Rückenverschleiß mit Folgen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Gutes 2018 liebe Kolleginnen und Kollegen,
    als FaSi in einem Maler- und Trockenbaubetrieb ist folgendes, von allen „gesunden" unterschätztes, Problem auf meinem Tisch gelandet:
    Einer unserer Mitarbeiter hat nun nach vielen Jahren im Bereich Bodenleger die, zu erwartenden, Verschleißerscheinungen im Rücken- und Bandscheibenbereich. Ein weiter so ist jetzt keine Perspektive mehr.

    Der Hausarzt des Mitarbeiters verschreibt regelmäßig Sport und Physiotherapiestunden. Doch damit hat der Mitarbeiter keine wirkliche Perspektive seinen Beruf noch ein paar Jahre auszuüben.

    Die ungeschönte/unausgesprochene Frage in unserem Hause:
    Was bieten sich für Möglichkeiten den Mitarbeiter, natürlich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, in einen anderen Arbeitsbereich einzugliedern. Gibt es Förderungen für ein solches Umsatteln von Mitarbeitern?
    Grüße aus dem Ruhrgebiet

    Michael

  • ANZEIGE
  • Nun, ist ein Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner bei der Hand? Könnte der MA einen Antrag auf Annerkennung einer Berufskrankheit mit allen Befunden bei der BG stellen.
    Diese prüft dann und würde bei einem positiven Bescheid, wenn es keine Rehamaßnahmen zur Verbesserung gibt eine mögliche Umschulung bezhalen bzw. bezuschussen.
    Dies Verfahren kann unter Umständen lange dauern. Der betroffene MA muss belegen können, dass die Beschwerden von seiner langjährigen Tätigkeit zu tun hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Mattes14 (9. Januar 2018 um 09:29)

  • Hi Michael,

    haben der Hausarzt oder ihr hier schon ein BK (Berufskrankheiten) - Verfahren eingeleitet?! Dies wäre wahrscheinlich der gangbarste Weg, hier einen Schritt nach vorne zu machen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo @mjung,

    ich habe es im Detail nicht nachgeprüft. Aber evtl. geht etwas über die Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben). Ich hatte bisher nur die Fälle im Büro wegen höhenverstellbaren Tisch. Wichtig vorher alles klären ehe da was gekauft wird.
    Sie können da Finanziell unterstützen und so. Einfach mal Anrufen, habe gute Erfahrungen sie helfen einen wirklich schnell weiter.

    Berufskrankheit ist auch eine Option, die kann der Betroffene auch selbst stellen, wenn er dazu einen Verdacht hat. Mögliche Nr.: 2108, 2109 , 2110

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (9. Januar 2018 um 09:33)

  • ANZEIGE
  • Hallo @mjung,

    ich habe es im Detail nicht nachgeprüft. Aber evtl. geht etwas über die Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben). Ich hatte bisher nur die Fälle im Büro wegen höhenverstellbaren Tisch. Wichtig vorher alles klären ehe da was gekauft wird.
    Sie können da Finanziell unterstützen und so. Einfach mal Anrufen, habe gute Erfahrungen sie helfen einen wirklich schnell weiter.

    Berufskrankheit ist auch eine Option, die kann der Betroffene auch selbst stellen, wenn er dazu einen Verdacht hat. Mögliche Nr.: 2108, 2109 , 2110

    Gruß

    Stephan

    Zumindestens könnte hier über eine REHA Maßnahme entschieden werden. Umschulungen sind da erst zu einem späteren Möglich. In der Reha wird dann geprüft, ob eine Weiterbeschäftigung im Beruf möglich ist oder nicht. Sofern nicht, dann Umschulung. Bei Rückenerkrankungen denke ich, wird es schwer nachzuweisen, dass die Tätigkeit dafür verantwortlich ist. Dabei ist dann wohl auch nachzuweisen, welche körperlichen Vorraussetzungen hatte der Erkrankte etc. Deswegen würde ich es über eine Reha probieren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Nun, ist ein Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner bei der Hand? Könnte der MA einen Antrag auf Annerkennung einer Berufskrankheit mit allen Befunden bei der BG stellen.
    Diese prüft dann und würde bei einem positiven Bescheid, wenn es keine Rehamaßnahmen zur Verbesserung gibt eine mögliche Umschulung bezhalen bzw. bezuschussen.
    Dies Verfahren kann unter Umständen lange dauern. Der betroffene MA muss belegen können, dass die Beschwerden von seiner langjährigen Tätigkeit zu tun hat.

    Der Satz in Fettschrift irritiert mich etwas. Ist es nicht Sache des Arztes festzustellen, dass die Beschwerden von jahrelangen Fehlhaltungen in dem Beruf kommen?

    Welcher MA ist denn schon in der Lage, hier so zu argumentieren oder Nachweise zu bringen, dass es von seiner Arbeit kommt. Er kann lediglich sagen, ich habe z.B. 30 Jahre als Fliesenleger gearbeitet und immer wieder mal in ungünstiger und rückenbelastender Position arbeiten müssen.

    Im Extremfall kommt dann der geplante Leistungsträger mit dem Argument um die Ecke: wann und wie lange und auf welcher Baustelle haben Sie so gearbeitet.....kann doch kein MA belegen. Das ist aus meiner Sicht eine klare Sache der Ärzteschaft.

    Ich war selbst von sowas betroffen und wurde genauso befragt, natürlich konnte ich auch nicht "liefern" und trotzdem wurde meine Maßnahme bewilligt. Zeigt mir mal den MA der sein ganzes Arbeitsleben lang private Notizen macht, wann er für den Betrieb wo und wie lange im Ansatz war und was er jeden Tag gemacht hat.

    Schönen Tach
    Willy E.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

  • Hallo Caribe.

    Ok ich gebe zu der Satz ist nicht ganz gelungen es sollte damit ausgesagt werden, dass die Beschwerden auf Grund von z. B. Zwanghaltungen etc im Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit stehen. Es fehlt ansonsten der Grund für Anerkennung einer BK.

  • Hallo Caribe.

    Ok ich gebe zu der Satz ist nicht ganz gelungen es sollte damit ausgesagt werden, dass die Beschwerden auf Grund von z. B. Zwanghaltungen etc im Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit stehen. Es fehlt ansonsten der Grund für Anerkennung einer BK.

    Aber selbst das wird ja im BK-Verfahren geprüft bzw. bevor dieses eröffnet wird oder bin da falsch informiert?

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • ANZEIGE
  • Welcher MA ist denn schon in der Lage, hier so zu argumentieren oder Nachweise zu bringen, dass es von seiner Arbeit kommt. Er kann lediglich sagen, ich habe z.B. 30 Jahre als Fliesenleger gearbeitet und immer wieder mal in ungünstiger und rückenbelastender Position arbeiten müssen.

    Im Extremfall kommt dann der geplante Leistungsträger mit dem Argument um die Ecke: wann und wie lange und auf welcher Baustelle haben Sie so gearbeitet.....kann doch kein MA belegen. Das ist aus meiner Sicht eine klare Sache der Ärzteschaft.

    Dafür gibt es ja die Gefährdungsbeurteilungen. :saint:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,
    habe seit 02/2016 eine anerkannte Bk der Lendenwirbelsäule ( 2108 ). In eurem Fall gibt es eigentlich nur den Weg über die BG zur Anerkennung einer Bk.
    Alles andere macht für den geplagten Kollegen keinen Sinn. Erst wenn die Geschichte scheitert, kann man über andere Strategien nachdenken.


    mit den besten gesundheitlichen Grüßen Joachim

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen