Neuigkeiten von der DGUV zum Thema Leitern

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  • Moin,


    eigentlich ändert sich überhaupt nichts. Eine Leiter, deren Standsicherheit für die zu erledigende Aufgabe nicht gegeben ist, ist keine geeignete Leiter. Das war vor der Änderung der DIN-Norm so und ist jetzt auch noch so.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • eigentlich ändert sich überhaupt nichts.

    Jetzt ist klar geregelt, dass nur noch neue Leitern ab 3 Meter mit Standfuß beschafft werden dürfen. Egal wo diese eingesetzt werden.


    Somit ändert sich einiges!

  • Richtig, aber was hat das jetzt mit Deiner Frage nach der Gefährdungsbeurteilung zu tun? Es ändert sich nichts. Du hast eine Arbeitsaufgabe. Für die ist die Leiter entweder geeignet und standsicher oder eben nicht. Das war auch schon vorher so. Leitern sind seit jeher in der Gefährdungsbeurteilung, egal ob mit Traverse oder ohne.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Genau, wenn ich den Artikel lesen, dann deute ich es so, dass es für jede angeschaffte Leiter vor 2018 ohne "Standfuß" eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden sein muss. Daraus muss erkenntlich werden ob die Leiter für den Arbeitsplatz oder die vorgesehenen Tätigkeit geeignet ist.


    Wer kann sowas am besten beurteilen? Meiner Meinung nach, die Bef. Person zum Prüfen von Leitern. Dann könnte man das in einem Atemzug bei der jährlichen Prüfung gleich mitmachen.

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  • Moin,


    also,
    wenn ich eine Schraube ins Holz drehen will, nehme ich keinen Hammer.
    wenn ich einen Nagel ins Holz schlagen will, nehme ich keinen Schraubenzieher.
    wenn ich ein Brett sägen möchte, nehme ich keine Raspel.
    wenn ich eine Kreuzfahrt machen möchte, nehme ich kein Ruderboot.


    Wenn Du eine Leiter hast, von der Du genau weißt, dass sie immer nur an einer Arbeitsstätte für fest definierte Tätigkeiten eingesetzt wird, kannst Du gerne die Person zum Prüfen der Leitern damit beauftragen, ob diese Leiter für die geplanten Tätigkeiten geeignet ist. Wenn diese Person nun feststellt, dass die Leiter nicht geeignet ist, dann ist beim Einkauf bereits etwas schiefgelaufen. Du kannst natürlich für jede Leiter eine Gefährdungsbeurteilung machen wenn Du möchtest, das steht Dir frei, aber ich habe dazu keine Lust. Bei der Benutzung von Leitern gibt es gewisse Gefährdungen, die man allgemeien berücksichtigt, sofern keine besonderen Betriebsspezifika vorliegen.


    Dazu werden Maßnahmen definiert, die abgearbeitet werden. das ist bei Leitern überschaubar. Übrigens gilt die Änderung der Norm nicht für alle Leitern (steht aber in dem Artikel auch drin). Im Übrigen haben alle meine Leitern, bei denen es nach unserer Einschätzung notwendig ist, auch bereits in der Vergangenheit eine Traverse mit Gummifüßen oder Dornen oder verschiebbarer Traverse zum Ausgleichen von Niveauunterschieden oder was auch immer gehabt. Die Kollegen sollen ja oben bleiben.


    Wie gesagt, wer bislang seinen Job gemacht hat, für den ändert sich überhaupt nichts.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Lieber Guudsje,



    es kommt mir so vor als wenn du dich hier ein wenig profilieren willst um zu zeigen wie erstklassig du deinen Job machst. Leider werden wir hier sicherlich nie auf einen Nenner kommen.




    also,
    wenn ich eine Schraube ins Holz drehen will, nehme ich keinen Hammer.
    wenn ich einen Nagel ins Holz schlagen will, nehme ich keinen Schraubenzieher.
    wenn ich ein Brett sägen möchte, nehme ich keine Raspel.
    wenn ich eine Kreuzfahrt machen möchte, nehme ich kein Ruderboot.

    diese komischen A nspielungen kannst du in Zukunft bitte auch unter meinen Fragen/ Antworten unterlassen.


    Danke |?

  • Du hast eine Frage gestellt und eine Antwort bekommen. Dass es offensichtlich nicht die Antwort ist, die Du hören möchtest, dafür kann ich leider nichts.


    Leiter = Absturzgefährdung mit allen was hintendran hängt (Untergrund, Leiterhöhe, auszuführende Tätigkeiten, Dauer der Tätigkeit, Witterungseinflüsse, usw. usw.). Daran ändert sich doch nichts. Die Gefährdungen sind weiterhin da und durch entsprechende Maßnahmen weitestgehend zu eliminieren. Das ganze steht dann in der Gefährdungsbeurteilung. Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich kann Dir nicht folgen. Natürlich kann die Person, die die Leitern prüft, auch die Gefährdungsbeurteilung schreiben, wenn sie dazu in der Lage ist. Das setzt aber voraus, dass die Person auch genau weiß, in welchen Bereichen die Leiter unter welchen Bedingungen für welche Tätigkeiten genutzt wird.


    Hat jemand eine Idee wie soeine Gefährdungsbeurteilung aussehen kann.

    Das war Frage 1, und die Antwort lautet "Wie vorher auch, da sich in der Realität nichts ändert" oder geht es Dir um eine generelle Gefährdungsbeurteilung für Leitern, d.h. Dir liegt keine vor und Du suchst nach einem Muster? ?(

    Ich könnte mir vorstellen, dass in zusammen mit der jährlichen Leiterprüfung zu machen?

    Das war Frage 2, und die Antwort lautet "Ja kannst Du machen".


    Wenn Du das jetzt als Profilneurose auslegst, darfst Du das gerne machen, wir werden ja von Mutti regiert und nicht von Erdogan oder Putin. :D Kannst mir aber glauben - ich bin harmlos. :saint: Im Thread Alleinarbeit hast Du entspannter auf meinen Schreibstil reagiert. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    3 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Die DIN EN 131 besteht aus mehren Teilen. Die DIN EN 131-1 gibt es seit zwei Jahren. Auch hier wurde schon eine Traverse für Leiterlängen >3m gefordert. Neu ist lediglich die DIN EN 131-4. Diese gilt für EIn-und Mehrgelenkleitern. Leider ist die preNorm bei uns im Normenportal nicht vorhanden.


    Die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel ist u.a. in der BetrSichV verankert, auch das bei der Betrachtung der Stand der Technik zu berücksichtigen sei. Meiner Meinung ist jede Gefährdungsbeurteilung für Leitern über 3m Länge, in der nicht auf die Traverse hingewiesen nicht korrekt.


    Aber von den BGen bekomme ich in letzter Zeit immer mehr WischiWaschi-Aussagen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • diese komischen A nspielungen kannst du in Zukunft bitte auch unter meinen Fragen/ Antworten unterlassen.

    Moin,


    wenn ich persönliche Anspielungen machen wollte, würde ich Dir eine PN schreiben. Das hier ist ein Fachforum und nicht facebook. Du kannst die vier Zeilen auch übersetzen mit:


    "Für die auszuführenden Tätigkeiten wähle ich geeignete, sichere, ergonomische und falls erforderlich geprüfte Arbeitsmittel aus."


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Du hast eine Arbeitsaufgabe. Für die ist die Leiter entweder geeignet und standsicher oder eben nicht. Das war auch schon vorher so. Leitern sind seit jeher in der Gefährdungsbeurteilung, egal ob mit Traverse oder ohne.

    Allerdings hat man ja in der Gefährdungsbeurteilung einen gewissen "Spielraum". Wenn in den bisherigen Regelwerken und Fachnormen keine Quertraverse gefordert war konnte man mit etwas Kreativität durchaus die Gefährdungsbeurteilung so gestalten, dass die Leitern ohne Traverse als geeignet angesehen werden konnten. Ist jetzt in der Norm immer eine Traverse gefordert stellt das den Mindeststandard, also Stand der Technik dar und da habe ich dann erheblichen Aufwand um ohne Traverse arbeiten zu können.

    Wer kann sowas am besten beurteilen? Meiner Meinung nach, die Bef. Person zum Prüfen von Leitern.

    Die Person kann die Leiter als solches beurteilen, aber wohl eher nicht deren Einsatz unter unterschiedlichen Bedingungen. Für mich ist in erster Linie der direkte Vorgesetzte (desjenigen der eine Tätigkeit durchführt) derjenige der die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat. Er kann sich dann fachkompetenten Rat einholen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    Allerdings hat man ja in der Gefährdungsbeurteilung einen gewissen "Spielraum". Wenn in den bisherigen Regelwerken und Fachnormen keine Quertraverse gefordert war konnte man mit etwas Kreativität durchaus die Gefährdungsbeurteilung so gestalten, dass die Leitern ohne Traverse als geeignet angesehen werden konnten. Ist jetzt in der Norm immer eine Traverse gefordert stellt das den Mindeststandard, also Stand der Technik dar und da habe ich dann erheblichen Aufwand um ohne Traverse arbeiten zu können.

    die Quertraverse ist nicht für alle Arbeiten gefordert. Dennoch müssen alle neuen Leitern mit einer Traverse ausgestattet werden, weil es gewisse Arbeitsaufgaben gibt, für die das notwendig erscheint. Es geht Guudsje um die Sicherheit für die vorgesehene Arbeitsaufgabe. Das eine sicherere Lösung vorhanden ist, die für andere Arbeiten notwendig wäre, macht die Leiter ohne Traverse nicht automatisch unbrauchbar. ;)
    Ein meiner Meinung nach etwas brauchbarer Bericht ist bei krause-systems zu finden.
    Dort wird auch die wichtigste Neuerung, das Piktogramm für den gewerblichen und privaten Gebrauch dargestellt.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo werte Mitstreiter,


    man kann doch grundsätzlich sagen, selbst wenn man eine GefBu hat und doch etwas passiert ist u.U. schlicht und ergreifend ein Staatsanwalt da, der dann evtl. feststellt, dass der Unfall so nicht passiert wäre wenn die Änderung der Norm berücksichtigt und der Stand der Technik eingehalten worden wäre.


    Und dann ist man wieder nass ... also prüfen Änderung notwendig bzw. möglich und gut is, also Anpassung der GefBu. und schon wird's wieder rund :D


    Grüße und schönes WE

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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  • Wer kann sowas am besten beurteilen? Meiner Meinung nach, die Bef. Person zum Prüfen von Leitern.


    Meiner Meinung nach der direkte Vorgesetzte vor Ort mit der notwendigen Fachkenntnis der Arbeitsaufgabe bzw. der Beschäftigte selbst, wenn er entsprechend sensibilisiert ist.
    Deshalb muss man mit den Leuten reden.
    Bei solchen Beispielen hat mir der Spruch "Think big" geholfen. Stell dir vor, du hast ein Werk mit fünf Hallen und ca. 35 Leitern. Die werden einmal im Jahr zur jährlichen Prüfung zur Abteilung Instandhaltung gebracht. Dort sitzt ein Werkstattmeister und prüf die Dinger durch. Der weiß nicht welche Leiter woher kommt und wofür sie eingesetzt wird.
    Der schaut sie nur an, ob sie einigermaßen der Checkliste entsprechen und klebt seinen Kleber drauf.



    Und noch was....

    wenn du immer so reagierst, wirst du dir hier am Board nicht viele Freunde machen. Sprich, dir wird nicht geholfen.



    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • @Tom_M Sachliche Diskussionen sind gewollt und erwünscht, hier im Board sollte ein erwachsener Umgang und Dialog stattfinden ganz dem Motto:
    "Wir sind zwar nicht alle einer Meinung aber ich hinterfrage mich mal kritisch".(klassische Selbstreflektion)


    Klar je nachdem wie man manche Antworten liest und der Tag war kriegt manches gleich ein "Geschmäckle" aber da heißt es ruhig bleiben durchatmen und ggf. mittels PN drüber reden.


    Mir hat das Board mehrmals geholfen und ich bin jebenfalls nicht gewillt eine "troll" Kultur zu akzeptieren.

    Dein einen gab Gott den Mut Dinge zu verändern, den anderen die Kraft Dinge zu ertragen die Sie nicht ändern können und mir gab er die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael.Baehr ()

  • Ist doch alles gut. Er hat sich doch auf mich bezogen, und bin ich bin da wirklich vollkommen tiefenentspannt. Klar schreibe ich manchmal anders als andere. Dem Einen gefällt es, der Andere findet es arrogant, je nach Lesart.


    Trotzdem bin ich der netteste Mensch auf diesem Planeten, ach was schwätz ich, in der ganzen Galaxie. Nur dass das mal geklärt ist. Weiterschreiben! :thumbup:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Trotzdem bin ich der netteste Mensch auf diesem Planeten, ach was schwätz ich, in der ganzen Galaxie.

    Das kannste vergessen. Das bin ich.
    :D


    und ich seh auch noch gut aus.

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    Mike

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  • Trotzdem bin ich der netteste Mensch auf diesem Planeten, ach was schwätz ich, in der ganzen Galaxie.

    Das kannste vergessen. Das bin ich.

    Irgendwie leiden da einige im Forum an Selbstüberschätzung. ;)


    Ich kenne da ein gutes Zentrum für seelische Gesundheit, falls Bedarf besteht, einfach eine kurze Info an mich. :D

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @Guudsje
    @Mike144


    Ihr habt den falschen Spiegel. Kai Pflaume ist viel netter als ihr.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick