Lt. der DGUV (http://www.dguv.de/fb-erstehilfe/…ungen/index.jsp) muss im Verbandbuch auch immer Name von Zeugen und Ersthelfer dokumentiert werden.
Was aber, wenn diese nicht vorhanden oder notwendig sind? Bei einem Schnitt an einem Blatt Papier wird sicherlich nicht der Ersthelfer gerufen, da klebt man ein Pflaster drauf und gut ist. Und was ist, wenn man der letzte im Büro ist? Dann gibt es keinen Zeugen.
Hat schon mal jemand von der BG oder einer anderen Stelle hierzu eine nähere Auskunft erhalten bzw. ist ein Fall bekannt, wo es aufgrund mangels Zeugen/Ersthelfer Probleme mit einer späteren Anerkennung des Arbeitsunfalles gegeben hat?
Grüße