Guten Morgen,
uns (also mich und meinen Arbeitgeber) beschäftigt schon etwas länger ein kleines, aber mm. M. n. ein nicht ganz unwichtiges Thema. Es geht darum, dass die Mitarbeiter des Technischen Dienstes in unseren Kliniken auch Rehabilitanden (Patienten) zusätzlich als Fahrdienst fungieren. Das heißt, sie fahren Rehabilitanden mit einem Kleinbus (8 Sitzer) vom und zum Bahnhof, zum Arzt oder auch zu anderen Veranstaltungen.
Jetzt kann ich ja mit einer normalen 3er Fahrerlaubnis (heute sagt man Klasse B) ein solches Fahrzeug mit bis zu 8 Fahrgästen ohne zusätzliche Fahrerlaubnisse steuern.
Die Fahrten, insbesondere die Fahrten von und zum Bahnhof werden durch die Kostenträger bezahlt. Uns stellt sich jetzt die Frage: "Ist ein Personenbeförderungsschein der Klasse D1 hier erforderlich?" Ich habe diesbezüglich leider nichts gefunden. Die Anforderung gilt erst ab 8 - 16 Personen.
Wie machen das die Kollegen aus Pflegeeinrichtungen?
Ich wünsche Euch bzw. uns allen ein friedliches, unfallfreies und ruhiges neues Jahr.