Mängel gemeldet - Rausgeflogen Was würdet ihr tun

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Wie gesagt, ich würde auf jeden Fall klagen, der Gekündigte hat doch nichts zu verlieren! Und einen Anwalt braucht man dafür auch nicht.

    Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, würde ich mich erst mal mit einem Anwalt beraten ob eine Klage Erfolg haben kann. Und das ist so nicht ganz richtig, dass der Gekündigte nichts zu verlieren hat. Ohne Rechtschutzversicherung kann es ihn durchaus teuer zu stehen kommen wenn das Gericht für den Arbeitgeber entscheidet. Und das kommt öfters vor als man denkt. Ich habe aus meiner Zeit als Betriebsleiterin mehr als einen Prozess vorm Arbeitsgericht für die Arbeitgeberseite "gewonnen". Und auch schon mal selber einen Prozess verloren. Weil ich etwas einklagen wollte was ich selber nicht stichhaltig dokumentiert hatte.

  • ANZEIGE
  • Moin,


    ich bin auf jeden Fall gespannt was dabei rauskommt...
    Nicht die Kündigungsklage, wobei wenn er die macht wäre auch das interessant.


    Vielmehr würde mich interessieren was von Seiten der GAA und BG herauskommt....


    So... Meldung an GAA und BG sind erfolgt. Habe grade mit meinem Kumpel telefoniert.


    Der Beamte der Gewerbeaufsicht wurde sofort hellhörig und hat versprochen vorbei zu gehen. Direkt als "Eröffnungsgeschenk" in der KW 2.


    Läuft doch.

    Wäre schön Du den Post hier auf dem laufenden halten könntest...

    Beste Grüße


    Chris
    (_)?

  • Kündigungsschutzklage ist keine Option. Das ist alles für ihn erledigt. Da will er nicht mehr arbeiten.
    Er hat schon zwei Jobangebote.


    Wenn ich was höre halte ich euch auf dem laufenden...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, würde ich mich erst mal mit einem Anwalt beraten ob eine Klage Erfolg haben kann.

    Ein Erfolg im Sinne von Prozess gewinnen ist nicht anzunehmen. Aber ein für den Gekündigten guter Vergleich ist aus meiner Sicht auch ein Erfolg.

    Und das ist so nicht ganz richtig, dass der Gekündigte nichts zu verlieren hat. Ohne Rechtschutzversicherung kann es ihn durchaus teuer zu stehen kommen wenn das Gericht für den Arbeitgeber entscheidet.

    Jein. Der erste Termin nennt sich nicht ohne Grund Gütetermin. Bevor ein Urteil gesprochen wird, wird der Richter erklären, wie er den Fall sieht und wie sein Urteil ausfallen würde. Er wird (muss meines Wissens sogar) einen Vergleich empfehlen, falls die Parteien nicht selber einen finden (siehe nächster Absatz). Vor einem Urteil wird den Antragstellern stets angeboten die Anträge zurück zu ziehen. Da Kosten nur dann anfallen, wenn ein Urteil gesprochen wird, kann der klagende Arbeitnehmer immer ohne Kosten aus der Sache herauskommen. Er hat also tatsächlich nichts zu verlieren.


    So ein gerichtlicher Vergleich hat noch einen Vorteil: Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Auflösung des Vertrages in Verbindung mit einer Abfindung einig, sollte der Arbeitnehmer unbedingt klagen! Warum? Nun, das liegt am Arbeitslosengeld. Wer selber kündigt oder einer Kündigung mit Abfindung zustimmt, der wird in der Regel eine Sperre beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen. Schließen dagegen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich, in diesem Fall die Anerkennung der Kündigung plus Abfindung, dann ist diese unschädlich für das Arbeitslosengeld. Ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch gut genug, dann wird der Arbeitgeber den Mehraufwand zu einer gerichtlichen Güteverhandlung gehen zu müssen im Interesse des Arbeitnehmers akzeptieren.


    In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht kann man als Arbeitnehmer also wirklich nichts verlieren.



    Gruß Michael



    P.S.: Was die Jobangebote angeht: Na und? Das spricht doch nicht gegen die Klage! Die innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss. Ich habe das im Frühjahr auch so gemacht: Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber (die so plötzlich kam, dass ich vermute, dass der etwas von meiner Kündigungsabsicht und meinen Bewerbungen mitbekommen hat) habe ich Klage eingereicht. Meine neue Stelle trat ich zwei Wochen nach dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses an. Ich war also zwei Wochen arbeitslos. Da die Kündigung keine Begründung enthielt und damit aus formalen Gründen schon anfechtbar war, habe ich mich mit dem Firmenanwalt bereits auf dem Flur auf 2.000 € Abfindung gegen Anerkennung der Kündigung geeinigt und die Verhandlung dauerte zwei Minuten oder so. Der Vergleich wurde diktiert, vorgelesen und vereinbart und die Sache war abgehakt. Am Termin der Güteverhandlung war ich längst in meinem neuen Job tätig. Da nimmt man sich halt ein paar Stunden frei. An Stelle des Gekündigten würde ich schon aus menschlicher Sicht eine kleine symbolische Abfindung richtig finden. Ich sehe da nach wie vor Chancen, weil ein möglicher Grund der Kündigung ist, dass der Mann wegen der von ihm bemängelten ungesetzlichen Zustände gekündigt wurde.

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Mal wieder eine sehr nette Entwicklung einer Diskussion...und an dieser Stelle muss ich doch mal meinen Senf dazu geben.


    Eine Probezeit wird i.d.R. vereinbart, damit sich beide Seiten beschnuppern können. Wenn die eine Seite dann feststellt, das sie die andere nicht riechen kann - dann war's das eben. Warum man hier "[...] eine kleine symbolische Abfindung [...]" für gerechtfertigt hält, erschließt sich mir nicht. Welcher Arbeitnehmer würde den auf die Idee kommen, seinen AG im Falle einer arbeitnehmerseitigen Kündigung entsprechend zu entschädigen?!?!?


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • oder noch besser gefragt: welcher Arbeitgeber würde überhaupt noch jemanden einstellen wollen wenn er wüsste dass schon die Probezeit ihn vors Arbeitsgericht bringen kann. Dann gäbe es wohl nur noch befristete Verträge.

  • Ich werde mich hüten, irgendwelche rechtlichen Empfehlungen abzugeben, da mir hierzu das notwendige Fachwissen fehlt, aber das ein Vergleich sozusagen "Usus" in solchen Fällen ist, ist absoluter Unsinn. Ein Richter wird immer bemüht sein, einen vergleich anzustreben. Ob es dann tatsächlich dazu kommt, hängt von vielen Faktoren ab. Teilweise schon haarsträubend was hier geschrieben wird und auch absolut kein Gebiet auf dem sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewegen sollte oder gar beratend tätig sein sollte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Ich gehe einfach davon aus, dass Mike den Sachverhalt richtig geschildert hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zugunsten geringerer Kosten oder höherer Erträge den Arbeitsschutz nicht im gesetzlich und berufsgenossenschaftlich geforderten Umfang umsetzt. Da passt der gekündigte Mann nicht hinein, weil er sich an die einschlägigen Regeln halten will. Das und nur das ist der Grund, warum die Kündigung nicht gerechtfertigt erscheint. Ich erinnere an das Zitat von der von Andrasta verlinkten Seite:

    Zitat von Unbekannt

    Den Grund einer Probezeitkündigung kann man daher im Regelfall nur dann erfolgreich anfechten, wenn man als Arbeitnehmer den Nachweis führen kann, dass die Kündigungsgründe sittenwidrig (vgl. § 138 BGB) sind oder gegen Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) verstoßen. Beispiele hierfür wären etwa eine Kündigung aus Rachsucht oder weil der Arbeitnehmer sich weigert, gesetzeswidrige Handlungen zu begehen oder wegen einer nur sehr kurzzeitigen Erkrankung.

    Ich bin sehr wohl der Meinung, dass das ein Thema ist das eine SiFa angeht. Denkt doch alleine an die Außenwirkung: Nimmt ein Mitarbeiter die Arbeitssicherheit ernst, fliegt er raus? Ich bleibe dabei, das sollte sich kein Arbeitnehmer bieten lassen. Oder bieten lassen müssen, weil ihm alle die Unterstützung versagen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • das sollte sich kein Arbeitnehmer bieten lassen. Oder bieten lassen müssen, weil ihm alle die Unterstützung versagen.

    Moralisch magst Du ja im Recht sein, nur bei der praktischen Umsetzung ist das ein sinnloser Kampf. Der AG wird, wenn er vom Gericht nach einem Grund gefragt wird einfach angeben, der Mitarbeiter passte nicht ins Team.
    Für den Arbeitnehmer, der anscheinend ja rasch einen neuen Job bekommt, ist der Aufwand einer Klage auch nicht ohne. Selbst wenn er eine geringe Abfindung herausschlagen kann, wird diese dann auch noch voll versteuert, da bleibt unterm Strich nichts als Aufwand übrig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Also mir stellt sich jetzt hier die Frage, wie der Beamte der Aufsichtsbehörde vorgehen kann bzw. vorgehen will?
    Mal so eben vorbeikommen dürfte hier eigentlich nicht der richtige Ansatz sein. In-wie-weit darf ein Aufsichtsbeamter in die Steuerung (hier wahrscheinlich Software) einer Maschine einblicken, um dann festzustellen, dass Programmschritte im Ablauf Sicherheitsschritte "überbrückt oder umgeht". Stellt sich weiterhin die Frage "erkennt" der Aufsichtsbeamte dieses überhaupt. Oder geht er einfach nur hin und sagt, wir simullieren hier mal eine Wartung.
    Unter U. erfolgt dann auch der Rückschluss der Firma auf den entlassenen Mitarbeiter und möglichen "Racheplänen" un der daraus resultierenden "Überprüfung" durch die GAA.


    Ich denke, Alles in Allem eine unangenehme Erfahrung für Deinen Kollegen. "Abba Lebbe gäht weida" sagte schon Steppi. Er hat ja schon neue Angebote. Und irgendwann wächst Gras drüber. Blöd nur, wenn jemand irgendwann einmal zu Schaden kommt. Verantwortlich sind dann die Anderen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick