Frage der Sicherheit

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  • Hallo an alle,

    ich brauche etwas Nachhilfe in Sachen der Betriebssicherheit. Zunächst zu den Hintergründen: wir sind ein kleines Unternehmen ohne Betriebsrat. Ich bin die Sicherheitsbeauftragte schon seit zwei Jahren. Heute habe ich meinen Vorgesetzten darauf angesprochen, dass in Büroräumen ein Unfallrisiko besteht.

    Unsere Büroräume befinden sich im Dachgeschoß eines 4-stockigen Gebäude. Dazu gehört auch ein Balkon, wo unsere Raucher ihre Rauchpausen verbringen und im Sommer wird er grundsätzlich gerne für die Pausen genutzt. Der Balkon hat Holzboden und von Herbst bis Frühling ist dieser Boden sehr rutschig. Und damit meine ich tatsächlich so rutschig, dass man da Schlittschuh laufen kann. Nun habe ich meinen Vorgesetzten darauf angesprochen, dass er eine Matte auf dem Balkon legen soll, da es schnell was passieren kann. Darauf habe ich promt eine Betriebsanweisung in meinem Postfach gefunden, die besagte, dass der Chef das Rauchen nicht untersttzen will und die Raucher nach unten gehen sollen, wenn sie ihre Rauchpause haben. Nebenbei gesagt, unten, wohin die Raucher gehen sollten, befindet sich eine Außentreppe, die im Winter ständig glatt ist. Also auch nicht besser.

    Nun stehe ich zwischen zwei Fronten: einerseits ist der Chef, der nach der Einhaltung der Betriebsanweisung besteht und andererseits die Kollegen, die sauer sind, da ich schlafende Hunde geweckt haben soll. Meine Frage wäre, was passiert, wenn jemand tatsächlich stürzen und sich verletzen sollte? An der Balkontür hängt ein Schild mit der Warnung "Betreten auf eigene Gefahr". Das war's auch schon...

    Vielen dank für die Hilfe.

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  • Moin,

    blöde Situation.
    Der oder die SiBe hat ja nur eine beratende Funktion oder eben nur den Finger in der Wunde. Das sieht man positiv oder auch negativ. Da stehst du, richtig gesehen, zwischen den Fronten. Also erstmal: Kopf hoch und "standing" halten.

    Der Ansatz von deinem Chef ist nicht ganz richtig.
    Er sollte sich zunächst Gedanken darüber machen, was jetzt passieren könnte. Egal wo, egal mit was. Das nennt man dann Gefährdungsbeurteilung.
    Das Resultat daraus ist dann eine etwas komprimierte Form in Sachen Betriebsanweisung, also ein Rezept für .........

    Nichts desto. Für Arbeitsstätten gibt es sogenannte ASR's. Regeln für Arbeitsstätten. Die findet man im Netz. DIese Regeln sind die einzuhaltende Grundlage. Da gibt es dann auch Dinge wie Flucht- und Rettungswege, Beschaffenheit von Böden, Treppen, Beleuchtung, Beschilderung, ..........

    Ob dein Chef jetzt Schilder aufhängt (Betreten ...) oder nicht, es dürfte ersteinmal egal sein. Verhindert er das Betreten?
    Versucht euch einig zu werden. Ihr wollt das Gleiche. Jeder Ausfalltag kostet Summen für den Chef. Mehr als ein anderer Fußboden! U.U. gehen die Beiträge für Versicherungen (BG) hoch. Ihr bekommt Besuch von der Arbeitsschutzbehörde (Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht --je nach Bundesland), usw.
    Aufträge gehen vielleicht nicht mehr termingerecht raus,..............

    Und baut keine Fronten innerhalb des Betriebes auf.

    Redet miteinander!!!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen
    Au weia. Da haperts an den paar Euro für ne Anti-Rutschmatte.(Wenn Schnee/Eis drauf liegt säubern sonst nutzt die nix) um von einer Gefährdung auf die nächste in meinen Augen größere (wegen zusätzlichen Treppenstufen) über zu gehen.
    Waldmann hat deine Frage schon gut beantwortet.
    Gruß Martin

  • Hallo @Sichowa,

    schön das du dich als SiB so engagierst.
    Die Ausführungen von @Waldmann treffen schon zu. Nur in deinem Fall nicht 100%. Die Raucherpause ist keine versicherte Tätigkeit im Sinne des §2 SGB VII, auch der Hin- und Rückweg nicht. Somit sind BG und Gewerbeaussicht (Je nach Bundesland heißen sie anders) nicht wirklich Handlungsfähig.

    Ja man können nun den Bogen über die Arbeitsstättenverordnung machen, aber ob das bestand hat? Fraglich.
    Der Hinweis mit den Treppen insbesondere im Winter ist eher wichtiger, da es gem. BGB eine Versicherungspflicht gibt. Hier muss der Eigentümer (nicht zwingend dein Chef) handeln. Das ist eine Fragen die noch zu klären gilt, ob das Gebäude Firmeneigentum ist oder ob ihr eingemietet seit. Dies könnte als Mieter dann auch dem Vermieter weitergeben, weil so der Balkon nicht nutzbar ist.

    Ansonsten in ruhe mit dem Chef reden. Auch wenn es nicht gerne gesehen wird. Lösungen (-ansätze) mitbringen zu deinem Chef. Die Weisung dass das Rauchen nur vordem Haus gestattet ist, wirst du aber nicht wirklich was entgegensetzen können, da es in das Weisungsrecht deines Chefes fällt.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (13. Dezember 2017 um 13:22)

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mir auch jahrelang das Hirn zermartert, wie ich gewisse Missstände meinem Chef SO sehr ans Herz lege, das auch etwas Positives passiert.
    Phase 1: Konsequent und kontinuierlich die Sache wiederholen.
    Phase 2: Bei passenden Gelegenheiten das Ganze leicht sarkastisch bis zynisch ansprechen.
    Phase 3: Augsburger Puppenkiste - einen Kollegen Deines Vertrauens darüber informieren und ein kleines Drama inszenieren.
    Phase 4: Einfach mal ausrutschen und einen Arbeitsunfall melden. Wenn es zum 2. Mal passiert, kommt da eine gewisse Eigendynamik seitens der Obrigkeit in Gange.

    Steht zwar so in keiner Vorschrift oder Verordnung, aber klappt.

    Gruß aus dem Norden

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."