Hallo Foristen,
ich habe da mal wieder eine technische Frage, für die ich keine feste Vorschrift gefunden habe.
Es geht um den Einsatz von Ketten als Lastanschlagmittel, welche in einem Passus in der BA aufgenommen werden soll.
Ein Kunde hat Bauteile von 80 bis 6800 kg. Bei einer Schulung hat mich ein MA gefragt, ob es eine schriftliche Vorgabe in irgendeinem Regelwerk gibt, das verpflichtend aussagt, ab soundsoviel Kilo MUSS ich mit Kette anschlagen. Ich persönlich kenne so eine Regelung nicht, da ja der Einsatz des LAM von diversen Faktoren wie Gewicht, Temperatur, Gefahrstoffeinwirkung u.ä. abhängt.
Die MA berichten mir, dass sie das immer selbst entscheiden müssen und manchmal Angst haben, hier eine falsche Entscheidung zu treffen, die für sie negative Konsequenzen haben könnte.
Da ich selbst auch Rundschlingen und Hebebänder mit Tragfähigkeit über 10 to im Einsatz habe, welche mit dem Gewicht ja spielend fertig werden, behaupte ich , es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass ab bestimmten Gewichten Ketten genommen werden müssen.
Ich lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren.
Schönen Feiertag euch allen
Willy E.