Im Zusammenhang mit Höhenarbeit beschäftige ich mich gerade mit hochziehbaren Personenaufnahmemittel und Hebebühnen. Beide müssen regelmäßig durch Sachkundige geprüft werden und die Prüfungen sind zu dokumentieren, siehe u. a. DGUV Regel101-005 und DGUV Grundsatz 308-002. Mir fehlt aber der Hinweis, dass auch eine Prüfplakette anzubringen ist. Ist die nicht gefordert und nur ein Nice-to-have? Ich hatte bisher angenommen, dass die Anbringung einer Prüfplakette zur Dokumentation dazu gehört. Stimmt das gar nicht oder habe ich nur in den falschen Dokumenten gesucht?
Gruß Michael