Lastanschlagmittel -Ketten_

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  • Hallo Foristen,


    ich habe da mal wieder eine technische Frage, für die ich keine feste Vorschrift gefunden habe.


    Es geht um den Einsatz von Ketten als Lastanschlagmittel, welche in einem Passus in der BA aufgenommen werden soll.


    Ein Kunde hat Bauteile von 80 bis 6800 kg. Bei einer Schulung hat mich ein MA gefragt, ob es eine schriftliche Vorgabe in irgendeinem Regelwerk gibt, das verpflichtend aussagt, ab soundsoviel Kilo MUSS ich mit Kette anschlagen. Ich persönlich kenne so eine Regelung nicht, da ja der Einsatz des LAM von diversen Faktoren wie Gewicht, Temperatur, Gefahrstoffeinwirkung u.ä. abhängt.


    Die MA berichten mir, dass sie das immer selbst entscheiden müssen und manchmal Angst haben, hier eine falsche Entscheidung zu treffen, die für sie negative Konsequenzen haben könnte.


    Da ich selbst auch Rundschlingen und Hebebänder mit Tragfähigkeit über 10 to im Einsatz habe, welche mit dem Gewicht ja spielend fertig werden, behaupte ich :/ , es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass ab bestimmten Gewichten Ketten genommen werden müssen.


    Ich lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren.


    Schönen Feiertag euch allen
    Willy E.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Hallo Willy,


    wäre mir auch nicht bekannt.


    Wir diskutieren ja nicht über die entsprechenden Lastangaben.


    Wir halten es meist so: Das Anschlagmittel muss zur Last passen. Da gibt es Teile mit scharfen Kanten bei denen ein Textilband vielleicht nicht ganz so gut kommt.
    Ich würde auch schauen, wie jetzt die äußeren Gegebenheiten sind. Nasses Wetter ärgert sicherlich die Nutzer von Textilbändern mehr, als die Kettenträger.


    Wo wären dann die Vor- und Nachteile? Der Preis und Beschädigungen an Textil fallen schneller auf. Die Erkennbarkeit des durch gefärbten Textilzeugs ist besser (dN xxx).


    Vielleicht einfach nur eine Frage des Glaubens?
    Ich weiß es nicht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ... Bei einer Schulung hat mich ein MA gefragt, ob es eine schriftliche Vorgabe in irgendeinem Regelwerk gibt, das verpflichtend aussagt, ab soundsoviel Kilo MUSS ich mit Kette anschlagen. ...


    Die MA berichten mir, dass sie das immer selbst entscheiden müssen und manchmal Angst haben, hier eine falsche Entscheidung zu treffen, die für sie negative Konsequenzen haben könnte. ...

    Es hört sich nicht an, dass die MA eine Qualifizierung zum Anschläger haben.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Calibre,


    der Aussage von A_B würde ich im Betrieb auch einmal prüfen. Wie ist der Stand zur Ausbildung für das Anschlagen von Lasten.


    Ich interpretiere deine Frage so, in welcher Vorschrift steht welches Anschlagmittel, in diesem Fall Ketten, für welche Last verwendet werden darf?
    Allgemeine Aussagen zum Thema Lastaufnahmeinrichtungen findest du in der DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8.


    In der alten BGI 622 (neue Nummer habe ich gerade nicht parat), findest du die Belastungsgrenzen für die Ketten.


    Es ist aber wichtig, dass die Mitarbeiter verstehen das je nach Anschlagmethode, -winkel und eingesetzte Lastaufnahmemittel unterschiedliche Anschlagketten zum Einsatz kommen müssen.
    Es gibt Hebeketten unterschiedlicher Güteklassen, dass muss auch beachtet werden.



    Es muss auch geklärt sein, für welche Arbeitsschritte.


    Eine Ausbildung der Mitarbeiter ist hier wichtig, im Bezug zu den zu hebenden Materialien.
    Alle Lasten gleichmäßig (rechteckig oder Quadratisch) aufgebaut?
    Oder doch eher unterschiedliche Formen vielleicht noch mit Flüssigkeiten im System? Dadurch unterschiedliche Lastschwerpunkte?
    Ist der Kran der eingesetzt wird dafür der richtige oder müssen eigentlich Hebetraversen angeschafft werden?


    Du siehst eher viele Fragen als Antworten. Aber das muss bei diesem Thema berücksichtigt werden.


    Vielleicht solltest du auch noch hinterfragen, wie der inner- und außerbetriebliche Transport aussieht.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hi,


    die Tragfähigkeit spielt keine Rolle. Das Anschlagmittel muss in Abhängigkeit des Anschlagwinkels und der Anschlagart ausreichend tragfähig sein, dann kann es verwendet werden.


    Im Hinblick darauf, ob Ketten erforderlich sind, spielen die Umgebungsbedingungen die entscheidende Rolle. Die Hersteller geben vor unter welchen Rahmenbedingungen die Anschlagmittel eingesetzt werden dürfen und z.B. bei sehr hohen Temperaturen (Stahlwerk, Gießerei) sind mir bisher nur Ketten als zulässige Anschlagmittel begegnet.


    schöne Grüße

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  • Moin.


    Also grundsätzlich kenne ich das auch so wie die anderen. Das Anschlagmittel muss zur Last passen. Das sollte der (ausgebildete und unterwiesene) Anschläger wissen und kennen. Weiterhin gibts ja auch noch die Belastungstabellen der (ehemals) BGI 622 wo die jeweiligen Farben, Anschlagarten etc. abgebildet sind.


    https://www.bghm.de/fileadmin/…Informationen/BGI_622.pdf


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Moin zusammen,


    wie auch Mike gebe ich den Vorrednern Recht.


    Was für Lasten werden denn bewegt, das die Kollegen in Ihrem täglichen Tun angst vor dem Anschlagen haben müssen.


    Mfg OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Hallo Foristen,


    danke für die bisherigen Antworten. Ihr treibt mir grad die Lachtränen aus den Augen.


    Ausbildung als Kranführer? :Lach: Anschläger :Lach::Lach::Lach:


    im Lebtag nicht. Das ist ein gewachsener Betrieb im Bereich Sonderkonstruktionen (ahnt ihr schon was?)
    Die Leute fahren alle schon zum Teil seit 35 Jahren mit Kran.


    Was ihr mir bisher geschrieben habt, ist soweit alles klar und bekannt.


    Und ich habe jetzt die Ehre, da erstmals Strukturen rein zu bringen, u.a. die Leute vorschriftenkonform zu "kneten".


    Ich habe die Frage wohl nicht ganz konkret perfekt gestellt.


    Die Frage lautet einfach und klar von einem MA: gibt es eine Vorschrift, ab welchem Gewicht verpflichtend Ketten einzusetzen sind.


    Ich sage immer noch NEIN, eben wegen der schon mehrfach beschriebenen Voraussetzungen und Eigenschaften der Ladung.


    Wenn nicht noch jemand um die Ecke schleicht und so eine Vorgabe auf den Tisch zaubert, können wir diese Frage ja als beantwortet ansehen, so sehe ich das. Seid ihr der gleichen Meinung?


    Danke und schöne Woche euch allen.
    Willy E.


    P.S. wie kann ich dann das Thema als "Frage beantwortet" taggen?

    ....wer früher stirbt ist länger tot....


  • Ihr treibt mir grad die Lachtränen aus den Augen.

    Willst du mal richtig lachen bzw. heulen (naja... irgendwas mit Tränen halt)?


    Dann schau dir mal mal das Thema "Kranschein" an.
    Kranschein ja oder nein


    Ich versuche das schon länger meinen Jungs und Mädels beizubringen... Meine ganzen Metaller schauen mich ungläubig an wenn ich ihnen das erzähle.
    Drei Tage Kurs (falls es ein erfahrener Kranbediener ist) für einen Laufkatzenkran.... wenn er unerfahren ist fünf.



    Mike, der schon ahnt was gleich kommt.

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    Mike

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  • :D tja Mike144, und was bleibt von all dem übrig?


    Solange nichts passiert ist, hält der Unternehmer meist die Füße still und die FaSi wird ob seines Wunsches zur Ausbildung der Kranbediener milde belächelt oder abgebügelt.


    Im Endeffekt werden viele Unternehmer doch die Variante wählen, Meister oder Vorarbeiter soll´s ihm zeigen und n´bissl üben lassen, dann passt das schon. Und wenn dann was passiert schiebt man natürlich den schwarzen Peter an den Meister oder Vorarbeiter, denn der hats ja schließlich falsch erklärt.


    Ich werde weiter am Ball bleiben und die maßgeblichen Leute mit Fakten und Fachinformation zu füttern, und zwar so lange bis sie mich drum bitten, die Leute doch jetzt endlich mal zu schulen.


    Wann das allerdings sein wird, steht in den Sternen.....bei manchen Kunden :S

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

  • FaSi wird ob seines Wunsches zur Ausbildung der Kranbediener milde belächelt oder abgebügelt.

    Da ist halt unsere Kompetenz gefragt die Verantwortlichen zu überzeugen dass eine anständige Ausbildung-Schulung-Unterweisung erfolgt. Ist schwierig da ja eine eindeutige juristische Vorgabe fehlt.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • zum Thema finde ich persönlich die Seiten der BGHM sehr informativ


    https://www.bghm.de/arbeitssch…le-ketten-anschlagmittel/



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,


    meinen Glückwunsch!


    Sonderkonstruktionen sind immer anders und meist komplex, vom Schwerpunkt aus gesehen. Am besten fahrt ihr da, die Anschlagpunkt mit zu Konstruieren und oftmals sind dann Ketten Gehänge die erste Wahl.


    Aber um auf deine Frage zurückzukommen, es gibt Hebebänder die Lasten aller Art heben. Wir haben welche bis 50 Tonnen bei uns, soll heißen, wenn das Hebeband sachgemäß angeschlagen ist (Scharfe Kanten, nicht geschnürt, einfach oder doppelt usw. --> was ein Fachmann weiß xD) ist die Verwendung kein Problem.


    Die heben was drauf steht! Stahl suggeriert sicherlich eine Höhere Festigkeit.


    Ich würde sagen aufgrund der Sonderkonstruktionen eignen sich ketten besser, wenn ein Anschlagpunkt vorhanden ist, ich vermute den gibt es bei euch aber nicht, also schnüre ich das Bändchen mal um das Teil, das wird schon halten...


    Somit wird ein enorm Hohes Gefahrenpotential erzeugt, was einfach zu vermeiden wäre.


    Sag deinem Auftraggeber einfach mal was passiert, wenn was passiert, denn was passieren kann, passiert. (Rechtlich gesehen)


    Ich denke auch durch die Fehlende Ausbildung ist von einer Beauftragung nicht auszugehen, hier muss dringend gehandelt werden.


    mfg


    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Auf zwei Dinge würde ich noch gerne hinweisen:
    1. Es gibt Einmal-Rundschlingen, die bei Anlieferung ihre Zulassung verlieren.
    Interessant, dass diese insgesamt schwächeren Materialien überlastet werden dürfen.
    2. Es gibt einen Lieferanten, der seit 2017 (oder 2016?) Textilketten auf dem Markt hat. Diese sind zur Ladungssicherung,
    dürfen, wenn ich mich recht erinnere, aber zum Heben benutzt werden.