Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin gerade etwas ratlos und bitte um eure Unterstützung. Ich möchte eine BA für Bylasolv erstellen. Der Abschnitt 2 des SDB enthält aber nicht die erforderlichen Informationen.
Nun bin ich noch nicht so lange Sifa und im Bereich Gefahrstoffe noch auf sehr dünnem Eis unterwegs. Habe ich mir richtig erarbeitet, dass
- die Übergangsfrist für die alten Kennzeichnungen grds. abgelaufen ist,
- der Lieferant eine Selbsteinstufung vornehmen muss?
Hattet ihr einen solchen Fall bereits in eurem Zuständigkeitsbereich und wie seit ihr vorgegangen? Ich hatte bereits das alte SDB und nach Anfrag das neue bekommen.
Im Netz habe ich bereits nach einer BA gesucht und WEKA hat sie auch nicht im Bestand.
Herzliche Grüße