Hallo,
lt. Definition ist Alleinarbeit wie folgt: Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.
Ich erstelle gerade dazu eine Gefährdungsbeurteilung. Liegt denn Alleinarbeit vor wenn der entsprechende Mitarbeiter ein Telefon hat womit er den Notruf oder die Security alarmieren kann?
MfG