Hallo zusammen,
wir betreuen einen Großkonzern (> 1500 MA) im Bereich Arbeitssicherheit. Zu dem Großkonzern gehören zum einen die Firma selbst wie auch mehrere Werksvertragsunternehmen.
Nun haben wir für jeden Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit den Führungskräften Gefährdungsbeurteilungen erstellt. So weit so gut.
Jetzt stell ich mir nur die Frage, wie man es am besten Handhaben kann, wenn man bei einer Begehung z.B. eine Änderung feststellt. Diese wird dann direkt von mir in die GBU übertragen. Aber sollte man diese dann direkt an den entsprechenden Verantwortlichen weiterleiten, oder reicht es wenn man diese z.B. am Jahresende zusammen durchgeht.
Sonst wird es doch ein viel zu großer Verwaltungsaufwand . Zumal festgestellte Mängel auch per Begehungsbericht kommuniziert werden.
Vielen Dank und Viele Grüße