Selbstgebaute Ergänzung einer Gabelstaplerbügeltüre - Vorschriften?

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  • Hallo,
    folgendes Problem. Nach langem Hin und Her wurde ein alter Gabelstapler mit klassischem Beckengurt (der natürlich nicht angelegt wurde) mit einem Nachrüstsatz mit Bügeltüren ausgestattet. So weit so gut.


    Da man nur Folientüren hatte (und es zu kalt ist im Winter) und feste Türen nicht mehr verfügbar (lt. Hersteller) hat nun der Mechaniker des Hauses aus Plexiglas jetzt eine Türe an die Bügeltüren geschraubt! Natürlich ohne mich vorher davon in Kenntniss zu setzen, ob es überhaupt erlaubt ist, an eine Sicherheitseinrichtung etwas anzuschrauben. In meinen Augen haben wir die Sicherheitseinrichtung verändert. Also die CE ist damit denke ich schon erloschen.
    Wahrscheinlich stehe ich gerade auch dem Schlauch und finde nicht die richtige Vorschrift zu dieser Problematik. Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,


    hilft das ein wenig weiter?
    http://www.maschinenrichtlinie.de/index.php?id=38


    Bei meinem letzten BG ETEM Seminar gab es zu dem Thema ein Flussdiagramm. Damit konnte man grundsätzlich herausfinden ob die Änderung gravierend ist, also neue CE oder eben nicht.
    Das Ding ist leider nicht auf meinem Mist gewachsen und ich weiss nicht, ob ich das so posten darf, sorry.


    Vom Bauchgefühl würde ich bei deinem Problem anders rangehen:
    Der Stapler braucht mind. ein Rückhaltesystem. Gurt, Tür, Bügel, also egal. Da das jedoch sicherheitsrelevante Teile sind, sollten die vom Hersteller kommen. Eine Scheibe aus Sicherheitsglas vom Hersteller sehe ich da auch. Eine Scheibe aus Plexi, die nicht springt, nicht bröselt, vielleicht bricht, würde ich dann eher nicht im Sicherheitsbereich sehen und die Finger davon lassen. Wenn wir dieses Plexi-Zeugs in Maschinen einsetzen hat das tw. Extra-Zertifikate und damit wurden sogar Schusstest gemacht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • In meinen Augen haben wir die Sicherheitseinrichtung verändert. Also die CE ist damit denke ich schon erloschen.

    Ich denke, da muss man sich zunächst einmal die ursprüngliche Bügeltür ansehen. Wurde deren Schutzfunktion durch die Plexiglasscheibe negativ beeinträchtigt? Ergeben sich neue Gefahren?
    Die Risikobetrachtung für das Konformitätsbewertungsverfahren muss ja der Hersteller nicht mitliefern, aber ich würde mit ihm abstimmen, ob er bei Eurem Umbau Probleme sieht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für mich käme es darauf an, ob die Bügel in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Ist das nicht der Fall, dann wäre die Plexiglasscheibe meiner Ansicht nach auch ohne neue CE zulässig. Zur Absicherung würde ich aber eine Gefährdungsbeurteilung empfehlen. Viele Bügeltüren schließen durch ihr Eigengewicht selbsttätig. Knallt z. B. die nun schwerere Tür zu schnell und mit zu großer Kraft zu, wäre die Änderung nicht tolerabel. Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Ergänzung praxisgerecht und sicher ist. Das kann man natürlich nur am Gerät beurteilen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Vielen Dank erstmal für eure Hilfe und Einschätzungen.


    Eine neue Gefährdung ergibt sich nicht. Mein Problem liegt mehr in der Tatsache, dass in eine von einem Hersteller berechnete Bügeltüre sozusagen Löcher gebort wurden, die eine mögliche Destabilisierung der Türe nach sich ziehen könnten. Daher werde ich den Hinweis von @AxelS angehen und den Hersteller fragen.
    Ich erinnere mich da an meine Schulung zur Regalprüfung. Es wäre mir nie in den Sinn gekommen, dass eine vom Regalhersteller nicht vorgesehene Schraube in einem Regalprofil schon zur Destabilisierung führen kann, da alles auf Stabilität berechnet wurde aber nicht auf die Möglichkeit ihrgendwelche Halterungen zusätzlich zu tragen.


    Es geht mir auch darum die Sensibilisierung herzustellen bezüglich des Themas Sicherheit und "Basteleien". Man darf sich nicht so ne Türe "einfach" selbst bauen auch wenn es ohne Zweifel einfach möglich wäre. Im Schadensfall sehen die Versicherungen das eben anders, auch wenn die Wirkung die selbe ist.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Guten Abend zusammen,


    zuerst einmal schließe ich mich Axel an; Bohrungen z.B. am Rahmen des Staplers sind übrigens auch klar vom Hersteller untersagt, da diese nachträglichen Bohrungen ebenso die Stabilität beeinträchtigen.


    Als ich aber gerade diesen Thread las, kam mir zusätzlich noch etwas in Erinnerung, das bei meiner letzten Fortbildung "Ausbilder Stapler" durch die TAB's mitgeteilt wurde und von mir bisher erfolgreich verdrängt wurde (sorry, wenn es ein wenig off Topic ist):


    Die TRBS 2111 ist in einer Neufassung schon eine ganze Weile rechtskräftig geworden und da bei Rückhalteeinrichtungen (hier "Bügeltür") ja auch die mechanischen Gefährdungen behandelt werden, ist in den Augen der TAB's (und auch in meinen) ein Punkt hinzugekommen, der nicht unwichtig ist.
    Die Gefahr des Aufpralls wurde jetzt aufgenommen bzw. konkretisiert und auch, wie dem zu begegnen sei...
    Die TAB's führten aus, dass wohl zukünftig ein Beckengurt als Rückhaltesystem (und auch Kabinen oder Bügeltüren) nicht mehr ausreichend seien und wohl mindestens ein Dreipunktgurt (wie im PKW) verbaut sein muss (und auch bei Kabine und/oder Bügeltür dann natürlich auch angelegt sein muss).


    Mit anderen Worten: die bisher als ausreichend betrachteten Rückhaltesysteme (Beckengurt, Kabine oder wie hier Bügeltüren) sind im Sinne der TRBS 2111 nicht länger allein ausreichend, da zwar damit gegen die Gefahr des Herausschleuderns bei Kippen um mehr als eine Vierteldrehung verhindert wird, aber eben der Gefahr des Aufpralls damit überhaupt nicht entgegengewirkt wird.


    ...Auszug TRBS 2111:
    3.2.2 Maßnahmen gegen Gefährdung durch unkontrollierte Bewegung, Aufprall und Zusammenprall von mobilen Arbeitsmitteln
    (3) Der Arbeitgeber hat technische Maßnahmen zur Vermeidung oder, wenn das nicht möglich ist, zur Reduzierung der mechanischen Gefährdungen, die durch den Aufprall und Zusammenprall von mobilen Arbeitsmitteln verursacht werden, zu treffen.
    (4) Solche Maßnahmen können z. B. sein:
    − Einrichtungen zur Gewährleistung eines ausreichend bemessenen Sicherheitsabstands zu anderen mobilen Arbeitsmitteln, z. B. Abstandsregeltempomat bei Lkw und Pkw, − Näherungsschalter oder Abstandssensoren, die mit der Fahrbewegung so gekoppelt sind, dass sie zwangsläufig ein Anhalten oder eine Geschwindigkeitsreduzierung bewirken, z. B. Notbremsassistenzsysteme in Lkw und Pkw, Näherungssensoren bei schienengebundenen Kranen und Regalbediensystemen.
    (5) Ist der Zusammenprall von mobilen Arbeitsmitteln oder der Aufprall eines mobilen Arbeitsmittels nicht auszuschließen, können die Folgen reduziert werden durch
    − Verringern der Geschwindigkeit (und damit der vorhandenen Bewegungsenergie),
    Systeme zur Energieaufnahme beim Aufprall, z. B. Stoßfänger, Puffer, Fender, Knautschzonen,
    − Systeme, die im mobilen Arbeitsmittel mitfahrende Personen im Fall eines Aufpralls schützen, z. B. Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Polsterung von Oberflächen.



    Nochmal, ich weiß, es ist ein wenig OFF TOPIC, aber Eure Meinungen würden mich einmal interessieren...


    Gruß, Griffin's

  • Hallo,


    stimmt sicherlich.
    Ein 3-Pkt.-Gurt macht Sinn.


    Und die Gefahr eines/des Aufpralles? Ist auch nie ganz weg.
    Wir haben alle Stapler auf 10km/h gedrosselt, egal jetzt ob für indoor oder eben für draussen. Da war das Geschreie auch erst groß!
    Und jetzt, einige Zeit danach? Die Stapler werden (auch Dank BlueLights vorn und hinten) besser gesehen und wahrgenommen und der Fahrer kann dank der reduzierten Geschwindigkeit plötzlich viel mehr Dinge und Passanten sehen.


    (Das war jetzt für das eigentliche Thema sicherlich daneben und ist als Ergänzung zum Vor-Artikel gedacht!)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)