Gefährdungspunkt 8.5 unzureichende Pausen-, Sanitärräume

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  • Hallo zusammen,

    welche Gefährdungen seht Ihr denn konkret bei unzureichenden Pausen- und Sanitärräumen?
    Ich meine jetzt nicht rutschfestigkeit etc. sonder vielmehr mangelnde Gestaltung und Anzahl...

    Ich habe einen erheblichen Mangel fest gestellt in der Richtung, allerdings bin ich mir nicht sicher welche Gefahr davon ausgeht bzw. was ich da schreiben könnte.

    Mängel in Quantitätz und Ausstattung (z.B. größe der Toilettenkabinen, kein Spiegel vorhanden und solche Dinge).

    Ich habe jetzt erstmal als Gefahr Überlastung beschrieben aufgrund von unzureichenden ....

    Beste Grüße

    Chris
    (_)?

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  • Moin Chris,

    was möchtest Du den erreichen? Dass in der Gefährdungsbeurteilung alles schön aufgelistet ist oder eine Verbesserung für die Beschäftigten? Nach Deiner Aussage hast Du erhebliche Mängel festgestellt. Was ist denn bei Dir erheblich, wenn die Toilettenkabine zu klein ist?

    Kein Spiegel vorhanden ist nicht schön, aber auch nicht dramatisch. In Toilettenräumen und Pausenräumen ist kein Spiegel gefordert. Wenn Du konkrete Beispiele nennst, kann man auch konkreter antworten. Über die Gefährdungen kann man auch nur konkret sprechen, wenn man die konkreten Mängel liest.

    Ansonsten hast Du die Standardgefährdungen in solchen Räumen:

    - zu kalt
    - zu warm
    - zu laut
    - zu hell
    - zu dunkel
    - zu eng
    - zu wenige Toiletten oder Pausenräume etc.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ergänzend zu @Guudsje gäbe es noch

    • offensichtliche Hygienemängel
    • Fehlende Hautschutzmittel (wenn es einen Hautschutzplan gibt)
    • fehlende Flächendesinfektion
    • Mängel an Installation
    • Elektrische Einbauten
    • fehlende Flucht- und Rettungswege
    • Geruchsbelästigung (nicht durch die Nutzung, sonder z.B. durch Bodenabläufe)
    • Ungeziefer
    • #etc#pp

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Ich habe einen erheblichen Mangel fest gestellt in der Richtung, allerdings bin ich mir nicht sicher welche Gefahr davon ausgeht

    Irgendwie passt das für mich nicht zusammen. Du hast einen erheblichen Mangel festgestellt, kannst aber keine Gefahr zuordnen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    das hauptproblem was ich da sehe ist die Anzahl der Toiletten und Pausenräume.

    Bei gut 100 MA 3 Toiletten
    Pausenraum 25m²

    Über den Zustand will ich an der Stelle erstmal garnicht reden.

    Welche Gefährdung geht daraus hervor?

    Beste Grüße

    Chris
    (_)?

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  • Hallo Chris!

    Schau doch mal in die ASR A 4.2 und in die Arbeitsstättenverordnung. Dort wirst Du Informationen erhalten. Die Beschaffenheit, Größe, Anzahl, etc. von Räumlichkeiten ist in Deutschland recht gut geregelt. Ob es wirklich eine Gefahr ist wenn man nicht den erforderlichen Platz dafür hat ist dann noch eine andere Sache.

    Gruß
    Michael

  • Moin Chris,

    schau mal in die ASR 4.1 Sanitärräume und die ASR 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume. Der Pausenraum kann ausreichend sein. Da Du aber nicht geschrieben hast, um welchen Tätigkeitsbereich es sich handelt und welcher Grad der Gleichzeitigkeit bei der Nutzung der Sanitär- und Pausenräume vorherrscht, kann man hierzu natürlich schlecht Ratschläge erteilen.

    Bezüglich Deiner Frage zu den Gefährdungen ist mir immer noch nicht klar, was Du damit bezweckst. In den ASRs steht eigentlich alles drin, was für Dich relevant ist, daraus kannst Du dann den Handlungsbedarf ableiten. Wenn Du partout Gefährdungen dokumentieren willst:

    - Einengung der Flucht- und Rettungswege durch lange Schlangen vor der Haltestelle "00"
    - Ausrutschen auf den Urinlachen der Kollegen, die in der Schlange zu weit hinten standen, um die rettende Keramik zu erreichen
    - Geruchsbelästigung durch den eingenässten Kollegen
    - körperliche Übergriffe durch die an Diarrhoe erkrankten Kollegen, die versuchen, sich in der Schlange vor dem stillen Örtchen nach vorne zu prügeln
    - ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei den Kollegen, die aus lauter Verzweiflung den Papierkorb benutzt haben

    Sorry für die Übertreibung, aber so einfach ist das eben nicht zu beantworten. Schaue in die ASRs, gleiche es mit der Arbeitsstätte, den Tätigkeiten und den betrieblichen Prozessen ab, dann erhältst Du ein Bild, ob das alles passt oder nicht. Es ist ein Unterschied, ob 100 Mitarbeiter am Fließband stehen und einmal pro Stunde für zehn Minuten Pause haben, wo dann jeder zum Klo oder in den Pausenraum rennt. Wenn 100 Mitarbeiter hast, die im Bürobereich arbeiten, von denen sich die Hälfte meistens im Außendienst befindet, sieht es wieder anders aus. Hast Du 100 Mitarbeiter, die im 3-Schicht-Betrieb arbeiten ist das wieder eine ganz andere Baustelle.

    Jetzt spielst Du das ganze nochmals mit nur männlichen Beschäftigten, nur weiblichen Beschäftigten und einem hälftigen Mix durch, dann ergeben sich wieder andere Zahlen. Deswegen wirst Du mit dem jetzigen Informationsgehalt Deiner Beiträge hinsichtlich dieser Punkte keine genaueren Antworten bekommen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Genau das ist ja mein "Problem".

    Die ASR kenne ich in dem Bezug.
    Für die Gefährudngbeurteilung (zumindest nach dem Gefährdungskatalog der BGHM) git es auch einen Punkt in dem dies auftaucht, aber welche Gafahr daraus genau hervorgeht erschließt sich mir aktuell nicht.

    Beste Grüße

    Chris
    (_)?

  • Bei gut 100 MA 3 Toiletten

    nach ASR A4.1 zu wenig.

    Welchen konkreten Punkt im Gefährdungskatalog der BGHM meinst du ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin Chris,

    was möchtest Du denn? Ein Papier mit einer Unterschrift, in das Du zwei Löcher machst und es dann in einem Ordner verschwinden lässt oder willst Du etwas für die Beschäftigten tun? Wenn im Raum die Glühbirne durchbrennt, schreibst Du dann erst eine Gefährdungsbeurteilung oder tauschst Du die Birne aus? Sorry, aber die Gefährdung ist doch erst einmal scheißegal. Ob Du jetzt schreibst "Überlastung aufgrund fehlender Räumlichkeiten zur Erholung" (Pausenraum) oder "psychische Belastung weil ich immer auf den Flur schielen muss, wann das Klo mal frei ist" ist doch egal. Wichtig sind doch die Maßnahmen, die Du ableitest.

    Wenn mich die Blase drückt oder das rückwärtige Pendant, ist mir doch Wurst (welch passendes Wortspiel <X ), welcher Gefährdung ich gerade ausgesetzt bin. Ich muss aufs Klo und kann nicht, weil die Kollegen sämtliche rettenden Oasen blockieren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da hast Du sicher Recht.
    Mir geht es darum, das die Geschäftsleitung nichts tut und das auch nicht will.
    Ich höre auch genau aus dem Grund in dem aktuellen Unternehmen auf. Ich möchte es aber zumindest schriftlich festhalten das a ich den Missstand wahrgenommen habe und b kommt demnächst die GAA. Da möchte ich die Fakten dann auch auf den Tisch legen....
    Vielelicht kann ich ja dann auch dem Wege was für die MA tun. Mich können sie nicht mehr ärgern, da ich ja eh schon gekündigt habe....

    nach ASR A4.1 zu wenig.
    Welchen konkreten Punkt im Gefährdungskatalog der BGHM meinst du ?

    Punkt 8.5 (Unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume

    Beste Grüße

    Chris
    (_)?

  • Ich würde einfach die Abweichung von der ASR dokumentieren. Die ASR gilt hier als Stand der Technik. Dann musst Du allerdings noch sehen, ob die Abweichung durch andere Maßnahmen kompensiert wird. Bei den Toiletten wird es kaum möglich sein, aber bei den Pausenräumen schon. Bei Bürotätigkeiten, bei welchen Pausen im Büro zugelassen sind, kann man durchaus auf einen speziellen Pausenraum verzichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Chris,

    dann hast Du es doch ganz einfach. Stelle die Vorgaben der ASR der Realität schriftlich gegenüber, und schon hast Du eine saubere Dokumentation. Ob es dann die gefährdung X oder Y ist, spielt dann keine Rolle.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    ich sehe es auch wie @AxelS und @ Guudsje.

    Die ASR gibt den Stand der Technik wieder. Wenn du ermittelt hast, wie es nach ASR aussehen muss, dann brauchst du nur noch die tätsächlichen Verhältnisse und die Abweichung beschreiben. Abschließen solltest du deine Dokumentation mit einer Empfehlung/einem Lösungsvorschlag.
    Wenn du so vorgehst, bist in der Sache sauber unterwegs.

    Du darfst nicht vergessen, dass du für den Unternehmer beratend tätig bist, du bist nicht derjenige, der für die Belegschaft kämpft. Dafür gibt es grds. andere Institutionen im Betrieb. Und nicht zuletzt haben die Beschäftigten die Möglichkeit, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Das kannst du natürlich nicht direkt aussprechen. Ärger wäre wohl vorprogrammiert.

    Herzliche Grüße