Hallo zusammen,
in einer Unterweisung kam die Frage auf, ob ein notwendiger Umweg auch dann versichert ist, um Kinder in die Schule zu bringen. Die Definition der DGUV lautet: "um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen". Ich interpretiere das so, dass das Kind untergebracht wird, damit der Versicherte seiner Arbeit nachgehen kann.
Meiner Meinung nach trifft dies auf einen Weg zur KiTa, zur Tagesmutter etc. zu, jedoch nicht auf einen Weg zur Schule, da die Kinder dort ja nicht untergebracht werden, damit der Versicherte seiner Arbeit nachgehen kann. Da Schulpflicht besteht, muss das Kind die Schule ohnehin besuchen, unabhängig davon, ob der Elternteil arbeitet oder nicht. Wie seht ihr das?
Viele Grüße,
Klaus