Hallo,
eine Steigleiter, die den Zugang zum Hallendach ermöglicht, ist festmontiert am Mauerwerk und
ist ungesichert. Praktisch für jeden Mitarbeiter aber auch für Personen außerhalb des Betriebes freizugänglich. Produziert wird in mehreren Hallen, im Außenbereich verzeichnet man wenig Bewegung.
Meine Frage dazu: Wo ist dieser Satz verankert?
Der Betreiber hat geeignete Maßnahmen gegen unbefugte Benutzung der Steigleiter zu treffen.
Vielleicht weißt das jemand um mir einen Tipp geben zu können. Es geht mir nicht um Gefahrenquellen die bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurden, sondern in welchen Gesetzen oder Verordnungen zu finden ist.
Vielen Dank im Voraus.
LG Sigi