Hallo,
folgendes Problem. Nach langem Hin und Her wurde ein alter Gabelstapler mit klassischem Beckengurt (der natürlich nicht angelegt wurde) mit einem Nachrüstsatz mit Bügeltüren ausgestattet. So weit so gut.
Da man nur Folientüren hatte (und es zu kalt ist im Winter) und feste Türen nicht mehr verfügbar (lt. Hersteller) hat nun der Mechaniker des Hauses aus Plexiglas jetzt eine Türe an die Bügeltüren geschraubt! Natürlich ohne mich vorher davon in Kenntniss zu setzen, ob es überhaupt erlaubt ist, an eine Sicherheitseinrichtung etwas anzuschrauben. In meinen Augen haben wir die Sicherheitseinrichtung verändert. Also die CE ist damit denke ich schon erloschen.
Wahrscheinlich stehe ich gerade auch dem Schlauch und finde nicht die richtige Vorschrift zu dieser Problematik. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!
Gruß Frank