Regale prüfen und deren Vorschriften

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  • Hallo liebe Forengemeinde,



    Ich habe eine Frage zum Thema Unfallverhütung in Palettenregalen. Ich komme hier auf keinen Nenner und die DIN EN 15620 sagt mir dazu auch nicht aussagekräftiges aus.



    Frage:


    Damit die Unfallgefahr so gering wie möglich gehalten wird, müssen die Ladehilfsmittel so auf dem Boden positioniert werden dass,


    • sie nicht mehr als 50mm über die Arbeitsbreite des Regals überstehen (siehe DIN EN 15620).
    • sie sind so aufzustellen, dass sie nicht die Arbeitsbreite des Regals überschreiten.
    • sie mit einer ausreichenden Kennzeichnung jederzeit gesehen werden können, damit sie nicht versehendlich angefahren werden (zB. durch Pylonen).
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  • Hallo,


    irgendwie verstehe ich deine Frage nicht richtig.


    DIN 15620 ist für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und sagt etwas über Grenzabweichungen, Verformung und Freiräumen aus.
    DIN 15635 ist für ortsfeste Regalsysteme, Anwendung und Wartung.


    Die Breite des Regals ist normalerweise begrenzt. Dort sind Stahlstützen, die das System halten. Ein breiteres Ladehilfsmittel (z.B. Palette) geht somit nicht in das System.
    Meinst du hier die Tiefe? Ok, jedes Regal ist normalerweise zweckgebunden, also für z.B. Euro-Paletten. Diese gehen dann entsprechend in das Regal rein und werden entsprechend positioniert. Dazu gibt es in der 15635 einige Bildchen und auch Maße. Das Überstehen bezieht sich auf die Auflageflächen der Palette im Regal. Hier sind Mindestmaße einzuhalten. Die Beladung einer Palette muss zur Palette passen. Hier geht man davon aus, dass das Ladegut minimal kleiner gleich der Palettengröße ist und symmetrisch (Schwerpunkt) gleichmäßig auf der Palette liegt.
    Die Belastung der Euro, ich habe es jetzt nicht so im Kopf, ist glaube ich: 2 t bei gleichmäßiger Belastung und 1 t bei Punktbelastung.


    Punkt 3.
    Die jeweils äußeren Stützen sollen einen Anfahrschutz erhalten, der nach Möglichkeit vor dem Regal auf dem Boden befestigt ist. Darüber hinaus würde ich alle Stützen schützen, die Berührung durch Ffz erhalten könnten. Das geht auch mit Profilpuffern, die immer noch billiger sind, als eine aufwendige Regalräumung und Reparatur.


    Beim Aufstellen der Regale (regelt die Betriebsanweisung und auch die 15635) bitte zusätzlich auf eine ausreichende Gangbreite achten. Ein Ffz braucht Platz zum drehen!


    Wenn die Antwort nicht reicht, bitte die Frage etwas konkreter stellen. Wie gesagt, da stehe ich ein wenig auf dem berühmten Schlauch.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es handelt sich hierbei um eine Prüfungsfrage, die genau so niedergeschrieben ist.


    Der Punkt 1 => sie nicht mehr als 50mm über die Arbeitsbreite des Regals überstehen, leuchtet mir irgendwie ein. Da im Palettenregal, dieser Überstand nicht überschritten werden sollte. Doch ist dies auch auf dem Boden so?
    In dieser Frage wird auch keine Gangbreite, oder gekennzeichnete Fahrwege erwähnt.



    • In der DIN EN 15620 / 6.5.2 Unterste Ladeeinheit steht folgendes.


    Die Freiräume im Gang basieren auf der Anforderung, dass wenn die im Regal zuunterst angeordnete Ladeeinheit vom Betonboden abgestützt wird, die Palette oder ihre Beladung so angeordnet werden muss, dass die lichte Gangbreite nicht beeinträchtigt wird.


    Könnte dann nicht Antwort 2 richtig sein, oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von rocky7 ()