Fehlende jährliche Unterweisungen, Folgen für den Gerätebediener?

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  • Hallo Community,


    ich habe trotz längerdauernder Suche keine eindeutige und klare Aussage mit Fundstelle in Vorschrift gefunden, die besagt, dass ein Gerätebediener, egal ob Stapler, Kran, HAB, EBM usw., bei fehlender jährlicher Unterweisung solange nicht fahren darf, bis die JUW nachgeholt ist.


    Ich finde wohl überall die Vorgabe dazu, wie oft sie zu machen ist, aber nirgends eine absolut sicher verwertbare Aussage mit Bezug auf eine Vorschriftenstelle, die genau das aussagt.


    Habt ihr mir da evtl. eine kleine Hilfestellung? Toll wäre natürlich ein Hinweis auf den genauen Wortlaut in einer Vorschrift oder sonstigen Veröffentlichung mit verpflichtendem Charakter.


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.


    Beste Grüße und guten Rutsch an alle
    Willy E.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Hi,


    diese Aussage wirst du auch nirgends finden. Der Unternehmer kann auch Personen Geräte bedienen lassen, die nicht ein- bzw. unterwiesen wurden oder die nicht entsprechend den DGUV-Vorgaben ausgebildet sind. Ebenso kann er betriebsintern anweisen, dass nur Personen mit "gültiger" Unterweisung das Gerät bedienen dürfen. Innerbetrieblich ist festzulegen, wer wann welche Geräte bedienen darf ;) .


    Für den Gerätebediener erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit dem Gerät, wenn er nicht regelmäßig unterwiesen wird.


    Für den Unternehmer erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls in seinem Betrieb. Des Weiteren begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wenn er seinen Unterweisungspflichten nicht nachkommt. Zudem erhöht er sein Risiko, im Falle eines Unfalls "in die Pflicht" (Haftung, Regress) genommen zu werden und auch der "Haftungsumfang" (zivil- und strafrechtlich) erhöht sich dabei.


    schöne Grüße

  • Moin,


    keiner dreht einen Strick, wenn z.B. eine Unterweisung erst nach 14 Monaten kommt.


    Viel wichtiger ist die erkennbare Regelmäßigkeit der Unterweisungen. Oft hängen gerade die Spezial-Unterweisungen an fähigen Leuten, die das machen. Die sind ja auch auf Knopfdruck nicht heranzuziehen.

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • HÄPPI NJU JIER euch allen.......


    Danke MrH und Waldmann, so in etwa hatte ich mir das auch gedacht und das mit der Firmeninternen Regelung war auch das, was ich im Gespräch mit dem Kunden intuitiv als erstes auch so angesprochen habe.


    Vielen Dank für eure Beiträge, frohes und unfallfreies schaffen wünsche ich.


    Willy E.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

  • Auch wenn der Zyklus nicht ganz eingehalten wird, ist es wichtig vorweisen zu können dass die Unterweisung normalerweise in der Sollzeit eingehalten wurde. Deswegen ist es in meinen Augen immer von Vorteil die Unterweisungen griffbereit zur Hand zu haben.
    Ich habe bei mir eine zusätzliche Erinnerung im Outlook hinterlegt.

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  • Auch jährliche Unterweisungen reichen in manchen Fällen nicht aus!


    Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, jeden Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren seiner Arbeit zu unterweisen.


    Doch selbst das reicht manchmal nicht. Wenn es „nötig ist, die Motivation zum vorschriftsmäßigen Gebrauch der Schutzausrüstung wach zu halten“, müssen die Sicherheitsunterweisungen häufiger durchgeführt werden.
    Das ist zum Beispiel bei Absturzsicherungen der Fall, wenn man beobachtet, dass sich hier zu viel Routine einspielt und die Gefahr besteht, dass der Mitarbeiter dadurch mal „einen Karabinerhaken zu wenig“ einhängt, um seine Bewegungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken.

  • Hallo zusammen,


    @Caribe Folgen für den Bediener hat es keine. Er hat auch kein Recht wegen fehlender Unterweisung die Arbeit einzustellen, muss aber seinen Vorgesetzten auf die fehlende Unterweisung hinweisen. Verantwortung liegt hier beim Unternehmer


    @Vitali Auch wenn es Offtopic ist: Wenn die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, sollte man schauen welche Maßnahmen geeigneter sind. Mit Routine hat das imo nix zu tun ;)


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Aber oft mit der Einschränkung der Beweglichkeit, die eben nicht vermieden werden kann. Und dann wird die PSAgA sagen wir mal "tolerant" benutzt. Weil immer nur die anderen abstürzen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.