Fahrgerüst - Ausstattung

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  • Moin,


    ich stehe gerade furchtbar auf dem Schlauch und brauche fachlichen Input. In Tiefgaragen werden bei uns Leuchtmittel in einer Höhe von ca. 2,20m getauscht. Bislang hat das der Kollege immer mit einer Leiter gemacht, ein Leuchtmittel getauscht, Leiter zur nächsten Leuchte geschleppt, dort wieder auf die Leiter, Leuchtmittel tauschen usw. usw.. Das Gerüst steht nicht an einer Wand, sondern frei in der Tiefgarage, d.h. theoretisch kann der Kollege nach allen Seiten herunterfallen. Jetzt wurde ich gefragt, ob wir für diese Tätigkeit ein Fahrgerüst beschaffen können. Prinzipiell kein Problem, für die Sicherheit unserer Beschäftigten haben wir Geld. Das Wunschgerüst ist ein Layher Zifa P2, da es zusammenklappbar ist und gut transportiert werden kann (siehe Bild).


    Fahrgerüst.jpg


    Die unteren Querverstrebungen sind fest montiert und wandern nicht mit in die Höhe. Damit der Kollege nicht runterfällt braucht es natürlich noch Geländer und/oder Diagonalen. Alles als Zubehör erhältlich, gar kein Thema. Reicht mir jeweils eine Geländerstange an beiden Seiten? Oder brauche ich zwei, weil die Abstände nicht so groß sein dürfen. Obwohl ich mich ja wirklich mit Enthusiasmus durch Vorschriften und Verordnungen wühle, finde ich gerade keine Quelle, die mir wirklich weiterhilft. Die ASR 2.1 habe studiert und auch in der DGUV 201-011 gelesen, aber nicht wirklich etwas gefunden, auf das ich mich stützen kann. Es ist ja eher ein "Gerüstchen" als ein Gerüst, aber da man auch von einem solchen Gerüst fallen kann, möchte ich natürlich einen ausreichenden Schutz für die Kollegen garantieren, ohne aber gleich einen Löwenkäfig aus Zubehörteilen zu bauen.


    Die eigentliche Standhöhe ist 0,86m, aber trotzdem tendiere ich momentan zu weiteren Geländerstangen, denn den Boden hat man schnell mal höher eingehängt.


    Vielleicht kann mir einer der Foristen auf die Sprünge helfen.
    Danke


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    3 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Schau mal beim Bau vorbei


    http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_112/b_112.htm


    Vielleicht hilft dir das.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Frank,


    da empfehle ich gerne den Leitfaden gegen Absturz
    Nicht ganz aktuell, aber umfangreich.
    Um Dir die Suche in dem Dokument zu ersparen:
    In Deutschland ist ein dreiteiliger Seitenschutz vorgeschrieben. Du benötigst also mehr als nur eine Geländerstange.
    Nähere Infos zu dem Aufbau des Gerüstes findest Du in der Aufbau- und Verwendungsanleitung (dort steht auch wann Du eine Diagonale benötigst) und in der DGUV Information 201-011 (da findest Du unter anderem auch die Angabe zur Mindesthöhe des Seitenschutzes)



    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hab mal die Aufbau- und Verwendungsanleitung überflogen. Anscheinend gibt Layer bei der geringen Höhe (0,86m) keinen Seitenschutz vor.
    Wenn du mehr machenn willst ist, dass sicher vorbildlich. Aber bedenke die Kollegen wollen möglichst hindernisfrei ab- und aufsteigen können, sonst liegt der Seitenschutz schnell in der Ecke.
    Rechtlich sollte die Aufbau und Verwendungsanleitung i. V.m. mit den Umgebungsbedingenen die Vorgaben aus § 7 BetrSichV und TRBS 2121Teil 1 Nr. 4.2.2. erfüllen :
    "...oder den Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller entnommen werden..."

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  • Anscheinend gibt Layer bei der geringen Höhe (0,86m) keinen Seitenschutz vor.

    Moin,


    exakt so ist es. Wenn ich jetzt einen dreiteiligen Seitenschutz anbringen möchte, sollte die oberste Geländerleiste in 1m Höhe sein, das ist aber bei einer Gesamthöhe von 1,83m schlichtweg unmöglich. Also werde ich einfach zusammen mit den Kollegen ein Raster festlegen, wie es am besten zu der vorhanden Gerüstgeometrie passt.


    Aber bedenke die Kollegen wollen möglichst hindernisfrei ab- und aufsteigen können, sonst liegt der Seitenschutz schnell in der Ecke.

    Das glaube ich her nicht, da die Kollegen das Thema ernst nehmen und von sich aus auf mich zugekommen sind, wegen der Absturzsicherung. Die wollen sogar vier LED-Blinkleuchten, damit sie im Parkhaus nicht von unachtsam ausparkenden Autofahrern vom Gerüst geschubst werden. :thumbup:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Die wollen sogar vier LED-Blickleuchten, damit sie im Parkhaus nicht von unachtsam ausparkenden Autofahrern vom Gerüst geschubst werden.

    Das liegt doch wohl eher daran, das so ein Gerüst mit LEDs richtig fett aussieht. Das geht sogar als Weihnachtsdeko durch. :thumbup:


    Solange die Kollegen nicht anfangen zu piepen, wenn sie das Gerüst verschieben, gib ihnen was sie wollen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • So, da sind wir wieder ( ja, ICH gehöre zu denjenigen, die zwischen den Tagen arbeiten müssen...)


    Anyway, Guddsje mein Gutster,


    bitte bedenke bei Deinen überlegungen zur "Gerüstgeometrie" (sehr schöner Ausdruck!), das Risikopotenzial nicht noch zu vergrößern. Wenn der Seitenschutz zu niedrig ist, schaffst Du eher eine Stolperfallen den einen echten Schutz. Manchmal ist weniger in der Tat mehr...


    In diesem Sinne - Einen guten Rutsch und alles gute zum neuen Jahr.
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo, noch einer der jetzt arbeitet !


    es gibt schon "lustige" Regelungen. Unsere Kiddis brauchen auf ihren Spielplätzen bei sogenannten nicht leicht zugänglichen Geräten erst ab 1 Meter Höhe eine Absturzsicherungen, bis 60 cm dürfen die mit ihren Nasen sogar auf Beton plumpsen. (DIN EN 1176-1, 4.2.4.1 Absturzsicherungen und Arten der Sicherung).
    Als Arbeitnehmer ist man dann sicher zu alt, mittlerweile zu steif und sicher besonders schutzbedürftig !


    nun denn, kommt gut ins neue Jahr
    Gruß Michael

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  • Hallo Guudsje,


    ich habe jetzt länger überlegt ob dieses Gerüst für die Arbeiten das richtige Arbeitsmittel ist.
    Vielleicht denke ich auch falsch, aber ich stelle mir die Arbeiten so vor, dass ein Kollege zur defekten Lampe fährt, dann die Beleuchtungsmittel auf dem Gerüst ablegen möchte und im nächsten Schritt auf das Gerüst klettert.


    Anderes Hilfsmittel:
    Was würdest du denn von so einem Hilfsmittel halten "PodestLeiter fahrbar, einseitig begehbar (gem. EN 131-7).



    Auch andere Bauarten und bauliche Veränderungen sind möglich, höhere Rollen, beidseitig begehbar, nur eine Treppenstufe, größerer Stand und Lauffläche , Ablagemöglichkeiten für die Lampen und das Werkzeug.
    Zusätzlich dürfte das Gerät noch weniger Platz verbrauchen.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin @RaBau,


    danke für den Vorschlag, aber es muss etwas klappbares sein, das nur minimal platz benötigt wenn es nicht benutzt wird bzw. man muss es auch in einem Fahrzeug transportieren können.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.