Moin,
ich stehe gerade furchtbar auf dem Schlauch und brauche fachlichen Input. In Tiefgaragen werden bei uns Leuchtmittel in einer Höhe von ca. 2,20m getauscht. Bislang hat das der Kollege immer mit einer Leiter gemacht, ein Leuchtmittel getauscht, Leiter zur nächsten Leuchte geschleppt, dort wieder auf die Leiter, Leuchtmittel tauschen usw. usw.. Das Gerüst steht nicht an einer Wand, sondern frei in der Tiefgarage, d.h. theoretisch kann der Kollege nach allen Seiten herunterfallen. Jetzt wurde ich gefragt, ob wir für diese Tätigkeit ein Fahrgerüst beschaffen können. Prinzipiell kein Problem, für die Sicherheit unserer Beschäftigten haben wir Geld. Das Wunschgerüst ist ein Layher Zifa P2, da es zusammenklappbar ist und gut transportiert werden kann (siehe Bild).
Die unteren Querverstrebungen sind fest montiert und wandern nicht mit in die Höhe. Damit der Kollege nicht runterfällt braucht es natürlich noch Geländer und/oder Diagonalen. Alles als Zubehör erhältlich, gar kein Thema. Reicht mir jeweils eine Geländerstange an beiden Seiten? Oder brauche ich zwei, weil die Abstände nicht so groß sein dürfen. Obwohl ich mich ja wirklich mit Enthusiasmus durch Vorschriften und Verordnungen wühle, finde ich gerade keine Quelle, die mir wirklich weiterhilft. Die ASR 2.1 habe studiert und auch in der DGUV 201-011 gelesen, aber nicht wirklich etwas gefunden, auf das ich mich stützen kann. Es ist ja eher ein "Gerüstchen" als ein Gerüst, aber da man auch von einem solchen Gerüst fallen kann, möchte ich natürlich einen ausreichenden Schutz für die Kollegen garantieren, ohne aber gleich einen Löwenkäfig aus Zubehörteilen zu bauen.
Die eigentliche Standhöhe ist 0,86m, aber trotzdem tendiere ich momentan zu weiteren Geländerstangen, denn den Boden hat man schnell mal höher eingehängt.
Vielleicht kann mir einer der Foristen auf die Sprünge helfen.
Danke
Gruß Frank