangen und hat einen Krankenschein (1 Tag) auf den Namen des Kindes erhalten. Sie ist zu Hause geblieben und möchte jetzt den Arbeitsausfall erstattet haben?


    Habt Ihr ähnliches erlebt oder eine Meinung dazu?

    Zu einer möglichen Erstattung des Arbeitsausfalls durch AG und Krankenkasse sind ja schon Aussagen gemacht worden. Weiß von einer Bekannten, dass sie in einem vergleichbaren Fall (Kind hatte Unfall im Kindergarten, musste ins Krankenhaus) gesagt hat, sie würde versuchen den Lohnausfall über die UK geltend zu machen. Als Alternative wäre dann noch immer die Unfallversicherung des Kindergartens möglich, um den Lohnausfall bezahlt zu bekommen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • bis zu 2 stunden auf dem hin als auch auf dem rückweg von der arbeit ist man versichert

    Wo steht das?
    Was macht jemand, dessen Arbeitsweg länger ist?
    Was macht jemand der z.B. am Wochenende auf Familienheimfahrt ist, die länger dauert?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • bis zu 2 stunden auf dem hin als auch auf dem rückweg von der arbeit ist man versichert

    Hallo Seller,


    das mit den 2 Stunden bezieht sich lediglich auf die Zeit wenn man während eines Hin oder Rückwegs den regulären Weg verlässt.


    Beispiel: innerhalb von 2 H muss man seinen Einkauf erledig haben und wieder auf dem üblichen Heimweg sein, sonst kann man nicht mehr von einem direkten Zusammenhang von geschäftlicher Notwendigkeit und privatem Vergnügen sprechen.


    So war mal die Aussage unseres Versicherungsträgers.

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • Hallo Seller,


    du meintest sicherlich die Beschreibung bei der BGETEM


    " Unterbrechung des Weges
    Wird der unmittelbare Weg aus privaten Gründen kurz unterbrochen, besteht für den Zeitraum der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Wird der unmittelbare Weg innerhalb von 2 Stunden dann fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz. Diese Grenze hat die Rechtsprechung herausgebildet. Bei einer Unterbrechung aus eigenwirtschaftlichen Motiven von mehr als 2 Stunden hat sich der Versicherte vom Betrieb gelöst. Der folgende Weg ist dann nicht mehr versichert. "


    https://www.bgetem.de/unfall-b…nkheit/glossar/wegeunfall


    Hier geht es aber nur um die Unterbrechung des Weges.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Interessant, bisher bin ich davon ausgegangen, dass die zweistündige Unterbrechung lediglich den Heimweg betrifft.
    Länger als 2 Stunden Unterbrechung bedeutet der restliche Heimweg ist privat, ist logisch.
    Aber auf dem Hinweg ist man ja selbst nach 3 Stunden Unterbrechung dann wieder auf dem direkten Weg zur Arbeit.


    Klingt für mich irgendwie nicht sauber durchdacht, weil:
    Wenn ich von meinem Wohnort aus morgens zum Zahnarzt fahre, der z.B. auf halber Strecke liegt, und dort länger 2 Std. warte bzw. behandelt werde, so genieße ich auf dem restlichen Weg quasi keinen gesetzlichen Versicherungsschutz obwohl ich auf dem "direkten" Weg zur Arbeit bin.


    [EDIT:] Hier findet man auf Seite 21 ein Fallbeispiel der UKBW in dem tatsächlich sogar Bezug auf den Arztbesuch genommen wird.


    https://www.ukbw.de/fileadmin/…/UV_Schutz_Wegeunfall.pdf


    Anscheinend ist es wie ich gedacht hatte, nach Verlassen der Praxis ist man wieder über die gesetz. Unfallversicherung versichert.

    2 Mal editiert, zuletzt von T/W ()

  • Hallo,


    noch eine Frage, die vielleicht auch zu dem Thema passt.


    Sind Personen, die auf dem Weg zu ihrer eigenen Arbeitsstelle ein Kind in der Kita abliefern und währenddessen (in der Kita) einen Unfall erleiden, durch die UKBW versichert oder gilt dies auch noch als "Abweichung" vom normalen Weg, also als Wegeunfall?


    Viele Grüße,

    Klaus

  • Moin,


    ja, da Kinder (egal ob Schule, Uni, KiTa usw.) unfallversichert sind, über die jeweiligen Träger, gilt das als Fahrgemeinschaft. Genau wie ein Umweg, weil ich einen Kumpel mitnehme und den erst zu seinem Betrieb bringe und dann zu meinem fahre.


    http://www.ukst.de/de/az/unfal…z-auf-dem-arbeitsweg.html


    Der Aufenthalt in der KiTa ist dann aber vermutlich nicht unfallversichert, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.


    Beste Grüße

    Robert

    Einmal editiert, zuletzt von Rettungsweg ()

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  • Hallo,


    der Umweg zur Kita ist versichert, d.h. wenn was passiert ist es ein Wegeunfall. Passiert mir was auf dem Gelände der Kita, ist das Ereignis nicht versichert. Sprich entweder über die Unfallkasse der Kita oder Privatversicherung.


    Grüße

    Christian

    Gruß


    Christian



    "Jammer nicht, steh auf und kämpf"

  • ein Kind in der Kita abliefern und währenddessen (in der Kita) einen Unfall erleiden, durch die UKBW versichert oder gilt dies auch noch als "Abweichung" vom normalen Weg, also als Wegeunfall?

    Sehe ich wie Robert. In der Kita dürfte eigenwirtschaftliche Tätigkeit vorliegen, daher nicht versichert, der (Um)weg dahin ist über SGB7, §8 Abs. 2 Nr. 2a bzw. 3 als Wegeunfall versichert.

    Konkrete Antwort wird die zuständige BG bzw. Unfallkasse liefern. Dürfte wohl ähnlich bewertet werden, wie die Frage, wo der Arbeitsweg beginnt (z.B. ab Haustür).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In der Kita dürfte eigenwirtschaftliche Tätigkeit vorliegen

    Sehe ich auch so. Was anderes wäre wenn Eltern Aufgaben in der Kita als Helfer übernehmen. Dadurch werden die Erziehungsberechtigten wie Beschäftigte tätig, sodass ein Unfall infolge dieser Tätigkeit als Arbeitsunfall gilt. Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, wenn Eltern "wie Beschäftigte" tätig werden, hängt von der Trägerschaft der Kita ab – bei kommunalen Kitas ist es die Unfallkasse, bei privaten Kitas die Berufsgenossenschaft.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele SiFas sich um die Beurteilung des Versicherungsschutzes kümmern. :huh:


    Die Anerkennung oder auch nicht erfolgt über den Unfallversicherungsträger. Ich werde mich hüten, gegenüber Dritten irgendwelche Aussagen zum Versicherungsschutz zu treffen.


    Wer von Euch gibt denn sein Kind in der Kita ab, indem er nicht das Kitagelände betritt? Der UVT wird im Einzelfall klären, bis wohin der Versicherungsschutz besteht (bis zum Kitagelände oder bis zur Übergabe des Kindes in die Obhut der Erzieherinnen und Erzieher). Das macht mit Sicherheit nicht die SiFa. Auch wenn Weihnachten vor der Tür steht, sind alle Aussagen zu diesem Thema lediglich Spekulatius.


    Mahlzeit


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Guten Morgen,


    ihr habt recht, teilweise sogar wortwörtlich.


    https://www.dguv.de/de/medienc…essemitteilung_292867.jsp


    Personen, die Kinder in der Kita abliefern, sind also nicht über die Kita unfallversichert.


    Hmmm.... Aber könnte es nicht dennoch als Wegeunfall gelten? Vielleicht gibt es doch einen Unterschied, ob es meine eigenen Kinder sind? Wenn ich einen Auftrag meines Vorgesetzten habe, Frühstück für die Belegschaft zu holen, endet der Versicherungsschutz dann vor der Bäckerei? Endet der Versicherungsschutz vor der Kita-Tür, wenn ich die Kinder unterbringe, um arbeiten zu können?


    Viele Grüße,

    Klaus

  • Hab ich aus nem BG Heftle...


    Besser kann mans eigentlich nicht erklären.




    PS:

    Ich werde als FASI selbst einen Teufel tun, da in irgendeiner Rechtsberatung tätig zu werden. Ich sage: Leute... so sieht es "schulmäßig" aus. Das steht so in den BG Regeln verallgemeinert. Es kann immer sein, dass es Ausnahmen in alle Richtungen gibt. Deswegen zieht bitte beim Ausfüllen der Unfallmeldung die FASI dazu. ;)


    Und ohne Scheiß, Übertreiben, sonstwas...

    Hier ein Beitrag aus dem Leben einer FASI. Und der Anruf ist grademal einen Monat her....


    -Anrufer/in: Sagen Sie mal… wenn die Beschäftigten auf dem Heimweg sind, dann sind sie ja eigentlich versichert.

    -FASI: Grundsätzlich: „Ja“ Das nennt sich Wegeunfall, ist aber an sich ein
    „Arbeitsunfall“. Ist jemandem was passiert?

    -Anrufer/in: Ja. Ein Arbeitsausfall von ca. 2 Wochen; Hand angebrochen, Schürfwunden, Zahn abgeschlagen

    -FASI: Oje. Klingt ja schlimm, was ist denn passiert?

    -Anrufer/in: Also die Jungs aus der Abteilung gehen am Donnerstag eine halbe Stunde früher (stempeln natürlich aus) und gehen dann noch geschlossen im „Engel“ vorbei und trinken ein Feierabendbier und gehen dann von dort aus heim; also waren sie ja quasi auf dem Heimweg. Dabei sind sie mit einer anderen Gruppe aneinandergeraten und sie haben sich geprügelt. Dabei waren die anderen wohl stärker…. Wenn das dann ein Arbeitsunfall war, kann man ja die Behandlung und den Ausfall bei der BG abrechnen, oder?

    -FASI:…… (verzweifeltes, ungläubiges Schweigen)….




    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

    3 Mal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Servus Mike,


    das Bild nehm ich auch, ändere aber die "halbe Stunde" beim Schwimmen in "zwei Stunden".
    Zitat von der Page der BGETEM:


    "Wird der unmittelbare Weg innerhalb von 2 Stunden dann fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz. Diese Grenze hat die Rechtsprechung herausgebildet. Bei einer Unterbrechung aus eigenwirtschaftlichen Motiven von mehr als 2 Stunden hat sich der Versicherte vom Betrieb gelöst. Der folgende Weg ist dann nicht mehr versichert."


    Gerade beim Heimweg können die zwei Stunden schnell überschritten werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von T/W ()

  • Hmmm.... Aber könnte es nicht dennoch als Wegeunfall gelten?

    Hallo Klaus,


    ich gehe davon aus, dich beschäftigt ein akuter Vorfall. Wäre da nicht eine Nachfrage bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und beim Unfallversicherungsträger angebrachter als sich hier in Mutmaßungen zu verlieren?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hmmm.... Aber könnte es nicht dennoch als Wegeunfall gelten? Vielleicht gibt es doch einen Unterschied, ob es meine eigenen Kinder sind? Wenn ich einen Auftrag meines Vorgesetzten habe, Frühstück für die Belegschaft zu holen, endet der Versicherungsschutz dann vor der Bäckerei? Endet der Versicherungsschutz vor der Kita-Tür, wenn ich die Kinder unterbringe, um arbeiten zu können?

    Wenn Du Zweifel hast kannst Du ja eine Unfallmeldung an die BG oder Unfallkasse senden.

    Die Anerkennung oder auch nicht erfolgt über den Unfallversicherungsträger.

    Da wird es erstmals entschieden. Dann gibt es ja noch den Klageweg.

    Ich mache momentan die Erfahrung dass sehr viele auch eindeutig nachvollziehbare Arbeitsunfälle seitens des Versicherungsträgers hinterfragt werden.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Andy,


    nein, kein Vorfall.


    Viele Grüße, Klaus