Sachkundigen Prüfung Prüfbuch und Plakette?

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  • Im Zusammenhang mit Höhenarbeit beschäftige ich mich gerade mit hochziehbaren Personenaufnahmemittel und Hebebühnen. Beide müssen regelmäßig durch Sachkundige geprüft werden und die Prüfungen sind zu dokumentieren, siehe u. a. DGUV Regel101-005 und DGUV Grundsatz 308-002. Mir fehlt aber der Hinweis, dass auch eine Prüfplakette anzubringen ist. Ist die nicht gefordert und nur ein Nice-to-have? Ich hatte bisher angenommen, dass die Anbringung einer Prüfplakette zur Dokumentation dazu gehört. Stimmt das gar nicht oder habe ich nur in den falschen Dokumenten gesucht?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Achtung gefährliches Halbwissen, da ich die Grundlage gerade nicht zur Hand habe:

    Du musst bei diesen Prüfungen immer nur gewährleisten können, dass alles geprüft ist und du nichts vergisst.
    Eine Plakette ist nur ein optisches Hilfsmittel um schnell prüfen zu können, ob das Betriebsmittel geprüft ist.
    Wenn du eine Inventarnummer am Gerät und einen Prüfnachweis zu der Inventarnummer im System (Prüfbuch, SAP, Excel...) hast, ist das ausreichend. So machen wir das jedenfalls und so wurde es mir auch erklärt.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Hallo,

    schon richtig erkannt.

    Die Plakette sagt: wurde am ... geprüft oder soll am ... geprüft werden.
    Mehr nicht! So kann jeder erkennen, das irgendwie reagiert werden muss. Plaketten kann ein jeder kaufen und kleben, wie er eben mag.

    Ausnahmen: amtliche Siegel, wie z.B. ein Eichsiegel. Aber auch hier gilt: Der Bericht muss sein.

    Was jetzt aber wo und wie geprüft wurde steht auf einem Zettel: Der Prüfbericht oder das Prüfprotokoll. Das ist dann sozusagen der Beleg für die Prüfung.
    Und das Ding brauche ich bei Rückfragen.
    Diese Zettel gesammelt und abgeheftet sind dann das Prüfbuch. (Das war jetzt ganz einfach dargestellt.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Als QMB und Sifa bin ich ein klarer Befürworter der Plaketten. So können Sibe und Beschäftigten in das Thema Arbeitssicherheit mit einbezogen werden. Nicht nur vor der Benutzung eine kurze Sichtprüfung, sondern wenn der nächste Termin naht, schlimmsten Falls auch überschritten wurde eine kurze Info an den Vorgesetzten...

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • sondern wenn der nächste Termin naht, schlimmsten Falls auch überschritten wurde eine kurze Info an den Vorgesetzten...

    Wenn die Prüffrist überschritten wurde, darf das Arbeitsmittel nicht mehr eingesetzt werden. Da gäbe es bei mir nicht nur eine kurze Info an den Vorgesetzten.
    Ich bin auch ein Befürworter von Plaketten, zumindest bei kritischen Arbeitsmitteln/Anlagen, denn dadurch kann der Mitarbeiter schnell erkennen, ob die notwendigen Prüfungen fristgerecht erfolgt sind. Für bestimmte Anlagen sind diese auch explizit vorgeschrieben wie z.B. Aufzüge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bei Prüfplaketten bin ich mittlerweile argwöhnisch geworden.
    Früher waren sie für mich ein Garant dafür das geprüft wurde und keine Mängel vorhanden sind die eine evtl. Gefährdung mit sich bringt.
    mittlerweile kleben die Firmen auch wenn Notausschalter ohne Funktion sind oder Sicherheitsleisten zu spät abschalten ( zu hohe Kräfte )usw.
    Das kosten mich jedes Jahr Nerven ohne ende und die Kaufleute sehen nur Plakette erteilt, alles super

    Es gibt nur noch wenige Firmen die dann wirklich nicht kleben od gar gleich den Stecker ziehen, aber die kosten i.d.r auch nen € mehr

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Aus meiner Sicht ist eine Kombination aus beiden immer sinnvoll, je nach Betrachter. Für das Arbeitsmittel vor Ort und den Nutzer bzw. Prüfer kann die Prüfplakette ein schneller Hinweis sein ob und wann geprüft wurde. Die Dokumentation ,Nachweise, Prüfbericht ersetzen kann es jedoch nicht. Das man sich auf Prüfplaketten nicht 100% verlassen zeigt auch die gängige Praxis. Jedoch kann man, wenn man gerade langfristige Beziehungen mit den Dienstleistern hat es schon recht gut einschätzen wer seine Arbeit gewissenhaft durchführt und vertrauenwürdig ist.

  • Hallo,

    bitte auch Bedenken, dass Plaketten für eine jährliche Untersuchung entgegen einer TÜV-Plakette auch angebracht werden, wenn Mängel festgestellt wurden.

    Sie besagt nämlich lediglich, das eine Prüfung durchgeführt wurde, unabhängig vom Ergebnis.

    Das steht im Prüfbericht/Prüfbuch.

    Stephan aus HG

  • Sie besagt nämlich lediglich, das eine Prüfung durchgeführt wurde, unabhängig vom Ergebnis.

    Das ist Sache der Vertragsgestaltung. Da kann man durchaus auch festlegen, dass eine Plakette nur bei Mängelfreiheit angebracht werden darf oder bei geringen Mängeln, die die Sicherheit nur unwesentlich beeinträchtigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich meine hier gibt es keinen Ermessensspielraum oder Vertragsbedingungen die das eine oder andere sagen.

    Ich werde so unterrichtet, dass die neue BetrSichV vorschreibt, dass auf der Prüfplakette der nächste Prüftermin drauf zu stehen hat.
    Wenn also eine Prüfung nicht bestanden wurde, im Prüfbuch die Beanstandung steht, will man dann eine Plakette mit einjähriger Frist kleben? Das halte ich für Rechtsbeugung.
    Der Richter muss es entscheiden, wird aber sehr heiß, nach einem Unfall, für den Plakettenkleber.

    Grüße an alle Prüfer
    Flügelschraube

  • Ich werde so unterrichtet, dass die neue BetrSichV vorschreibt, dass auf der Prüfplakette der nächste Prüftermin drauf zu stehen hat.

    Das gilt aber nur für Aufzugsanlagen, EX-Anlagen, Druckanlagen, Krane, Flüssiggasanlagen sowie für maschinentechnische Anlagen der Veranstaltungstechnik.
    Siehe §14 Abs. 5, letzter Satz der BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2, Abs. 2-4 und Anhang 3.

    Bei allen anderen Anlagen ist eine Prüfplakette nach BetrSichV nicht vorgeschrieben.

    Ich würde allerdings auch am geistigen Zustand des Prüfers zweifeln, der trotz nicht bestandener Prüfung eine Plakette mit dem Prüftermin klebt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • So nen Thread gabs schonmal in ähnlicher Weise. Damals gings um einen defekten HHW mit aufgebrachtem Prüfsiegel und Dokumentation im Mängelbericht.
    Prüfsiegel vs. Arbeitsmittel defekt

    Ich Zitiere mich mal selbst. Und ich bin immer noch der Meinung.

    "Ich bin aber immer noch der Meinung dass das Aufbringen der Prüfplakette als "Prüfung durchlaufen und ohne Mängel" bedeutet.
    Ich vielen Regelungen zu Maschinen, Betriebsanweisungen, Vorschriften für Mitarbeiter steht grundsätzlich drin: "Nur geprüfte Maschinen verwenden."
    Wenn jetzt der Grundsatz ziehen soll: "Prüfsiegel ja, aber das genaueErgebnis ist im Prüfbuch nachzulesen" kann ich die ganzen BG Vorschriften und BA in die Tonne schmeißen und draufschreiben: "Bitte versichere dich vor der Benutzung des Arbeitsmittels durch denBlick ins Prüfbuch oder Prüfprotokoll ob die durchgeführte Prüfung tatsächlich auch erfolgreich bestanden war oder ob nicht."
    Die Mitarbeiter müssen auf einen Blick erkennen können, ob das Ding gut ist (natürlich mit Sichtprüfung!), und ob es regelmäßig in Prüfung ist." und ein Anhalt hierfür ist der Prüfaufkleber.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (12. Januar 2018 um 11:06)

  • Hallo,

    Ich habe Jahrelang im im Kundenservice gearbeitet.

    Die Plakette (kein Siegel) hat keine Aussagekraft und ist meines Wissens auch nicht zwingend notwendig.
    Der Betreiber/Unternehmer muss vielmehr sicherstellen dass die Betriebsmittel geprüft wurden und es auch mit einem Prüfbericht belegen können.

    1. jeder kann sich bei Amazon & Co. entsprechende Plaketten kaufen und aufkleben
    2. an jedem Gerät kann die Plakette durch Verschmutzungen oder Umwelteinflüsse abfallen oder mutwillig entfernt werden etc.

    Einzig und allein der Prüfbericht ist ausschlaggebend.
    Die Plakette hat einen nur den Zweck der Information dass eine Plakette aufgeklebt wurde. Nicht mehr, nicht weniger.

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  • Einzig und allein der Prüfbericht ist ausschlaggebend.
    Die Plakette hat einen nur den Zweck der Information dass eine Plakette aufgeklebt wurde. Nicht mehr, nicht weniger.

    Natürlich ist der Prüfbericht entscheidend, aber die Plakette dient vor Ort als Hinweis.
    Beispiel: Besitzt die elektrische Bohrmaschine, die ich als Handwerker vor Ort einsetze eine entsprechende Plakette, kann ich damit erkennen, ob eine Prüfung erfolgt ist, oder die Frist überschritten wurde. Wurde die Frist überschritten oder fehlt die Plakette kann ich mich auf die Suche nach dem Bericht machen und verwende die Maschine so lange nicht, bis die Prüfung nachweislich erfolgt ist. Sichtprüfung durch mich ist natürlich vor Verwendung trotzdem noch notwendig.
    Es wird wohl kaum einen Handwerker geben, der sämtliche Prüfprotokolle für seine Arbeitsmittel mitführt oder die Prüftermine auswendig lernt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Diskussion ist müßig......

    Meine Meinung? Siehe oben. 12.01.18. Sie hat sich bisher nicht verändert.

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    Mike

  • Hallo,

    genauso.

    Ihr braucht einen Bericht / ein Protokoll.
    Alles weitere ist nice to have. Sieht gut aus, so ein Kleber, hat aber weiter keinen Aussagewert.

    (Wir reden jetzt nicht von amtlichen Siegeln, wie TÜV-Plakette, Eichmarke, o.ä.!!!)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)