Hallo Community,
ich habe trotz längerdauernder Suche keine eindeutige und klare Aussage mit Fundstelle in Vorschrift gefunden, die besagt, dass ein Gerätebediener, egal ob Stapler, Kran, HAB, EBM usw., bei fehlender jährlicher Unterweisung solange nicht fahren darf, bis die JUW nachgeholt ist.
Ich finde wohl überall die Vorgabe dazu, wie oft sie zu machen ist, aber nirgends eine absolut sicher verwertbare Aussage mit Bezug auf eine Vorschriftenstelle, die genau das aussagt.
Habt ihr mir da evtl. eine kleine Hilfestellung? Toll wäre natürlich ein Hinweis auf den genauen Wortlaut in einer Vorschrift oder sonstigen Veröffentlichung mit verpflichtendem Charakter.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Beste Grüße und guten Rutsch an alle
Willy E.