GBU im Großkonzern

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  • Hallo zusammen,

    wir betreuen einen Großkonzern (> 1500 MA) im Bereich Arbeitssicherheit. Zu dem Großkonzern gehören zum einen die Firma selbst wie auch mehrere Werksvertragsunternehmen.

    Nun haben wir für jeden Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit den Führungskräften Gefährdungsbeurteilungen erstellt. So weit so gut.

    Jetzt stell ich mir nur die Frage, wie man es am besten Handhaben kann, wenn man bei einer Begehung z.B. eine Änderung feststellt. Diese wird dann direkt von mir in die GBU übertragen. Aber sollte man diese dann direkt an den entsprechenden Verantwortlichen weiterleiten, oder reicht es wenn man diese z.B. am Jahresende zusammen durchgeht.

    Sonst wird es doch ein viel zu großer Verwaltungsaufwand 8| . Zumal festgestellte Mängel auch per Begehungsbericht kommuniziert werden.

    Vielen Dank und Viele Grüße |?

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  • Diese wird dann direkt von mir in die GBU übertragen. Aber sollte man diese dann direkt an den entsprechenden Verantwortlichen weiterleiten,

    Hallo Tom,

    der Ansatz ist genau seitenverkehrt.
    Der Verantwortliche muss seine Änderungen kennen und die GBU entsprechend anpassen. Erst wenn er da auf Probleme stößt, sollte er deinen Rat einholen.
    Dass DU die GBU für IHN erstellst und aktualisierst, kann nicht funktionieren. Außerdem ist er der Verantwortliche, der am Ende auch verantwortlich ist, sollte etwas passieren.

    Hier nochmal die Grundlagen laut BAUA

    Grüße
    Dan

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Wenn im Rahmen einer Begehung eine Gefährdung festgestellt wird bei der Handlungsbedarf besteht, dann ist wie es im Wort schon angedeutet ist ein sofortiges Handeln erforderlich.

    Bei geänderten oder neuen Arbeitsplätzen muss ohnehin vor der Arbeitsaufnahme eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

    Die Gefährdungen zur Erstellung oder Anpassung der GBUs u. U. erst nach Monaten zu besprechen um Zeit und Mühe zu sparen(*) ist in meinen Augen nah an einer vorsätzlichen Körperverletzung. Spätestens wenn ein Unfall passiert. "Ja, die Gefahr war bekannt, da wollten wir uns in einem halben Jahr drum kümmern..."


    Gruß Michael


    (*) Wobei ich das sogar bezweifle; nach und nach die GBUs zu pflegen ist einfacher.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Danke für die Antworten.

    Wenn sofort Handlungsbedarf besteht wird dies auch direkt über einen Begehungsbericht kommuniziert.

    Ich weiß wie es im Idealfall laufen sollte. Nur sind wir bei diesem Unternehmen als externe Dienstleister bestellt und der Unternehmer hat uns für die gesamte Dokumentation beauftragt.

    Man stelle sich vor, jede GBU pro Arbeitsplatz hat zwischen 10 und 30 Seiten. Diese kann man doch nicht bei jeder Änderung von neuen durchgehen bzw. verlangen das diese durchgegangen wird.

    Die Verantwortlichen haben keine Zeit und wahrscheinlich auch nicht das Wissen und die Lust die Gefährdungsbeurteilungen selbstständig zu bearbeiten. Da wir dort nur als Dienstleister bestellt sind, sind und diesbezüglich die Hände gebunden.

  • Nur sind wir bei diesem Unternehmen als externe Dienstleister bestellt und der Unternehmer hat uns für die gesamte Dokumentation beauftragt.

    Das ist halt oft das Leid der Externen.

    Man stelle sich vor, jede GBU pro Arbeitsplatz hat zwischen 10 und 30 Seiten. Diese kann man doch nicht bei jeder Änderung von neuen durchgehen bzw. verlangen das diese durchgegangen wird.

    Hoffe ihr habt einen anständigen Vertrag mit viel Einsatzzeit.

    Hier nochmal für mich der Anlass wann die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben ist

    • jeder Änderung im Betrieb (z. B. Neubau und Umbau , Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen),
    • Neubeschaffung von Arbeitsmitteln (Einrichtungen, Maschinen, Geräten),
    • Neubeschaffung von Stoffen (z. B. Gefahrstoffe),
    • Änderung der Arbeitsorganisation oder von Arbeitsabläufen,
    • Änderung von Rechtsgrundlagen (Vorschriften, Regeln),
    • Änderung des Stands der Technik,
    • Auftreten von neuen Gefährdungen, nach Arbeitsunfällen-Beinaheunfällen, Störfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen, erhöhten Fehlzeiten.

    Durch die Fortschreibung bzw. regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen wird sichergestellt, dass auf Veränderungen im Betrieb zeitnah und zielgerichtet reagiert werden kann. Gleichzeitig ist hierdurch gewährleistet, dass Forderungen des Arbeitsschutzes schnell und wirksam erfüllt werden.


    Die Verantwortlichen haben keine Zeit und wahrscheinlich auch nicht das Wissen und die Lust die Gefährdungsbeurteilungen selbstständig zu bearbeiten

    Ich empfehle immer zuerst eine Unterweisung bzw. einen Vortrag für die Verantwortlichen zur Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • und der Unternehmer hat uns für die gesamte Dokumentation beauftragt.

    Dokumentation bedeutet ja nicht, dass Ihr die Gefährdungsbeurteilung durchführt. Ihr seid somit nur das "Sekretariat" welches die Dokumentation erstellt und aktualisiert. Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden ja bei festgestellten Gefährdungen auch Maßnahmen erforderlich. Dürft Ihr die auch eigenständig festlegen? Habt Ihr entsprechende Weisungsbefugnisse?

    Die Verantwortlichen haben keine Zeit und wahrscheinlich auch nicht das Wissen und die Lust die Gefährdungsbeurteilungen selbstständig zu bearbeiten. Da wir dort nur als Dienstleister bestellt sind, sind und diesbezüglich die Hände gebunden.

    Da müsste man mal genau den Dienstleistungsvertrag sehen. Ich vermute er ist nicht rechtssicher gestaltet. Fast alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehen den Arbeitgeber hier im Handlungszwang und die Berater bzw. SiFa usw. in beratender, unterstützender Funktion. Der AG kommt hier, meiner Meinung nach, nie ganz raus.
    Sieht mir nach einem Vertrag aus, bei dem der Betrieb eine Alibi SiFa benötigt und hofft, im Fall der Fälle, sich dumm stellen zu können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dokumentation bedeutet ja nicht, dass Ihr die Gefährdungsbeurteilung durchführt. Ihr seid somit nur das "Sekretariat" welches die Dokumentation erstellt und aktualisiert. Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden ja bei festgestellten Gefährdungen auch Maßnahmen erforderlich. Dürft Ihr die auch eigenständig festlegen? Habt Ihr entsprechende Weisungsbefugnisse?

    Nein, eine Weisungsbefugniss habe ich zum Glück nicht. Nur machen wir in den Maßnahmen Vorschläge was umzusetzen ist.


    Sieht mir nach einem Vertrag aus, bei dem der Betrieb eine Alibi SiFa benötigt und hofft, im Fall der Fälle, sich dumm stellen zu können.

    Das kann ich leider so bestätigen.

  • Sieht mir nach einem Vertrag aus, bei dem der Betrieb eine Alibi SiFa benötigt und hofft, im Fall der Fälle, sich dumm stellen zu können.

    Erlebt man als externe Sifa immer wieder, dass der Betrieb bzw. die Verantwortlichen im Betrieb der Meinung sind, sie müssten nun nichts mehr in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tun und würden auch keine Verantwortung mehr tragen. An dieser Stelle sage ich dann gerne, dass es nicht grundlos ist, dass MEINE Unterschrift NICHT auf dem Dokument vorgesehen ist.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • ...allerdings werben ja auch viele Dienstleister damit, für Unternehmen GB's zu erstellen und zu pflegen...

    Aber zur Eingangsfrage: Wenn eine GB geändert werden muß, ist selbstvetständlich sofortige Information der Beteiligten erforderlich; evtl. nachgehende Handlungen wie Schulungen, weitere Änderungen etc.,pp. Also Jahresende - reicht sicher nicht.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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