Meldung Praktikumsthema

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  • Guten morgen,
    ich denke auch das dieses Thema viel zu komplex ist. Bei mir ist es auch nur ein Arbeitsplatz mit einer Kreissäge. Und da findet man genug Gefährdungen. Also nochmal mit der Aufsichtsperson treffen und das Problem schildern.

    Zu meinem Praktikum habe ich noch eine Frage: Muss ich alle Gefährdungen aus der Gefährdungsermittlung auch in der Risikobeurteilung bewerten? Bin mir da nicht sicher. Auch die angrenzenden Arbeitssysteme? Oder soll ich die nur im Text mit beleuchten?

    Gruß Stefan

    Du musst schon auch alle Gefährdungen beurteilen. Daher durfte ich mich nach Rücksprache mit der TAP auf zwei Hauptgefährdungen beschränken, da ich sonst einen Roman verfassen müsste.

    Die angrenzenden Arbeitssysteme gehören dazu. Bei Dir könnte die Gefährdung Lärm neben den Beschäftigten an der Kreissäge natürlich auch die Beschäftigen drumherum in anderen Arbeitssystemen in der Halle betreffen. Also nicht nur die angrenzenden Arbeitssysteme erwähnen, sondern auch die an der Kreissäge beschriebenen Gefährdungen dahingehend betrachten, ob die anderen Beschäftigen auch diesen Belastungen ausgesetzt sind. Die Risikobeurteilung ist dann ja gleich.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich werde jetzt alle Gefährdungen aus der Gefährdungsermittlung mit der Risikoanalyse beurteilen und damit feststellen ob erhöhter oder gar dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Daraus werde ich dann Ziele ableiten.

  • Hallo
    Gibt es eigentlich irgendwo Vorgaben für Fahrwege innerhalb eines Arbeitsbereichs? Das heißt Breite von Wegen und Abstand zu Bearbeitungsmaschinen?

    Gruß Stefan

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  • Ich werde jetzt alle Gefährdungen aus der Gefährdungsermittlung mit der Risikoanalyse beurteilen und damit feststellen ob erhöhter oder gar dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Daraus werde ich dann Ziele ableiten.

    Richtig.
    Du solltest in Deinen Unterlagen eine Formatvorlage für den Text haben, oder mindestens eine Beschreibung von formalen Vorgaben mit maximaler Seitenzahl etc.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo
    Gibt es eigentlich irgendwo Vorgaben für Fahrwege innerhalb eines Arbeitsbereichs? Das heißt Breite von Wegen und Abstand zu Bearbeitungsmaschinen?

    Gruß Stefan

    ASR A 1.8 sollte alles enthalten. Wenn es Dir nicht genügt, googel vielleicht nach Verkehrswege und Begegnungszuschlag. Da wird sich schon was finden.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Super, Vielen Dank. Hatte ich auch schon gesehen.

    Wenn ich auf der Kreissäge Aluminiumplatten säge, wie sieht es da bei der Absaugung aus? Entstehen da Stäube, die nach der BGR 109 zu bewerten sind? Als Brand- und Explosionsfähig? Oder sind die Partikel größer als 500µm und die Absaugung kommt ohne Wasserabscheider aus?
    Ist ja auch entscheidend für die Angebotserstellung der neuen Säge!

    Gruß Stefan

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  • Kannst du in der DGUV Information 212-139 mal nachlesen was zu beachten ist. Muss aus der Gefährdungsbeurteilung kommen. Zur Not mit einer Meldeeinrichtung für Alleinarbeit.

  • Muss aus der Gefährdungsbeurteilung

    Genau so ist es

    hier eine Erläuterung der VBG die ich sehr gut finde.

    http://www.vbg.de/SharedDocs/Med…cationFile&v=12

    oder hier auch beschrieben

    http://www.alleinarbeiten.de/

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,
    ich fertige meinen Bericht nach einer Vorlage, die auf der CD der BGHM war an. Da ist eine Gliederung an der ich mich entlang hangele. Da ist unter Punkt 3 die Vorgehensweise. Das bedeutet zum Beispiel Analyse, Beurteilung, Setzen von Zielen,etc.. Da steht aber auch das dort keine Ergebnisse rein sollen. Was soll ich denn da konkret beschreiben? Nur die reine theoretische Vorgehensweise? Unter Punkt 4 stehen dann die Ergebnisse wie zum Beispiel Gefährdungsermittlung und Risikoanalyse!

  • Sorry zu schnell abgeschickt :(
    Hallo erst einmal
    Ich versuch mich da auch gerade, sehr umfangreich. 3.1. habe ich nur die reinen Gefährdungsfaktoren. Unter 3.2 Habe ich dann den Faktor dem Zustand zugeteilt. Sprich: Mechanischer Faktor, Sturz, Stolper, Umknicken, nicht markierte Stufe (gelb/schwarz) und dann die Quellen mit den Vorschriften.
    Weiter bin ich auch noch nicht
    LG

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  • Moin,
    Da ist unter Punkt 3 die Vorgehensweise. Das bedeutet zum Beispiel Analyse, Beurteilung, Setzen von Zielen,etc.. Da steht aber auch das dort keine Ergebnisse rein sollen. Was soll ich denn da konkret beschreiben?

    Genau das, was Du tust.
    Vorgehensweise Analyse: Gespräche mit Werksleiter und Betriebsarzt, Recherche in Technischen Regeln ...

    Später bei den Ergebnissen der Analyse steht dann: Ergebnis der Gespräche mit Werksleiter und Betriebsarzt, Ergebnis der Recherche in Technischen Regeln ...

    Vorschlag:
    Beschreib zuerst die Vorgehensweise der Analyse, dann die Ergebnisse der Analyse. Dann Vorgehensweise der Beurteilung, dann Ergebnisse der Beurteilung etc. (wobei Du die Kapitelstruktur aus der Vorlage natürlich beibehalten musst).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Du hast doch sicher formale Vorgaben zum Beispiel zur maximalen Seitenzahl.
    Wenn die Tabelle in den fließenden Text passt, lass sie dort. Bei uns (BG ETEM) darf sie auch in den Anhang, ordentlich im Text verlinkt. Die Entscheidung solltest Du zum Schluß treffen, wenn Du den Text fertig formatierst.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.