Geld kriegen Sie von uns auch noch?

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  • Dinge gibt's


    Anruf einer urologischen Praxis: "Machen Sie Arbeitssicherheit?"
    Harmi: "Ich berate zumindest in diesem Thema"
    Praxis: "Wir brauchen eine Arbeitssicherheitsbetreuung hat uns die Berufsgenossenschaft geschrieben"
    Harmi: "Das kann ich Ihnen anbieten, soll ich mal unverbindlich vorbeikommen und den Aufwand abzuschätzen?"
    Praxis: "Ja gerne"


    Besuch vor Ort, Herr Doktor schimpft auf die BG.
    Harmi: "ich schlage dann eine Grundbetreuung mit vorerst 4 Terminen im Jahr vor. Kostenfaktor: xxxx,- €"
    Doktor: Aber das zahlt doch die BG, die haben Sie doch hierhin geschickt.....
    Harmi: "Nein, die haben nur gefordert, dass sie sicherheitstechnisch betreut werden"
    Doktor: "Ach, Geld kriegen Sie von uns auch noch? Muss ich dann keine BG-Beiträge mehr zahlen?
    Harmi: "Doch"
    Doktor: "Das muss ich mal mit erst den Kollegen besprechen, wie die das handhaben."
    Harmi: "Gerne. Ich schicken Ihnen dann schon mal ein Angebot...."


    8|

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Taja das verstehen nicht viele. Aber auf die möglichen alternativ Modelle hättest du oder die BG auch verweisen können...

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Aber auf die möglichen alternativ Modelle

    Die BGW, ich denke das wird der Urologe sein, bietet da nur Schulungen zum Unternehmermodell an.
    Leider ist den Ärzten dann nicht klar, dass diese trotzdem tätig werden müssen im Bereich der Arbeitssicherheit. Gilt übrigens für viele andere Teilnehmer auch.


    Außerdem sind das teilweise Angebote von Dienstleistungsunternehmen. Da kam mir aus sehr sicherer Quelle zu Ohren, dass die eine BG bzw. die zuständigen Personen dieser, bei dem einem oder anderen Dienstleistungsunternehmen nicht ganz so überzeugt davon sist, dass die Vertragsabschlüsse und deren Inhalt rechtens sind.


    So nach dem Motto, besuchen sie unsere Schulung von der BGW und machen einen Vertrag gleich für X-Jahre für Y-Euro und zahlen aber dann alles extra und die Unterlagen die Sie brauchen, ja die müssen dann auch extra entlohnt werden, dass steht ja so im Vertrag. Aber dann sind sie auf der sicheren Seite und die BG kann Ihnen nichts.
    Na ja Unternehmen wird "betreut", Unterlagen gibt es trotzdem nicht.


    Mit Ärzten ist das immer ganz schwierig, da haben immer alle Angst um ihr Budget...

    :bremse:

  • Für solche Fälle gibt es Aufsichtsbehörden. Auch für die BGW.
    Meine Zahnärztin macht das Unternehmermodell und kümmert sich auch entsprechend.

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo zusammen!


    Und ein frohes und gesundes 2018!


    Ich arbeite in Bochum und die BGGW ist auch hier in Bochum. Aussage von Mitarbeitern dieser BG: Betriebe unter 15 Mitarbeitern besuchen wir eh nie. Dafür haben wir kein Personal / Zeit. Jetzt würde mich Interessieren was der Urologe verbrochen hat das die BG sich bei ihm meldet. Arbeitsschutz und alle was damit zusammenhängt ist doch bei den meisten Ärzten eh nur ein Störfaktor. Und das Amt für Arbeitsschutz ist da auch keine Hilfe. Weiß ich aus persönlicher Erfahrung. Da war es aber ein Zahnarzt.



    Gruß
    Michael

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  • Bei Neugründungen gehen Informationsschreiben an die Unternehmer, hier der Arzt, heraus mit dem Hinweis der Betreuung.

  • Hallo,


    die Bg Gesundheitsdienst schreibt mittlerweile alle Unternehmen an und will entweder das diese das Unternehmemodell oder eine Arbeitssicherheitsbetreuung nachweisen. Betreue dadurch ein Sonnenstudio und hatten einen Privaten Pflegedienst in Betruung. Beide wollten das Unternehmermodell nicht machen und mussten dann die Betreuung gegenüber der BG nachweisen.


    Die BG Gesundheitsdienst ist aber bis jetzt noch einzige die an alle Unternehmen mit Mitarbeiter ran geht und denn Nachweis will.


    Grüße aus Neuwied

  • Hallo zusammen,
    es gibt so Berufsgruppen, - nein, die muss man nicht haben :D


    Die BG Gesundheitsdienst ist aber bis jetzt noch einzige die an alle Unternehmen mit Mitarbeiter ran geht und denn Nachweis will.

    Das kann ich so nicht bestätigen. Die BGETEM fordert ebenfalls die Teilnahme am Unternehmermodell oder den Betreuungsnachweis.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo und guten Morgen,


    seid dem 01.01.2018 betreue ich einen Hautarzt. Der ist zufälligerweise auch noch selbst für die BG'en als Berater bei Hauterkrankungen verursacht durch den Umgang mit Gefahrstoffen tätig. Das macht mir das Arbeiten natürlich leicht.
    Das war Zufall. Ich saß im Sprechzimmer und sah ein Gefahrstoffgebinde mit falschem (veraltetem) Symbol. Das habe ich ihm gesagt. Daraufhin sagte er mir, ich solle doch mal ein Angebot einreichen. 2 Tage später hatte ich den Auftrag.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,


    nicht nur, dass die BGW Unternehmen mittlerweile anschreibt, auch das Gesundheitsamt und das Amt für Arbeitsschutz sind bei ihren Begehungen da hinterher. Wer noch Kunden braucht kann sich afaik bei der BGW melden und sich kostenlos auf deren Homepage als Sifa nennen lassen.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin!


    Ja. Das Thema schlägt bei den Ärzten auch auf. Ich habe einen Tierarzt, eine Zahnärztin und eine Kieferorthopädin im "Kundenstamm". Wobei es die Zahnärztin am schlimmsten getroffen hat. Die hat tägliche Begehung. Dauerhaft. Immer. (Sie ist zufälligerweise meine Frau).


    Was bei den Ärzten noch dazukommt ist die Forderung der Kammern. Die veranstalten selbst Begehungen (hauptsächlich im Hygienebereich) und dürfen auch, wenn es eklatante Mängel sind, die Praxis schließen. Die schauen auch auf das "drumrum". Also sowas wie DGUV V3, MedProdG, Prüfungen, Arbeitsschutz (also auf Organisation hin).
    Deshalb kommen aus der "Ecke" auch immer wieder Anfragen. Und ich war vor einiger Zeit bei einer solchen Begehung dabei. Die Damen und Herren, die das machen sind wahrlich keine Anfänger und wissen wo sie hinschauen müssen; anders als so manche BG Aufsichtsperson (Ich sage nur Stöckelschuhe bei der Begehung im Metallbetrieb.... :D )


    Und bei dem Tierarzt war es die BG, die den Nachweis sehen wollte, dass er betreut wird. Wäre dieser nicht erfolgt, wären sie vorbeigekommen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Bei den für Praxen möglichen zeitlichen Abständen zwischen zwei Begehungen ist die Praxis in der Zwischenzeit 2x schönheitsrenoviert und die nach meiner Erfahrung sehr häufigen Hygienemängel bleiben. Da verfolgt die BGW meines Erachtens den falschen Weg. Arztpraxen sollten sehr viel engmaschiger überwacht werden. Meine ganz persönliche Meinung.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • und sah ein Gefahrstoffgebinde mit falschem (veraltetem) Symbol

    Dann müsste es schon sehr alt sein, denn selbst die EU Kennzeichnung ist heute im Bestand noch zulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Dann müsste es schon sehr alt sein, denn selbst die EU Kennzeichnung ist heute im Bestand noch zulässig.

    Es handelt sich hierbei um Stickstoff. Wenn das Originalgebinde schon die neue Kennzeichnung nach GHS hat, kann das Gebrauchsgebinde nicht das alte nach EU Recht haben. Oder sehe ich das falsch?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Es handelt sich hierbei um Stickstoff. Wenn das Originalgebinde schon die neue Kennzeichnung nach GHS hat, kann das Gebrauchsgebinde nicht das alte nach EU Recht haben. Oder sehe ich das falsch?

    Jetzt kommst du wieder... Was denkst denn du, was das für ein AUFWAND und ein Kostenfaktor ist, alle Stickstoffflaschen die bei dem Lieferanten im Umlauf sind zu sammeln, und mit der neuen Labelung neu zu bekleben? Wahrscheinlich muss man ja den Druckbehälter sogar noch prüfen?!?!?! Und da schaut sowieso keiner drauf.
    :D

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    Mike

  • Hallo und guten Morgen,


    seid dem 01.01.2018 betreue ich einen Hautarzt. Der ist zufälligerweise auch noch selbst für die BG'en als Berater bei Hauterkrankungen verursacht durch den Umgang mit Gefahrstoffen tätig. Das macht mir das Arbeiten natürlich leicht.
    Das war Zufall. Ich saß im Sprechzimmer und sah ein Gefahrstoffgebinde mit falschem (veraltetem) Symbol. Das habe ich ihm gesagt. Daraufhin sagte er mir, ich solle doch mal ein Angebot einreichen. 2 Tage später hatte ich den Auftrag.

    Hallo,


    die "alten" Symbole (vor GHS) durften bis 01.07.2017 noch abverkauft werden und behalten so lange Gültigkeit, wie der jeweillige Stoff im Einsatz ist - also muss ein orangenes Symbol nich zwingend "falsch" sein.


    Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen sollen nach TRGS 555 die zutreffenden Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme enthalten. Dabei sind diejenigen Symbole oder Piktogramme zu verwenden, die auch auf dem Etikett des jeweiligen Gefahrstoffes zu finden sind.


    Alte Kennzeichnung auf Etikett -> alte Kennzeichnung in die Betriebsanweisung
    Neue Kennzeichnung auf Etikett -> neue Kennzeichnung in die Betriebsanweisung
    Stoff mit alter und
    Stoff mit neuer Kennzeichnung im Gebrauch
    -> Beide Kennzeichnungen in die Betriebsanweisung



    Die alten Kennzeichnungen in den Betriebsanweisungen sind so lange zu verwenden, bis der zutreffende Stoff mit dieser Kennzeichnung nicht mehr eingesetzt wird.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Immer schön ruhig bleiben, es ist nichts so wichtig dass man es vernünftig begründet nicht anders machen kann !


    Ich hatte kurzzeitig mal einen Anwalt als Kunden, ich dachte immer die würden es mit dem Recht sehr genau nehmen, jetzt weiss ich das ich nie wieder für
    einen Anwalt arbeiten werde !


    Gruß


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • jaja. kenn ich. bei uns arbeiten 1300 MA, davon sind bestimmt 350 Juristen, auch noch Führungskräfte. Die haben überhaupt keine Angst vor einem Organisationsverschulden. "das Argumentiere ich weg, schließlich bin ich Jurist" X(

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    Gruß Mick

  • Wenn das Originalgebinde schon die neue Kennzeichnung nach GHS hat, kann das Gebrauchsgebinde nicht das alte nach EU Recht haben.

    Eigentlich nicht, spätestens beim ersten Umfüllvorgang nach dem 1.6.2017 wäre eine Umkennzeichnung erforderlich. Allerdings muss man bei Stickstoff da noch ein paar Ausnahmen berücksichtigen. Nach "altem" EU Recht war Stickstoff nicht kennzeichnungspflichtig. Nach CLP ist es jetzt mit GHS04, also der Gasflasche zu kennzeichnen. Ist der Behälter allerdings nach Transportrecht gekennzeichnet, hier also ADR Klasse 2, kann auf die GHS Kennzeichnung verzichtet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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    ..
    Ist der Behälter allerdings nach Transportrecht gekennzeichnet, hier also ADR Klasse 2, kann auf die GHS Kennzeichnung verzichtet werden.

    Das ist ja interessant. So genau habe ich das noch gar nicht wahrgenommen. Wo genau finde ich diese Anforderung? In der CLP? Danke für diese Info.

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