Erstellung Betriebsanweisung

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  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich bin gerade etwas ratlos und bitte um eure Unterstützung. Ich möchte eine BA für Bylasolv erstellen. Der Abschnitt 2 des SDB enthält aber nicht die erforderlichen Informationen.
    Nun bin ich noch nicht so lange Sifa und im Bereich Gefahrstoffe noch auf sehr dünnem Eis unterwegs. Habe ich mir richtig erarbeitet, dass


    - die Übergangsfrist für die alten Kennzeichnungen grds. abgelaufen ist,
    - der Lieferant eine Selbsteinstufung vornehmen muss?


    Hattet ihr einen solchen Fall bereits in eurem Zuständigkeitsbereich und wie seit ihr vorgegangen? Ich hatte bereits das alte SDB und nach Anfrag das neue bekommen.
    Im Netz habe ich bereits nach einer BA gesucht und WEKA hat sie auch nicht im Bestand.


    Herzliche Grüße

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  • Hallo Anni1,


    wenn im Abschnitt 2 etwas steht wie "gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft" und "entfällt" bei den Kennzeichnungselementen, dann sind das die erforderlichen Informationen seitens des Herstellers. Der Stoff kann ja durchaus so sein.


    Ein Tipp: Schau in der GESTIS-Stoffdatenbank nach.
    http://gestis.itrust.de/nxt/ga….htm&vid=gestisdeu:sdbdeu


    Gib im Suchfeld die CAS-Nummer aus Abschnitt 1 des SDB ein.


    Hier gibt es viele Informationen zu "Arbeitsmedizin und Erste Hilfe", "Sicherer Umgang", "Vorschriften" etc.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin Anni1,


    die alte Kennzeichnung (R- und S-Sätze und orange Gefahrstoffsymbole) ist abgelaufen. In aktuellen Sicheheitsdatenblättern sollten sie maximal noch neben den nun geltenden H- und P-Sätzen sowie der neuen Gefahrstoffsymbolik "nebenher" aufgeführt sein.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Der Abschnitt 2 des SDB enthält aber nicht die erforderlichen Informationen.

    Warum nicht? Dort stehen doch die relevanten Daten.


    Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig nach CLP, aber trotzdem ein Gefahrstoff nach §2 GefStoffV. Viele denken, dass nur kennzeichnungspflichtige Stoffe, Gefahrstoffe darstellen, aber der §2 gibt da noch einiges mehr her. Der Hersteller liefert auch einige wichtige Informationen, wie z.B. bei Hautkontakt.


    => Betriebsanweisung erstellen anhand des SDB, der Gefährdungsbeurteilung und evt. weiterer vorhandener Informationen.



    Nachtrag: Dein "altes" SDB ist aber nicht vom Reiniger, sondern ein Cyanacrylat Kleber!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Danke an alle und insbesondere an Axel für den Hinweis, dass es sich um verschiedene Gefahrstoffe handelt. Ich habe zwar bemerkt, dass die Handelsbezeichnung eine andere ist, dann aber falsch weiter gedacht.

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  • Hallo Anni,


    hier https://www.byla.de/de/sicherheitsdatenblätter/ findest du die SDB nach neuer Kennzeichnung.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • findest du die SDB nach neuer Kennzeichnung.

    Wobei das dort hinterlegte SDB zu Bylasolv wieder eine andere Zusammensetzung hat, hier muss man also vorsichtig sein, welche Variante man vor Ort einsetzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hoffentlich passen die SDB auch zu dem Produkt, was bei Dir eingesetzt wird. Denn, wie bereits erwähnt, ist das SDB des hier geposteten Reinigers und das was man auf deren Homepage findet, kein identisches Produkt.
    Dir nutzen somit die neuen SDB nur, wenn Du auch das neue Produkt im Einsatz hast.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen,


    ergänzend kann auch noch die Seite der BG Bau verwendet werden. Nachdem man bei GESTIS durch die CAS-Nummer den Stoff herausgefunden hat, kann bei WINGIS eine Muster-Betriebsanweisung generiert werden. Diese muss natürlich dann noch angepasst werden.


    Gruß
    Pascal